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Bestatterrechnung

Wie wird der Mund einer Leiche verschlossen?

Hallo lieber Undertaker,
kannst Du mal einen Blick auf folgende Bestattungsrechnung werfen? Meine Mutter hat sie schon bezahlt, ich konnte sie nicht dazu bewegen, erst abzuwarten. Mir kommt da aber manches komisch vor. Was meinst Du dazu? Es geht uns nicht darum, daß wir nicht bezahlen wollen, aber es wäre mir lieb, wenn Du mal drüberschaust.

Herzlichen Dank
O.

Mache ich gerne. Hier also mal die Rechnung, damit alle wissen, um was es geht:

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Kiefernsarg Vollholz 670,- Euro
Damentalar weiß, Viskose und Strümpfe 54,- Euro
Deckengarnitur, weiß mit Spitzenborte 115,- Euro
Sargausstattung, Sargpolster 85,- Euro
Kupferurne gehämmert 230,- Euro
Aschengefäß 40,- Euro
erste Überführung 130,- Euro
Personalaufwand hierzu 125,- Euro
Einbetten, hygienisch versorgen, Ankleiden, 85,- Euro
Kühlung 50,- Euro
Aufbahrung zur Abschiednahme 55,- Euro
Überführung zum Friedhof 130,- Euro
Personalaufwand hierzu 125,- Euro
Kondolenzliste 45,- Euro
Betreuung der Liste und Aufpassen 45,- Euro
Dekoration der Trauerhalle 40,- Euro
Warten und Abbauen 65,- Euro
Grabkreuz aus Holz 65,- Euro
Überführung zum Krematorium 130,- Euro
Personalaufwand hierzu 125,- Euro
Transport der Urne zurück zum Friedhof 130,- Euro
Personalaufwand hierzu 125,- Euro
Beratung und Erledigung der Formalitäten 180,- Euro
Telefongebühren, Porto, Fax 18,- Euro

Zwischensumme 2.981,- Euro
MwSt. 436,- Euro

Endbetrag 3.081 Euro

Zu Recht hast Du das Gefühl, bei dieser Rechnung sei etwas merkwürdig. Zunächst einmal fällt mir auf, daß der Rechnungsbetrag und die Mehrwertsteuer recht abenteuerlich berechnet wurden, da stimmt -zumindest nach meinem Verständnis- kein einziger Betrag, weder die „Zwischensumme“, noch die „MwSt“ und auch nicht der „Endbetrag“.
Nach meinem Dafürhalten -Steuerkundige mögen mich berichtigen- ist es außerdem nicht in Ordnung, Euch Nettopreise zu berechnen und dann erst am Rechnungsende die Umsatzsteuer (MwSt) auszuweisen und draufzuschlagen. Im Geschäftsverkehr mit Endverbrauchern sind Bruttobeträge anzugeben, zumindest mal bei der Preisauszeichnung und in Katalogen und Preislisten. Das hier gezeigte Verfahren kann nur in Ordnung sein, wenn Euch vorher die Bruttopreise bekannt waren.

Ich würde aber schon einmal allein aufgrund der seltsamen Beträge die Rechnung anfechten und um Ausstellung einer korrekten Abrechnung bitten.

Die einzelnen Rechnungsbeträge gehen soweit in Ordnung. Es sind mittlere Beträge, das alles habe ich schon günstiger, aber auch wesentlich teurer gesehen. Ich nehme ja an, daß man Euch beim Beratungsgespräch die einzelnen anfallenden Punkte und Kosten erklärt und aufgeschlüsselt hat. So wußtet Ihr ja, was auf Euch zukommt.
Was mir allerdings deutlich auffällt, ist die Tatsache, daß dieser Bestatter immerhin 4 mal 255 Euro (plus Steuer!) für Überführungen berechnet. Das ist dann doch recht unverschämt.

Wir hätten in diesem Fall nur zwei Überführungen berechnet und eine davon auch noch günstiger. Die erste Überführung, also die Abholung am Sterbeort kann soviel kosten, das ist in Ordnung, die zweite Überführung, dieses Mal zum Krematorium berechnen wir derzeit inkl. Personalkosten und Steuer mit 135 Euro. Gefahren wird ja und dafür muß man bezahlen.

Ob man nun die Zwischenüberführung von der Einbettung im Bestattungshaus zum Friedhof auch nochmal mit dem vollen Betrag abrechnen muß, ist sicherlich von Fall zu Fall und von Bestatter zu Bestatter unterschiedlich, wir rechnen das nicht ab.
Und zwar aus folgendem Grund. Es besteht Leichenhallenpflicht, davon gehen wir einmal aus, und deshalb ist es die Aufgabe des Bestatters den Verstorbenen vom Sterbeort in die Leichenhalle zu bringen. Idealerweise würde er ihn dort, und so ist es z.B. in Berlin und anderen Städten durchaus üblich, hygienisch versorgen und einbetten. Wenn der Bestatter das, aus welchen Gründen auch immer, lieber in seinen eigenen Räumen macht, kann man das nicht dem Kunden mit einer zusätzlichen Fahrt belasten.

Aber die Berechnung der vollen 255 Euro für die Überführung der Urne sind eine Frechheit. So einen Blechbembel kann jeder Bestattungshausmitarbeiter in der ALDI-Tüte im PKW transportieren. Keinesfalls sind da 255 Euro gerechtfertigt. Wenn überhaupt, würde man eventuell 50-75 Euro für so etwas ansetzen können.

Allerdings habe auch ich schon mal Rechnungen mit vier Überführungen geschrieben und den Urnentransport extra berechnet. Das war dann aber sachlich korrekt und durch die Angehörigen so veranlasst und bestellt. So könnte es auch in Eurem Fall gewesen sein, das könnt aber nur ihr wissen.

Sollte es nicht so gewesen sein: Korrekte Rechnung verlangen. Falls man Euch im Bestattungshaus nur die niedrigen Nettopreise genannt hat und nicht auf die noch hinzukommende Umsatzsteuer hingewiesen hat und diese auch nicht auf dem Angebot bzw. der Auftragsbestätigung auftaucht, würde ich annehmen wollen, daß man auch nur die Nettopreise bezahlen muß.
Der Endverbraucher darf sich darauf verlassen, daß die ihm genannten Preise ohne jeden weiteren Aufschlag gelten. Wird dann hinterher doch ein Steueraufschlag verlangt, reicht es nicht, daß der Betrieb darauf hinweist, er sei ein Handwerksbetrieb und da sei das eben so.

Überdies halte ich die mehrfache Abrechnung der Fahrtkosten für unangebracht.
Sollte man Euch nicht in der von Euch erwarteten Form entgegenkommen, würde ich die Rechnung zusätzlich auch dem Bestatterverband zusenden, dessen Wimpel die Firma auf ihre Rechnung gedruckt hat.

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#bestatterrechnung

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