FAMILIEN WUSSTEN VON NICHTS! BESTATTER SOLL LEICHEN ZUM ÜBEN AUSGELIEHEN HABEN
DEM BESTATTER AUS SCHWEINFURT WIRD VORGEWORFEN LEICHEN AN EIN AUSBILDUNGSZENTRUM AUSGELIEHEN ZU HABEN
Ein Bestatter aus Schweinfurt soll Verstorbene zu Übungszwecken ins Bundesausbildungszentrum für Bestatter in Münnerstadt (Landkreis Bad Kissingen) gebracht haben, ohne dass die Angehörigen davon wussten.
Die Staatsanwaltschaft Schweinfurt ermittelt deshalb wegen Störung der Totenruhe gegen den Mann, wie die Oberstaatsanwältin Ursula Haderlein am Donnerstag sagte. Zuerst hatte die Süddeutsche Zeitung darüber berichtet.
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Es geht doch letztlich darum, dass es ein ziemliches Unding ist, was da passierte.
Wenn Institute Leichname für die Ausbildung benötigen, kann man sich die Zustimmung der Angehörigen einholen.
Ich zumindest hätte aber etwas dagegen, wenn einer meiner Angehörigen ohne mein Wissen durch die Gegend gekarrt und anderenorts zu Übungs- oder Anschauungszwecken nackt vorgeführt wird.
Sicherlich kann man da immernoch unterschiedlicher Meinung sein, ob das Urteil gerechtfertigt war oder nicht, aber den Freispruch in dem Text gar nicht zu erwähnen finde ich ebenso wie die Formulierung eher fragwürdig.
Es geht mir bei dieser Meldung, so wie ich sie übermittelt bekam und hier wiedergegeben habe, ausschließlich darum, dass ich es als sehr schlimm empfinde, dass ein Bestatter die ihm anvertrauten Leichname in irgendeiner anderen Weise verwendet, als es die Angehörigen beauftragt haben.
Ob ein Gericht in diesem Vorgehen nun einen rechtsrelevanten Verstoß sieht, spielt doch überhaupt keine Rolle.
Der Beschuldigte ist freigesprochen worden, weil das Gericht offenbar keine Gesetzesverletzung sah.
Aber Fakt ist doch, dass der Bestatter so etwas gemacht hat.
Also laut Aussagen des Bestatters hat er das eben nicht getan. Da hat er externe Hilfe bei der Herrichtung gebraucht, damit die Toten im offenen Sarg gezeigt werden können – daß er externe Hilfe dazu braucht, sei den Angehörigen auch bekannt gewesen. Und die besten Experten dafür dann eben in diesem Ausbildungszentrum gefunden. Daß dann Azubis zugegen sind, finde ich in einem Ausbildungsbetrieb nicht falsch – wäre in einem kleineren Unternehmen, was Menschen ausbildet, doch auch der Fall! Und bei einem Freispruch nach einer Gerichtsverhandlung mit mehr als einem Dutzend Zeugen, dürfte auch die Behauptung, daß absichtlich mehr als nötig oder manches öfter als nötig gemacht wurde, damit die Azubis üben könnten, vom Tisch sein.
Ist von daher eben nicht eindeutig ein Fakt, daß der Bestatter da Leichen zum Üben ausgeliehen hätte. Ist eine Behauptung, die von ehemaligen Angestellten aufgestellt wurde.
Anonym
5 Jahre zuvor
„Die Auszubildenden im Ausbildungszentrum für Bestatter hätten das Geschehen allenfalls durch eine Glasscheibe aus dem Nebenraum verfolgen können.“
Das zu behaupten ist die größte Frechheit überhaupt. Es gibt zahllose Jahrgänge die das Gegenteil behaupten könnten. Es wurden Wunden hinzugefügt um sie wieder zu schließen, die Ligatur wurde etliche Male gebunden, und ganz sicher durften wir nicht nur zuschauen. Das ist der absolute Wahnsinn so etwas zu behaupten.
Ehemaliger
5 Jahre zuvor
Ich selbst habe während meiner Ausbildungszeit an Verstorbenen im Ausbildungszentrum die Versorgung durchgeführt, alles was nötig war, wurde gemacht, ich habe selbst an den Menschen gearbeitet und nicht nur zugesehen.
ABER! Es wurden keine Wunden hinzugefügt o.ä.!!! So etwas gab es bei uns nicht.
Wiederum, wo die Verstorbenen herkamen, habe ich mich damals auch gefragt. Mit absoluter Sicherheit haben sämtliche Dozenten dies zuvor mit den Angehörigen abgesprochen, aber, dass was in diesem Artikel geschildert wird ist ja leider nicht unrealistisch.
Aber wieso hat der Bestatter dies mutmaßlich getan? Abgesehen von der Rechtswidrigkeit, war das Motiv, den Auszubildenden die bestmögliche Wissensvermittlung zu gewährleisten und das nehme ich diesem Mann nicht krumm. Natürlich war das nicht in Ordnung, aber ich kann es zumindest nachvollziehen…
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Sorry, aber diese Meldung ist nun wirklich alles andere als aktuell und der Bestatter mittlerweile auch freigesprochen: https://www.br.de/nachrichten/bayern/keine-stoerung-der-totenruhe-bestatter-freigesprochen,RNonBOQ
Es geht doch letztlich darum, dass es ein ziemliches Unding ist, was da passierte.
Wenn Institute Leichname für die Ausbildung benötigen, kann man sich die Zustimmung der Angehörigen einholen.
Ich zumindest hätte aber etwas dagegen, wenn einer meiner Angehörigen ohne mein Wissen durch die Gegend gekarrt und anderenorts zu Übungs- oder Anschauungszwecken nackt vorgeführt wird.
Das kommt drauf an, was genau passiert ist, ob es ein Unding ist oder nicht.
Hier und in dem oben schon geposteten Link zum Freispruch klingt das nämlich etwas anders als in der doch etwas reißerischen Text oben.
https://www.br.de/nachricht/unterfranken/inhalt/hat-schweinfurter-bestatter-leichen-zum-ueben-bereitgestellt-100.html
Sicherlich kann man da immernoch unterschiedlicher Meinung sein, ob das Urteil gerechtfertigt war oder nicht, aber den Freispruch in dem Text gar nicht zu erwähnen finde ich ebenso wie die Formulierung eher fragwürdig.
Es geht mir bei dieser Meldung, so wie ich sie übermittelt bekam und hier wiedergegeben habe, ausschließlich darum, dass ich es als sehr schlimm empfinde, dass ein Bestatter die ihm anvertrauten Leichname in irgendeiner anderen Weise verwendet, als es die Angehörigen beauftragt haben.
Ob ein Gericht in diesem Vorgehen nun einen rechtsrelevanten Verstoß sieht, spielt doch überhaupt keine Rolle.
Der Beschuldigte ist freigesprochen worden, weil das Gericht offenbar keine Gesetzesverletzung sah.
Aber Fakt ist doch, dass der Bestatter so etwas gemacht hat.
Also laut Aussagen des Bestatters hat er das eben nicht getan. Da hat er externe Hilfe bei der Herrichtung gebraucht, damit die Toten im offenen Sarg gezeigt werden können – daß er externe Hilfe dazu braucht, sei den Angehörigen auch bekannt gewesen. Und die besten Experten dafür dann eben in diesem Ausbildungszentrum gefunden. Daß dann Azubis zugegen sind, finde ich in einem Ausbildungsbetrieb nicht falsch – wäre in einem kleineren Unternehmen, was Menschen ausbildet, doch auch der Fall! Und bei einem Freispruch nach einer Gerichtsverhandlung mit mehr als einem Dutzend Zeugen, dürfte auch die Behauptung, daß absichtlich mehr als nötig oder manches öfter als nötig gemacht wurde, damit die Azubis üben könnten, vom Tisch sein.
Ist von daher eben nicht eindeutig ein Fakt, daß der Bestatter da Leichen zum Üben ausgeliehen hätte. Ist eine Behauptung, die von ehemaligen Angestellten aufgestellt wurde.
„Die Auszubildenden im Ausbildungszentrum für Bestatter hätten das Geschehen allenfalls durch eine Glasscheibe aus dem Nebenraum verfolgen können.“
Das zu behaupten ist die größte Frechheit überhaupt. Es gibt zahllose Jahrgänge die das Gegenteil behaupten könnten. Es wurden Wunden hinzugefügt um sie wieder zu schließen, die Ligatur wurde etliche Male gebunden, und ganz sicher durften wir nicht nur zuschauen. Das ist der absolute Wahnsinn so etwas zu behaupten.
Ich selbst habe während meiner Ausbildungszeit an Verstorbenen im Ausbildungszentrum die Versorgung durchgeführt, alles was nötig war, wurde gemacht, ich habe selbst an den Menschen gearbeitet und nicht nur zugesehen.
ABER! Es wurden keine Wunden hinzugefügt o.ä.!!! So etwas gab es bei uns nicht.
Wiederum, wo die Verstorbenen herkamen, habe ich mich damals auch gefragt. Mit absoluter Sicherheit haben sämtliche Dozenten dies zuvor mit den Angehörigen abgesprochen, aber, dass was in diesem Artikel geschildert wird ist ja leider nicht unrealistisch.
Aber wieso hat der Bestatter dies mutmaßlich getan? Abgesehen von der Rechtswidrigkeit, war das Motiv, den Auszubildenden die bestmögliche Wissensvermittlung zu gewährleisten und das nehme ich diesem Mann nicht krumm. Natürlich war das nicht in Ordnung, aber ich kann es zumindest nachvollziehen…