Frag doch den Undertaker

Bestatter im Einsatz – Fahrzeugschild

Servus Tom,
Ich hatte es irgendwie im Blog gelesen, war wohl „Fragen an den Bestatter“ oder so.
Anbei ein Bild, mit einen Schild auf dem Armaturenbrett „Bestatter im Einsatz“.
Habe ich vorher so noch nie gesehen.


Diese Schilder sieht man vor allem im großstädtischen Bereich häufiger und dann auch noch in erster Linie an Fahrzeugen, die nicht auf den ersten Blick als Bestattungswagen erkennbar sind.
Es gab solche Schilder eine Weile lang von einem großen Bestattungsfahrzeughersteller, von einer Berufsgenossenschaft und einem Bestatterverein.
Theoretisch kann man sich als Bestatter so ein Schild auch einfach selbst machen, es hat nämlich keinerlei rechtliche Bedeutung.

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Bestattungsfahrzeuge haben keine Sonderrechte und müssen im Straßenverkehr in fast allen Fällen (außer bei Leichenprozessionen) die Verkehrsregeln ebenso beachten, wie jedes andere Fahrzeug auch.
Allerdings bringt es die heikle Aufgabe des Bestatters oft mit sich, daß die Fahrzeuge doch in zweiter Reihe (ohne Behinderung), auf dem Gehweg oder sonstwie unerlaubt parken müssen.
Dann kennzeichnet man seine Fahrzeuge gerne mit solchen Tafeln, damit eventuell vorbei schlendernde Mitarbeiter der Ordnungshut wenigstens erkennen können, daß es sich hier nicht um einen faulen Falschparker handelt, sondern um einen Bestatter, der gerade dabei ist, in der unmittelbaren Nähe einen Leichnam abzuholen.
Normalerweise verzichten dann die Kanzlerknechte darauf, ein Knöllchen auszustellen. Man will ja auf der anderen Seite auch nicht, daß Leichen auf der Fahrtrage durch die halbe Stadt geschoben werden, nur weil vor dem Sterbehaus eine Fußgängerzone ist.

Es empfiehlt sich aber nicht, als Privatmann nun so ein Schild zu basteln und darauf zu hoffen, künftig keine Strafzettel mehr zu bekommen. Oft genug wartet das Exekutivorgan nämlich in der Nähe und schaut, ob das wirklich ein Bestatter ist.

Mir ist eine Stadtverwaltung bekannt, die hat vor Jahren kleine Schilder mit dem Aufdruck „Bestatter“ und einem städtischen Stempel herausgegeben. Mit diesem Schild darf man unmittelbar vor dem Standesamt der Stadt als Bestatter auf dem Gehweg parken.

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