Ich sag’s ja immer wieder: Jede Mühe verdient ihren Lohn. Zweiter wichtiger Satz: Bestatter leisten einen klassischen Notdienst, rund um die Uhr, an 365 Tagen im Jahr; das muss bezahlt werden. Dritter Satz: Bestattungen können ziemlich teuer werden, denn die vielen Bausteine läppern sich.
Bestattungsunternehmen sind keine Wohlfahrtsbetriebe, auch wenn viele das glauben. Das sind kaufmännisch geführte, auf Gewinnerzielung ausgerichtete Unternehmen. Merken!
Ich erhalte tagtäglich Bestatterrechnungen zur Überprüfung. In den meisten Fällen lautet mein Urteil, auch wenn ich es schöner formuliere: „Selbst Schuld!“
Die Menschen bestellen beim Bestatter lauter Kleinigkeiten, die alle für sich genommen nur einen überschaubaren Betrag kosten. In der Summe kommt aber dann am Ende ein ganz ordentlicher Betrag zusammen.
Die Bestatter tun ein Übriges, indem sie häufig den total überforderten und in ihrer klaren Willensbildung eingeschränkten Kunden nicht deutlich genug erklären, was alles an Kosten auf sie zukommt.
Geradezu zur Selbstverständlichkeit wurden in den letzten Jahren Rechnungspositionen, die mir stellvertretend für die Branche die Schamesröte ins Gesicht treiben. Wie gesagt, jede Mühe…
Aber wenn ich auf der Rechnung folgende Positionen sehe, dann empfinde ich das als ungehörige Abzocke:
Die Betreuung der Trauerfeier
Kondolenzpult zur Trauerfeier 25,00 Euro
Kondolenzdienst zur Trauerfeier 75,00 Euro
Dekoration Urne/Säule/Stoff 165,20 Euro
Deko Bäume Pampasgras 132,40 Euro
kleine/mittlere/große Kerzenleuchter 165,90 Euro
Betreuungspersonal Trauerfeier 264,22 Euro
Musik Trauerfeier 65,00 Euro
Blütenschale Edelstahl Trauerfeier 35,00 Euro
Foto- und Kerzenvorrichtung Trauerfeier 70,00 Euro
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Summe 997,72 Euro
Leute, da fährt ein Mitarbeiter des Bestattungsunternehmens eine Weile vor der Trauerfeier zur Trauerhalle und bereitet alles vor. Er lädt das Kondolenzpult aus dem Auto und stellt es vor der Halle auf. Er stellt in der Halle eine Säule für die Urne auf, drapiert ein Tuch darüber und dekoriert mit Kerzenleuchtern, Pampasgras, Teelichtern und Blümchen. Von allem macht er Fotos, die Kerzen zündet er an. Ans Grab stellt er noch eine Schale mit Blütenblättern. Dann bleibt er die ganze Trauerfeier über dort, steht zu Anfang bei der Kondolenzliste und macht einen guten Eindruck. Während der Trauerfeier drückt er drei- bis viermal aufs Knöpfchen am CD-Player.
Nach der Trauerfeier baut er alles wieder ab und transportiert es zurück zum Unternehmen.
Die Trauerfloristik, also Blümchen und Blüten usw. werden übrigens später in der Rechnung mit eigenen 233,50 Euro abgerechnet.
Der/die Angestellte macht das sehr sorgfältig und wendet insgesamt zwei Stunden auf. Sämtliche Gegenstände, wie Kerzenleuchter, trockenes Pampasgras, Säule und Pult sind nur leihweise überlassen.
Für eine Arbeitsstunde einer Fachkraft darf ein Bestatter ohne weiteres 90 Euro verlangen. Der Transport und der Aufbauaufwand darf zusätzlich abermals 100 Euro kosten. Das Ausleihen der Gegenstände kann ruhig 150 Euro kosten. Und ich sehe es noch ein, dass weitere sagen wir 150 Euro als wie auch immer geartete Pauschale hinzukommen. Dann sind wir bei üppigen 580 Euro.
Im Schnitt verlangen Bestatter für die o.g. Dienstleistungen und Lieferungen nach meinen Kenntnissen und Beobachtungen rund 450 Euro.
Und bis hier ging es ja nur um die Trauerfeier, die schon mit rund 1.000 Euro nur an Kosten des Bestatters zu Buche schlägt. Meiner Meinung nach: Ums Doppelte überzogen.
Aber es geht noch weiter!
Die Überführung und Einsargung
Hygienische Versorgung 155,80 Euro
Einbettung des Verstorbenen 136,30 Euro
Überführung vom Hospitz 310,00 Euro
Personal Überführung 280,00 Euro
Überführung zum Krematorium 250,00 Euro
Personal Überführung 280,00 Euro
Überführung Urne zur Trauerhalle 85,00 Euro
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Summe 1.497,10 Euro
Ich lasse die stolze Summe von fast 1.500 Euro mal einfach auf Euch wirken. Da sind also zwei Mitarbeiter zweimal mit dem Bestattungswagen gefahren, haben den Verstorbenen also abgeholt und weggebracht.
Bei aller Kunst und Fachkenntnis, bei allem Verständnis für hohe Kfz-Anschaffungskosten und die aktuellen Spritpreise, bei allem Willen, den Leuten einen guten Lohn zu zahlen…
Hier wäre ebenfalls die Hälfte der verlangten Summe angemessen und branchenüblich, meiner Meinung nach.
Schauen wir auf die Erledigung der Formalitäten:
Bearbeitungsgebühren, Bürokosten, Formalitäten
Erledigung der Formalitäten 145,00 Euro
Einleitung der Beurkundung und Besorgung der Urkunden 248,60 Euro
Bürokostenpauschale 49,00 Euro
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Summe 442,60 Euro
Drei Stunden Arbeit, ein bis zwei innerstädtische Fahrten, Know-how, Kommunikationskosten, alles das darf tatsächlich zwischen 310 und 400 Euro kosten. Im Zweifelsfall kann das auch deutlich teurer sein, beispielsweise wenn Dokumente erst noch beschafft werden müssen usw. Der hier verlangte Betrag ist also durchaus angemessen. Ich würde das aber zu einer Position „Bearbeitung des Sterbefalls“ oder eben einfach „Erledigung der Formalitäten“ zusammenfassen. Ich persönlich würde dafür 350 Euro ansetzen. Man kann das aber auch günstiger abrechnen, beispielsweise mit 210 Euro, wie ich es häufiger sehe.
Wie kommt das? Nun, Bestattungshäuser mit einem vernünftigen Tagesgeschäft fahren ja nicht nur für einen Sterbefall zum Standesamt. Sie telefonieren nicht wegen eines spezifischen Falls mit den Behörden. Da werden immer mehrere Fälle auf einmal miterledigt.
Insgesamt ruft der hier in Rede stehende Bestatter für eine normale Feuerbestattung mit Trauerfeier und Trallala über 5.300 Euro auf.
Ganz ähnliche Trauerfeiern/Sterbefälle werden aber auch von anderen Bestattern mit 2.500 Euro abgerechnet.
Die Beschwerdeführerin legt den besten Beweis selbst vor. Nur wenig später musste nur 17 km entfernt erneut ein Familienmitglied feuerbestattet werden. Hierfür wurden, bei sonst fast identischen Leistungen, 3.000 Euro weniger verlangt.
Fazit:
* Trotz aller Trauer: Preise vergleichen
* Schriftliche Kostenaufstellung inkl. aller Kosten verlangen, bevor man unterschreibt
* Mut haben und weggehen, wenn es zu teuer ist
* Sterbegeldversicherung abschließen!
Was kann man tun, wenn die Bestatterrechnung zu hoch ist?
Ich höre im Zusammenhang mit Beschwerden über Bestatterrechnungen oft das Wort „Wucher“. Was Wucher ist und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, habe ich aus Wikipedia mal in folgender Infobox zusammengestellt:
Wucher
In Deutschland ist Wucher in § 138 Abs. 2 BGB geregelt. Nichtig ist demnach ein zweiseitiges Rechtsgeschäft,
durch das jemand unter Ausbeutung der Zwangslage, der Unerfahrenheit, des Mangels an Urteilsvermögen oder der erheblichen Willensschwäche eines anderen sich oder einem Dritten für eine Leistung Vermögensvorteile versprechen oder gewähren lässt, die in einem auffälligen Missverhältnis zu der Leistung stehen.
Es handelt sich also um eine rechtshindernde Einwendung, das Rechtsgeschäft muss nach Bereicherungsrecht rückabgewickelt werden. Nichtig ist auch das dingliche Erfüllungsgeschäft, weil das Gesetz nicht nur das Versprechen, sondern auch das Gewähren erwähnt. Allerdings bleibt das Erfüllungsgeschäft des Wucherers selbst wirksam. (siehe Wortlaut „… oder gewähren lässt“).
Die engen gesetzlichen Grenzen des Wuchers werden dadurch überbrückt, dass bei wucherähnlichen Rechtsgeschäften stattdessen § 138 Abs. 1 BGB (Sittenwidrigkeit) mit gleicher Rechtsfolge eingreift.
Voraussetzungen
Damit Wucher vorliegt und das Rechtsgeschäft unwirksam ist, müssen objektive und subjektive Elemente vorliegen.
Auf objektiver Seite müssen Leistung und Gegenleistung in einem „auffälligen Missverhältnis“ zueinander stehen. Ob diese Bedingung erfüllt ist, ist einer umfassenden Würdigung des Einzelfalls zu entnehmen. Ein solches Missverhältnis liegt aber meist vor, wenn der Wert der Gegenleistung den der Leistung um das Doppelte übersteigt. Es ist der Marktwert bei Abschluss des Rechtsgeschäfts zugrunde zu legen.
Hinzukommen muss aber eine besondere Motivation des Bewuchernden, nämlich das „Ausbeuten“ als bewusstes Ausnutzen der gegebenen schlechten Situation des Bewucherten; es ist Vorsatz erforderlich. Eine Zwangslage liegt vor, wenn dem Opfer des Wuchergeschäfts das Eingehen dieses Geschäfts als das kleinere Übel erscheint. Unerfahrenheit ist ein Mangel an Lebens- oder Geschäftserfahrung. Ein Mangel an Urteilsvermögen besteht, wenn jemandem in erheblichem Maße die Fähigkeit fehlt, sich bei rechtsgeschäftlichem Handeln von vernünftigen Beweggründen leiten zu lassen oder das Äquivalenzverhältnis der beiderseitigen Leistungen richtig zu bewerten. Unter erheblicher Willensschwäche ist eine verminderte Widerstandsfähigkeit zu verstehen.
Strafrecht
Wucher ist in Deutschland für bestimmte Fälle auch unter Strafe gestellt. § 291 StGB sieht für das Vergehen des Wuchers Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren vor, in besonders schweren Fällen Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Wucher ist ein Offizialdelikt.
§ Hinweis:
Diese Einschätzung beruht auf meinen persönlichen Erfahrungen und gibt ausschließlich meine Meinung wieder. Zu Rechts-, Steuer- und medizinischen Themen sollten Sie immer einen ausgewiesenen Fachmann fragen. Das ist oft günstiger, als man denkt. Verlassen Sie sich nie auf Erkenntnisse, die Sie sich nur im Internet zusammengefischt haben!
Ich habe noch einmal die wichtigsten Schlagwörter (Hashtags) dieses Artikels für Sie zusammengestellt, damit Sie sich besser orientieren können:
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Das ist echt ein Hammer, wenn ich da an unsere Preise denke haben wir alles fast verschenkt!
dito
Wir betreiben ein Bestattungsinstitut in dritter Generation.
Sie dürfen annehmen, dass wir hier in der Region der Platzhirsch sind. Meine Frau und ich beschäftigen 8 Mitarbeiter*innen.
Unsere Preise bewegen sich im Vergleich zur Billigkonkurrenz eher im oberen Bereich. Wir müssen uns nicht über den Preis anbiedern.
Anständige Leistung erfordert gerechte Bezahlung.
Aber wenn ich diese Rechnung sehe, die Sie uns hier heute präsentieren, dann kann ich das fast garnicht glauben!
Selbst wenn ich von einer aufwändigen Dekoration mit entsprechender Arbeitszeit ausgehe und in allen Bereichen den höchsten Aufwand ansetze, komme ich über unsere Preisliste nicht auf mehr als 2.900 Euro für alles.
Irgendwas machen meine Frau und ich falsch.
oder richtig?
Man muss sich nicht an dem schlechten ein Beispiel nehmen, was man mehr verdienen könnte, wenn man Leute übervorteilt.
Kurzes Beispiel:
Der jahrelange Platzhirsch bei uns in der Gegend ist in die neue Generation übergeben worden, diese wollte von allem mehr… Jetzt gibt es Sie nicht mehr, 125 Jahre Tradition in 3 Jahren vor die Wand gefahren.
Das haben die ja in Rekordzeit geschafft!
Wir hatten letztes Jahr eine Beerdigung, es war alles wie wir wollten, die Kosten waren wie angekündigt. Allerdings haben wir uns bei den Kosten vom Kondolenztisch auch gefragt ob wir den nun gekauft haben….
Ich wohne hier an einer Straße die öfters von einem Leichenwagen passiert wird weil er zwei Ortschaften weiter fährt, die haben ein privates Krematorium. Ich denke mal, dass da auch 2 Särge reinpassen könnten UND der Fahrer ist fast immer allein….
Soviel zum Thema Personalkosten bei der Überführung ins Krematorium.
Bei einer Abholung von Verstorbenen müssen sie ja schon zu zweit sein.
Ich wünschte, ich könnte 155€ für die hygienische Versorgung abrechnen, aber als Pflegekraft bin ich ja leider nicht so abzockberechtigt wie das Bestattungsgewerbe. Vielleicht ist aber auch die Körperpflege bei lebenden Personen weniger wert, keine Ahnung
„Hygienische Versorgung“ ist etwas anderes als „Waschen und anziehen“, aber dann für das „einbetten“ nochmal 136 zu nehmen, ist unverschämt.
Rein fachlich hast Du recht. Aber letztlich ist es von Bestatter zu Bestatter verschieden, was er als hyg. Versorgung und als EInbetten usw. bezeichnet.