Frag doch den Undertaker

Bestatter hat sich in der Summe geirrt

viele

Gleich zwei Fragen erreichten mich über die Feiertage zum o.g. Sachverhalt.

Es sind viele Mails mit Fragen eingegangen, die ich nur nach und nach beantworten kann:

viele

Werbung

In beiden Fragen geht es darum, daß Bestatter sich bei der Abrechnung vertan hatten:

1. Frage

Vlt können Sie mir ja weiter helfen.
Leider musste ich vor kurzem meine Oma beerdigen lassen.
Und die Beerdigung lief schon nicht reibungslos ab…
Nun kam der bestatter auf mich zu und meinte er habe in der Kosten Aufstellung eine falsche police Summe mit rein genommen. Die von einer ganz anderen Frau. Nun möchte er diese Summe von mir zurück haben. Ist er nicht dagegen versichert? Darf ihm das passieren? Das ist ne große Summe für mich. Bitte hilft mir.

2. Frage

Der Bestatter hat Rechnung geschickt. Falsche Summe!!!!! Erst schreibt 2.299 Euro und dann kommt wie hintennach mit berichtigung von Summe un verlangt sich von uns 2400 Euro. Wir sind bereit für Anwalt und anzeige bei Stadtanwaltschaft. Das ist Betrug. Bestatter behauptet vergessen zu haben einen Kranz zu berechnen. Verspätung!!!!!!!! Rechnung vom Blumengeschäft war dabei!!!! Kranz kostet nur 101,- Euro. Wie kommt der da auf 2.40000 Euro=)? Das ist abzockung!

Wo Menschen arbeiten, da werden auch Fehler gemacht.
Das sollte nicht so sein, ist aber nunmal so.

Eine gründliche Kontrolle der Abrechnungen sollte eigentlich Grundvoraussetzung sein, bevor man sie an die Angehörigen rausschickt.
Aber es sind halt alles Mitarbeiter des eigenen Unternehmens, die selbst bei erfolgender Kontrolle, über die Rechnung schauen und da macht sich leicht der Faktor der Betriebsblindheit bemerkbar.
Vor lauter Bäumen und immer ähnlichen Rechnungspositionen sieht man manchmal den Wald bzw. die Fehler nicht mehr.

Im ersten Fall hat der Bestatter eine vorliegende Police einer Lebens- oder Sterbegeldversicherung in Abzug gebracht.
Das ist auch üblich so. Hatte der Verstorbene eine solche Versicherung abgeschlossen, so übergibt man dem Bestatter die Police und der beantragt mit den Sterbeurkunden die Auszahlung der Versicherungssumme.
Diese wird dann von der Bestatterrechnung abgezogen. Übersteigt die Versicherungssumme die Bestatterrechnung, erhält man den Überschuß überwiesen; reicht die Versicherungssumme nicht ganz aus, muß man den Restbetrag noch bezahlen.

Hier hatte der Bestatter versehentlich eine falsche Police in die Finger bekommen und eine falsche Summe in Abzug gebracht. Als er den Fehler bemerkte, meldete er sich bei den Angehörigen und fordert nun offenbar eine Nachzahlung.

Der Fehler hätte bei entsprechender Sorgfalt nicht passieren dürfen, ist aber nunmal passiert.
Die falsche Rechnung wurde bemerkt und es ist das gute Recht des Bestatter, ja sogar seine Pflicht, eine korrigierte Abrechnung zu erstellen.
Das ist bitter und enttäuschend für die Angehörigen, die nun noch nachzahlen müssen.
Es ist aber kein Schaden entstanden, außer der Enttäuschung der Angehörigen. Die in Rechnung gestellten Kosten sind ja wirklich verursacht worden und so haben die Auftraggeber auch für diese einzustehen.
Eine Versicherung, selbst wenn sie für so einen Irrtumsfall bestehen würde, muß hier nicht greifen.

So etwas sollte nicht passieren, kann aber passieren.
Man wird nicht umhin kommen, die geforderte Summe zu bezahlen.

Zum zweiten Fall:

Es ist oft so, daß nachträglich noch Rechnungen zu einem Sterbefall beim Bestatter eintrudeln. In diesem Fall war es die Rechnung eines Blumenhauses über 101,- Euro.
Die ursprüngliche Rechnung betrug 2.299 Euro.
Diese hat der Bestatter nun um die nachgereichte Rechnung über 101,- Euro ergänzt und eine korrigierte Rechnung über 2.400 Euro erstellt.
Das ist in Ordnung so, hier gibt es weder einen Betrugs- noch einen Abzockeversuch.
Sie haben ja den Kranz bestellt und auch bekommen, also müssen Sie ihn auch bezahlen.

Bildquellen:

    Hashtags:

    Ich habe zur besseren Orientierung noch einmal die wichtigsten Schlagwörter (Hashtags) dieses Artikels zusammengestellt:

    Keine Schlagwörter vorhanden

    Lesezeit ca.: 4 Minuten | Tippfehler melden


    Hilfeaufruf vom Bestatterweblog

    Das Bestatterweblog leistet wertvolle Arbeit und bietet gute Unterhaltung. Heute bitte ich um Deine Hilfe. Die Kosten für das Blog betragen 2025 voraussichtlich 21.840 €. Das Blog ist frei von Google- oder Amazon-Werbung. Bitte beschenke mich doch mit einer Spende, damit das Bestatterweblog auch weiterhin kosten- und werbefrei bleiben kann. Vielen Dank!




    Lesen Sie doch auch:


    (©si)