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Bestattungsgesetz Baden-Württemberg wird geändert

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Die baden-württembergische Landesregierung will das Bestattungsgesetz ändern.
Endlich soll es eine Regelung geben, die den Eltern verstorbener Kleinstkinder, die bei Eintritt des Todes unter 500 Gramm wogen, die Bestattung dieser Kinder ermöglicht. Bislang ging das nur in besonderen Fällen oder „unter der Hand“, ansonsten wurden diese kleinen Totgeburten mit dem Klinikmüll entsorgt.

Außerdem hat man sich auf einen albernen Kompromiss für muslimische Bestattungen geeinigt. Statt Muslimen die sarglose Bestattung, nur mit einem Leinentuch, zu ermöglichen, beharrt man auch weiterhin auf dem Sargzwang. Jedoch darf künftig im Grab der Sargdeckel abgenommen und seitlich neben den Sarg gelegt werden. Aus Bestattersicht: albern.

Als dritte nennenswerte Änderung des letztmals 1970 aktualisierten Gesetzes kommt nun die Seebestattung zu neuen Ehren. Sie wird neben der Erd- und der Feuerbestattung als dritte Bestattungsform pauschal zugelassen. Bislang war für eine Seebestattung eine Ausnahmegenehmigung erforderlich. In den allermeisten Gemeinden ändert sich dadurch gar nichts, denn hier wurde dem Wunsch der Angehörigen immer schon problemlos und unbürokratisch entsprochen.

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Das Kabinett hat den Gesetzesentwurf gebilligt, jetzt wird der Landtag beraten.

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(©si)