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Bestattungsgesetz Vorarlberg geändert

Gleich ein halbes Dutzend Leser weißt auf Folgendes hin:

In Vorarlberg/Österreich wurde das Bestattungsgesetz novelliert. Es ist nun möglich, die Asche Verstorbener zu Hause aufzubewahren wenn der Verstorbene eine entsprechende Handschriftliche Verfügung hinterlassen hat. Kleine Mengen der Asche können auch in Amuletten oder ähnlichem an die Verwandten verteilt werden. Näheres findet sich hier:

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(©si)