Wenn es mehrere Geschwister gibt, die ein Elternteil bestatten lassen müssen, kommt es oft zu Streitigkeiten.
Leserfrage:
Hallo,
ich würde mich freuen wenn Sie mir helfen könnten, da ich zur Zeit wegen meinen Schwestern sehr, sehr wenig Schlaf bekomme.
Meine dringendste frage ist,
darf mir ein Bestatter eine Kopie von der Rechnung geben die meine Schwester für die Beerdigung unserer Mutter bezahlt hat?
Ist er vielleicht dazu verpflichtet weil ich als Tochter ja meinen Anteil zahlen muss?
Wenn ja, muss er das meiner Schwester sagen?
Ich möchte nur nicht mehr Zoff in der Familie haben aber ich traue der einen Schwester nicht.
Es tut mir leid das es doch mehr als eine Frage ist.
Bitte helfen Sie mir das ich wieder schlafen kann.
Vielen, vielen Dank schon mal im voraus
vielen Dank für Ihre Frage und Ihr Vertrauen.
Der Bestatter ist ein ganz normaler Kaufmann und nur seinem jeweiligen Kunden verpflichtet.
Das bedeutet in Ihrem Fall, dass Ihre Schwester die Auftraggeberin ist, die einen Vertrag mit dem Bestatter hat. Sie bekommt die Rechnung.
Würde der Bestatter die Rechnung in Kopie auch anderen Personen aushändigen, wäre das ein Vertrauensbruch.
Im Grunde hat Ihre Schwester ja Ansprüche gegen Sie, so würde ich das beurteilen.
Demnach muss Ihnen Ihre Schwester aber darlegen können, welche Kosten entstanden sind. Nur so kann ja der Anteil ermittelt werden, den Sie übernehmen sollen.
Jedenfalls meine ich, dass Ihre Schwester nicht einfach sagen kann, dass Sie soundsoviel bezahlen müssen. Sondern sie muss natürlich auch stichhaltig aufzeigen können, was bezahlt wurde; das geschieht am besten durch die Vorlage von Rechnungskopien.
Es tut mir leid, dass es anlässlich einer traurigen Angelegenheit Streit in der Familie gibt; das ist immer sehr belastend.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen helfen. Wenn Sie noch Fragen haben, scheuen Sie sich bitte nicht, sich nochmals zu melden.
Liebe Grüße
Peter Wilhelm
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Ich hatte ähnliche Probleme nach dem Tod meines Vaters. Meine Schwester wollte da auch einiges nicht bekannt geben, was wir anderen drei Geschwister aber wissen wollten. Sie glaubte als „Uiversalerbin“ habe sie nun total freie Hand. Sie hatte sich zum Beispiel von einem Makler einen Schätzpreis auf das Haus nennen lassen, mit dem unseren Anteil berechnet und kurze Zeit später fanden wir ein Verkaufs- Inserat für das Haus zum fast doppelten Betrag dieses Schätzpreises. Letzten Endes hat ihr dann ihr eigener Rechtsanwalt, den sie sich dann irgendwann genommen hat, klar gemacht, daß sie verpflichtet ist, alle Konten und alle Ausgaben ab Sterbedatum offen zu legen. Also auch die Bestattungskosten. Und das hat sie dann machen müssen. Auf die Summe, die sie uns zunächst zugedacht und auch schon überwiesen hatte, musste sie dann einen heftigen Nachschlag drauflegen. Man hätte es soweit treiben können, daß erst nach dem Hausverkauf das Erbe bestimmt wird, aber wir wollten den Ärger nicht länger und haben dann einen Vergleich geschlossen. Allerdings hat sie dafür bei ihrem Anwalt ordentlich bezahlt. Wir haben… Weiterlesen »