Gleich zwei Fragen erreichten mich über die Feiertage zum o.g. Sachverhalt.
Es sind viele Mails mit Fragen eingegangen, die ich nur nach und nach beantworten kann:
In beiden Fragen geht es darum, daß Bestatter sich bei der Abrechnung vertan hatten:
1. Frage
Vlt können Sie mir ja weiter helfen.
Leider musste ich vor kurzem meine Oma beerdigen lassen.
Und die Beerdigung lief schon nicht reibungslos ab…
Nun kam der bestatter auf mich zu und meinte er habe in der Kosten Aufstellung eine falsche police Summe mit rein genommen. Die von einer ganz anderen Frau. Nun möchte er diese Summe von mir zurück haben. Ist er nicht dagegen versichert? Darf ihm das passieren? Das ist ne große Summe für mich. Bitte hilft mir.
2. Frage
Der Bestatter hat Rechnung geschickt. Falsche Summe!!!!! Erst schreibt 2.299 Euro und dann kommt wie hintennach mit berichtigung von Summe un verlangt sich von uns 2400 Euro. Wir sind bereit für Anwalt und anzeige bei Stadtanwaltschaft. Das ist Betrug. Bestatter behauptet vergessen zu haben einen Kranz zu berechnen. Verspätung!!!!!!!! Rechnung vom Blumengeschäft war dabei!!!! Kranz kostet nur 101,- Euro. Wie kommt der da auf 2.40000 Euro=)? Das ist abzockung!
Wo Menschen arbeiten, da werden auch Fehler gemacht.
Das sollte nicht so sein, ist aber nunmal so.
Eine gründliche Kontrolle der Abrechnungen sollte eigentlich Grundvoraussetzung sein, bevor man sie an die Angehörigen rausschickt.
Aber es sind halt alles Mitarbeiter des eigenen Unternehmens, die selbst bei erfolgender Kontrolle, über die Rechnung schauen und da macht sich leicht der Faktor der Betriebsblindheit bemerkbar.
Vor lauter Bäumen und immer ähnlichen Rechnungspositionen sieht man manchmal den Wald bzw. die Fehler nicht mehr.
Im ersten Fall hat der Bestatter eine vorliegende Police einer Lebens- oder Sterbegeldversicherung in Abzug gebracht.
Das ist auch üblich so. Hatte der Verstorbene eine solche Versicherung abgeschlossen, so übergibt man dem Bestatter die Police und der beantragt mit den Sterbeurkunden die Auszahlung der Versicherungssumme.
Diese wird dann von der Bestatterrechnung abgezogen. Übersteigt die Versicherungssumme die Bestatterrechnung, erhält man den Überschuß überwiesen; reicht die Versicherungssumme nicht ganz aus, muß man den Restbetrag noch bezahlen.
Hier hatte der Bestatter versehentlich eine falsche Police in die Finger bekommen und eine falsche Summe in Abzug gebracht. Als er den Fehler bemerkte, meldete er sich bei den Angehörigen und fordert nun offenbar eine Nachzahlung.
Der Fehler hätte bei entsprechender Sorgfalt nicht passieren dürfen, ist aber nunmal passiert.
Die falsche Rechnung wurde bemerkt und es ist das gute Recht des Bestatter, ja sogar seine Pflicht, eine korrigierte Abrechnung zu erstellen.
Das ist bitter und enttäuschend für die Angehörigen, die nun noch nachzahlen müssen.
Es ist aber kein Schaden entstanden, außer der Enttäuschung der Angehörigen. Die in Rechnung gestellten Kosten sind ja wirklich verursacht worden und so haben die Auftraggeber auch für diese einzustehen.
Eine Versicherung, selbst wenn sie für so einen Irrtumsfall bestehen würde, muß hier nicht greifen.
So etwas sollte nicht passieren, kann aber passieren.
Man wird nicht umhin kommen, die geforderte Summe zu bezahlen.
Zum zweiten Fall:
Es ist oft so, daß nachträglich noch Rechnungen zu einem Sterbefall beim Bestatter eintrudeln. In diesem Fall war es die Rechnung eines Blumenhauses über 101,- Euro.
Die ursprüngliche Rechnung betrug 2.299 Euro.
Diese hat der Bestatter nun um die nachgereichte Rechnung über 101,- Euro ergänzt und eine korrigierte Rechnung über 2.400 Euro erstellt.
Das ist in Ordnung so, hier gibt es weder einen Betrugs- noch einen Abzockeversuch.
Sie haben ja den Kranz bestellt und auch bekommen, also müssen Sie ihn auch bezahlen.
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Ich habe bei der 2. Frage eher den Eindruck, dass der Fragesteller der Ansicht ist, er müsse für einen 101 EUR teuren Kranz nun 2400 EUR bezahlen, obwohl er bereits 2299 EUR bezahlt hat, weil er nicht verstanden hat, dass es sich um eine korrigierte Rechnung handelt, bei der nur noch der Differenzbetrag zum bereits bezahlten Betrag zu zahlen ist.
@Hobbybürokrat:
Ja, so liest sich das für mich auch. Der Fragesteller regt sich offensichtlich darüber auf, daß er angeblich nochmal 2400€ zahlen soll, obwohl der Kranz nur 101€ kostet. Statt gleich auf 180 zu gehen sollte er die Rechnung einfach nochmal in Ruhe lesen und versuchen zu verstehen, was da steht. 🙂
Könnte natürlich auch sein, daß der Bestatter die Rechnung falsch formuliert hat: Statt „korrigiert“ auf die Rechnung zu schreiben oder daß man die alte Rechnung ignorieren soll, hat er vielleicht einfach eine neue Rechnung geschrieben, aus der nicht ersichtlich ist, daß die alte storniert wurde. Oder aus der nicht eindeutig hervorgeht, daß nur die Differenz fällig wird. Dann könnte ich den Wutausbruch nachvollziehen, aber ein kurzer Anruf beim Bestatter hätte womöglich das Mißverständis in 2 Minuten aus der Welt geschaffen.
@Lochkartenstanzer:
Sehe ich genau so!
Es gibt Kunden, denen ist jedes Mittel Recht, um sich vorm zahlen zu drücken! Bei uns war es sehr beliebt, die Rechnung vom Gärtner nur reduziert oder gar nicht zu bezahlen. Wir haben jahrelang das Geld für den Gärtner ausgelegt. Irgendwann haben wir damit aufgehört, und die Kunden selber zum Gärtner geschickt! Bei Todes Bescheinigungen das gleiche, wir haben die Rechnung den Leuten übergeben, sollen sie sich mit dem Arzt streiten. Es war reine Notwehr, das weniger oder nicht bezahlte Geld summierte sich immer höher!!
@Josef:
Jepp, kenne ich aus meiner Branche auch. Da gibt es welche, die wollen immer und auf jeden Fall immer 2%Skonto abziehen, obwohl Festpreise ausgemacht werden. Solche Kunden werden halt bei der Kalkulation mit 5-10% Aufschlag belohnt, je nach „Nervigkeit“. oder alternativ gleich zum Blödmarkt geschickt mit der Information, daß die dort alles billiger bekommen. 🙂
@Lochkartenstanzer:
Rabatt mein Kind, so lass Dir sagen, wird vorher immer aufgeschlagen.
@Coffin Corner:
Deswegen verstehen die meisten Kunden auch, warum es bei mir grundsätzlich keinen Rabatt gibt. Rabatt gibt es daher nur für Kunden, die es partout nicht anders wollen und meinen dadurch etwas sparen zu können. 🙂
@Lochkartenstanzer:
Ich hab mein neues Notebook lieber beim Fachhändler geholt, lieber etwas mehr bezahlen aber dafür eine gute Beratung!!
Ich sehe den ersten Fall etwas kritisch. Offenbar hat der Schreiber die Police nicht in der Hand gehabt und sich auf die Aussage des Bestatters verlassen. Hätte er von der niedrigeren Summe gewusst, hätte er wahrscheinlich (da knapp bei Kasse) die Bestattung insgesamt günstiger gestaltet. Die Bestellung basiert also auf einer Falschauskunft des Bestatters; ganz unschuldig ist er an der Situation also nicht.