Wenn Du mal in Deutschland Radio hörst, dann kennst du die üblichen Gewinnspiele:
o Leute müssen sich mit einem Slogan am Telefon melden
o das verloren gegangene Wort/Geräusch erraten
und gewinnen viel Geld, massig Geld, ein bisschen Geld oder dürfen sich ein Keks kaufen.
In Portugal kann als Radiohörer des Senders Santiago aus Guimarães nun an einer Verlosung teilnehmen. Zu gewinnen gibt es eine Bestattung bestehend aus Urne, Schmuck und den Dienstleistungen drumherum. Der Preis wurde gestiftet durch die Agência Funerária S. Jorge. Der Gewinner muss den Preis innerhalb von 90 Tagen einfordern, sonst wird er einer sozialen Institution gestiftet.
Hier veröffentlicht der Publizist Informationen und Geschichten über den Bestatterberuf. Mehr über den in der Halloween-Nacht an Allerheiligen geborenen Autor finden Sie u.a. hier. Der Schriftsteller Peter Wilhelm lebt mit seiner Familie in Edingen-Neckarhausen bei Heidelberg.
Unterstützen Sie das Blog bitte mit einer Spende. Klicken Sie hier.
Hilfeaufruf vom Bestatterweblog
Das Bestatterweblog bietet tolle Informationen und Unterhaltung. Heute bitte ich, meine Arbeit zu unterstützen. 1,4 Mio. Leute besuchen mich hier jährlich, aber nur etwa 15 Menschen spenden auch mal etwas. Weil sie sich bedanken und mithelfen möchten, die Kosten des Blogs von rund 20.000 €/Jahr zu stemmen. Ich habe keine Google- und Amazon-Werbung. Bist Du schon gut unterhalten worden? Hast Du schon Rat gefunden? Dann spende doch bitte wenigstens den Wert einer guten Tasse Kaffee. 5 Euro helfen echt weiter. Sei doch eine der seltenen Ausnahmen, und gebe etwas zurück. Vielen Dank!
Ist der Gewinner fristgerecht gestorben, so kann er den Preis nicht selbst einfordern.
Ist der Gewinn übertragbar, kann der Gewinner den Gutschein für jemand anders verwenden, oder ist er bei der Verwendung für nur für seine Leiche gültig?
Die Formulierung „innerhalb von 90 Tagen einfordern“ finde ich auch undurchsichtig – vielleicht kann ja jemand mal genau übersetzen (ich leider nicht).
Ansonsten fiel mir ein: Falls der Gewinner innerhalb von 90 Tagen nicht stirbt: Kann er dann die Einäscherung eines Leersarges beauftragen? Und wenn ja: Warum?
Das Gewinnspiel ist also nur was für Selbstmörder und extrem alte und oder kranke Menschen… Toll…
So eine gewonnene Bestattungsvorsorge wäre ja ganz nett aber nicht mit diesen 90 Tagen. Aber immerhin kann im Falle von längerem Lebens das ganze an eine soziale Einrichtung gespendet werden. Besser als nichts.
Ich mach‘ Euch ja Euren Spaß nur ungern kaputt, aber vermutlich ist es doch so gemeint dass der Gewinner nicht automatisch über seinen Gewinn informiert wird, sondern sich im Gewinnfall selbst mit dem Verloser in Verbindung setzen und seinen Gewinn einfordern muss. Und DAS muss dann innerhalb der 90 Tage passieren, nicht die Beerdigung.
Dieses Verfahren ist eine nette Sache wenn man als Verloser darauf hofft, dass der Gewinner nicht mitbekommt dass er gewonnen hat und dann versäumt, seinen Anspruch geltend zu machen. Tolle PR-Aktion, die möglicherweise gar nichts kostet… 😉
Sie haben Rat gefunden? Ich konnte Ihnen helfen? Dann zeigen Sie sich doch erkenntlich:
Diese Spender haben diese Seiten mit einem Geldgeschenk unterstützt:
Marit U., Sylvia E.R., Henning P.*, Florian S., Sylvia, Babette C.G., Ingo L., Felix M., Jörg L., Michaela A., Peter R., Patrick B., Herbert F., Florian H.*, Stefan V., Helga M., Merten H., Daniela M.B., Bertram K.
Nekrolog
Laura Dahlmeier (1993–2025)
Laura Dahlmeier wurde am 22. August 1993 in Garmisch-Partenkirchen geboren und war eine der erfolgreichsten deutschen Biathletinnen. Nach ihrem Rücktritt...
Ist der Gewinner fristgerecht gestorben, so kann er den Preis nicht selbst einfordern.
Ist der Gewinn übertragbar, kann der Gewinner den Gutschein für jemand anders verwenden, oder ist er bei der Verwendung für nur für seine Leiche gültig?
😀 gute frage… vl gibts ja eine klausel wie „im falle des todes des gewinners binnen 90 tagen“…
Die Formulierung „innerhalb von 90 Tagen einfordern“ finde ich auch undurchsichtig – vielleicht kann ja jemand mal genau übersetzen (ich leider nicht).
Ansonsten fiel mir ein: Falls der Gewinner innerhalb von 90 Tagen nicht stirbt: Kann er dann die Einäscherung eines Leersarges beauftragen? Und wenn ja: Warum?
Soll ich jetzt lachen, weil es so absurd ist? Oder weinen, weil für manche eine Verlosung finanziell gesehen der letzte Ausweg ist?
Das Gewinnspiel ist also nur was für Selbstmörder und extrem alte und oder kranke Menschen… Toll…
So eine gewonnene Bestattungsvorsorge wäre ja ganz nett aber nicht mit diesen 90 Tagen. Aber immerhin kann im Falle von längerem Lebens das ganze an eine soziale Einrichtung gespendet werden. Besser als nichts.
Ich mach‘ Euch ja Euren Spaß nur ungern kaputt, aber vermutlich ist es doch so gemeint dass der Gewinner nicht automatisch über seinen Gewinn informiert wird, sondern sich im Gewinnfall selbst mit dem Verloser in Verbindung setzen und seinen Gewinn einfordern muss. Und DAS muss dann innerhalb der 90 Tage passieren, nicht die Beerdigung.
Dieses Verfahren ist eine nette Sache wenn man als Verloser darauf hofft, dass der Gewinner nicht mitbekommt dass er gewonnen hat und dann versäumt, seinen Anspruch geltend zu machen. Tolle PR-Aktion, die möglicherweise gar nichts kostet… 😉
oder es ist alles nur ein scherz und der eigentliche nutzen is die spende an die soziale institution? wenn ja ich finds genial:)