Frag doch den Undertaker

Bestattungen zum Nulltarif

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Das könnte man angesichts der heutigen Möglichkeiten durchaus realisieren, gäbe es das Sterbegeld der Krankenkassen noch.
Doch diese Leistung von ehemals max. 2.100 Euro wurde bis 2004 stufenweise abgeschafft.

Die Frage, die mich zu diesem Thema erreichte, lautete:

„Was ist eigentlich mit dem Sterbegeld? Davon ist gar keine Rede mehr. Die Krankenkassen bezahlen doch immer die Beerdigung.“

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Ja, das war mal so und manch einer hat mit etwas Geschick und einem spitzen Bleistift sogar tatsächlich nahezu die gesamte Bestattung davon bestritten, sodaß später beim Bestatter nur wenig und manchmal gar nichts hinzugezahlt werden mußte.

Heute gibt es dieses Sterbegeld nicht mehr. Hat man nicht privat durch eine Sterbegeldversicherung oder einen entsprechenden Zusatz zu anderen Versicherungen vorgesorgt, gibt es da nichts mehr.

Anders sieht das aus, wenn man durch einen Unfall verstirbt.

„Verstirbt ein Versicherter an den Folgen eines Arbeitsunfalles, erhalten die Hinterbliebenen ein Sterbegeld in Höhe von einem Siebtel der im Zeitpunkt des Todes geltenden Bezugsgröße. Es kommt also weder auf die Höhe des Arbeitsverdienstes des Verstorbenen noch auf die Höhe der tatsächlichen Bestattungskosten an. Das bedeutet zugleich: Sterbegeld in gleicher Höhe wird aus der gesetzlichen Unfallversicherung auch dann bezahlt, wenn ein Student während seiner Anwesenheit in der Hochschule, ein Schüler in der Schule oder ein Kind im Kindergarten einen tödlichen Unfall erleidet. Auch die Unfälle im Zusammenhang mit dem Studium, der Schule und dem Besuch des Kindergartens (einschließlich der direkten Wege zur und von der Einrichtung) sind Arbeitsunfällen gleichgestellt. Gezahlt wird das Sterbegeld von den Berufsgenossenschaften sowie den Unfallversicherungsträgern der öffentlichen Hand.“

Quelle des Zitates: „Sterbegeld“. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie. Bearbeitungsstand: 22. Januar 2010, 18:13 UTC. URL: http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Sterbegeld&oldid=69664585

Unter dem oben angegebenen Wikipedia-Link sind auch noch die besonderen Bedingungen für Beamte, Versorgungsberechtigte und Unfallversicherte nachzulesen.

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