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Bestattungspflicht, Hartz IV, Erbe ausgeschlagen

Mein Mann hat zu seinem Vater sein ganzes Leben nur ein einziges Mal Kontakt gehabt. Sein Vater hat auch nie für ihn Unterhalt gezahlt. Wir wissen aber, dass es keinen anderen Bestattungspflichtigen als meinen Mann gibt. Wer zahlt das Ganze, wenn mein Mann das Erbe ausschlägt (davon abgesehen, dass sein Vater Hartz VI Empfänger ist) und es sonst niemanden gibt?

Ich bin kein Anwalt, dies ist also nur nach bestem Wissen und dem was ich so täglich erlebe, es lesen aber genug Rechtskundler mit und auch Leute die schon eigene diesbezügliche Erfahrungen gemacht haben. Schau bitte auch in die Kommentare und konsultiere einen Rechtsanwalt oder eine geeignete Beratungsstelle bevor du eine Entscheidung fällst.

Das ist ein schon fast klassischer Fall. Jede Woche haben wir Kunden hier, die darauf hinweisen, daß sie keinen Kontakt zum Verstorbenen hatten, das Erbe ausschlagen werden und darauf hinweisen, daß der Verstorbene Sozialleistungen bezogen hat.
Nehmen wir uns das mal der Reihe nach vor und beginnen mit den Sozialleistungen:

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Bestattungspflichtiger ist Dein Mann, ob der Verstorbene Sozialleistungen bezogen hat, ist nicht von Belang. Ob das Sozialamt die Rechnung übernimmt, hängt davon ab ob Dein Mann Sozialleistungen beanspruchen kann.
Auch sehr reiche Menschen haben Verwandte, die vom Sozialamt leben. Sie könnten sich ja aus der Bestattungspflicht stehlen, obwohl sie viel Geld haben, indem sie darauf verweisen, daß der verstorbene Verwandte Sozialhilfe bezogen hat. Das wäre natürlich ziemlich ungerecht. Aber wo soll man die Grenze ziehen, zwischen sehr Reichen, weniger Reichen und Armen? Das hat der Gesetzgeber also an den Sozialleistungen festgemacht. Wenn der Bestattungspflichtige Sozialhilfeempfänger ist, bzw. nachweisbar selbst nicht über die erforderlichen Mittel verfügt, kann er einen Antrag auf Kostenübernahme stellen.
Daß das nichts mit dem Einkommen des Verstorbenen zu tun hat, ist ja auch gut so. Stell Dir vor, der Verstorbene habe immer als sehr reich gegolten, jetzt ist aber nichts mehr da, das Erbe überschuldet usw. Er hatte aber nie etwas mit dem Sozialamt zu tun. Seine Hinterbliebenen leben aber vom Amt bzw. erfüllen die Voraussetzungen um jetzt eine Kostenübernahme durch das Amt bekommen zu können. In einem solchen Fall zahlt das Amt und sagt nicht, der Verstorbene war ja kein Sozialhilfempfänger, also seht zu…
Es hängt also von den finanziellen Verhältnissen des Bestattungspflichtigen ab. (Immer davon ausgehend daß zum Bestattungszeitpunkt kein nennenswerter Nachlass da ist, der für die Bestattung ausreichen würde.)

Kommen wir zum zweiten Punkt, dem Erbe:
Es gibt da einen Grundsatz der heißt: Wer erbt, zahlt auch die Beerdigung. Aus diesem Prinzip haben manche abgeleitet, daß man dann nichts bezahlen muß, wenn man auch nichts erbt. Aber leider wird da nichts draus. Die Bestattungspflicht an sich kann man nicht durch ein Ausschlagen des Erbes abwälzen.
Derjenige der bestattungspflichtig ist, muß nicht nur die Kosten übernehmen, sondern sich auch darum kümmern, daß die Bestattung erfolgt. Eine Befreiung durch Erbablehnung gibt es nicht.

Nun der dritte Punkt, der fehlende Kontakt:
Zunächst einmal spielt es überhaupt keine Rolle ob man Kontakt hatte und wie das Verhältnis war. Man ist in jedem Fall bestattungs- und zahlungspflichtig. Das verwandtschaftliche Verhältnis ist ausschlaggebend, nicht ob es auch gepflegt wurde.
Es hat auch wenig Zweck, einfach abzuwarten und gar nichts zu unternehmen, denn in einem solchen Fall wird die Ordnungsbehörde zwar eine Bestattung veranlassen und zunächst auch mal bezahlen, aber die Verwaltung wird die Bestattungspflichtigen soweit möglich ermitteln und denen dann die Rechnung zukommen lassen.
Das kann eine böse Falle werden, denn zwar bestatten die Verwaltungen in solchen Fällen recht günstig, aber bei einer geschickten Wahl des Bestatters und der Bestattungsform hätte es unter Umständen noch deutlich billiger sein können.

Allerdings gibt es in diesem dritten Punkt in der letzten Zeit immer mal wieder Ausnahmen von der Regel. Zum einen hört man von Sozialämtern die einfach die Bestattung bezahlen und es damit auf sich beruhen lassen und man liest neuerdings auch immer wieder von Fällen in denen Gerichte Kindern die gar keinen Kontakt zu einem Elternteil hatten und von diesen auch nie unterstützt wurden, zusprachen, daß sie die Kosten nicht übernehmen müssen.
Aber darauf kann man sich eben nicht wirklich verlassen, da das m.W. noch nicht allgemein gültige Lesart ist. Im konkreten Fall müßte man also die Sache ggf. auf sich zukommen lassen, die Behörde die Bestattung durchführen lassen und dann die Zahlung verweigern und es auf einen klärenden Prozess ankommen lassen.
Doch heißt es immer: Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand. Das soll sagen, daß es so oder so ausgehen kann.
Im ungünstigsten Fall hätte man dann nicht nur doch die Bestattungskosten an der Backe, sondern auch noch die Gerichts- und Anwaltskosten.


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Lesezeit ca.: 6 Minuten | Tippfehler melden | Peter Wilhelm: © 5. September 2008 | Revision: 28. Mai 2012

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13 Kommentare
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Robert
16 Jahre zuvor

Sagen wir es mal so: Ich hätte es anders gesagt, aber nicht so gut erklärt.

🙂

Bernd
16 Jahre zuvor

Alles durchaus korrekt.

So bitter das auch ist, man wird wohl in den meisten Fällen zahlen müssen.

MacSpi
16 Jahre zuvor

Hast du mal Urteile die wirklich die Kostenuebernahme bei fehlendem Kontakt ablehnen und auch wirklich wirksam wurden?

Ich finde irgend wie nur das Gegenteil.

Ute
16 Jahre zuvor

Mein Mann hat seinem zweiten Lebensjahr keinen Kontakt mehr zu seinem Vater, ihn in der Zwischenzeit vor 18 Jahren das letzte mal "getroffen" und der Vater hat auch keinen Unterhalt gezahlt, als er es noch hätte tun müssen. Nach meinenen Recherchen und denen meines Mannes griffe bei meinem Mann die sogenannte Härtefallregelung. Er müßte weder z.B. die Heimunterbringung bezahlen noch die Beerdigung. Aber ich würde auch sagen: Im Zweifelsfall lieber bei einem Anwalt für Familienrecht(?) nachfragen!

SmackThePony
16 Jahre zuvor

[QUOTE](davon abgesehen, dass sein Vater Hartz VI Empfänger ist)[/QUOTE]

Bei Hartz 6 tipp ich auf 100 EUR montlich. ;]

Ute
16 Jahre zuvor

PS: Anbei ein Link zu einem entsprechenden Fall aus Bremen:
http://www.buergerschaft.bremen.de/drs_abo/Drs_b7

Ute
16 Jahre zuvor

Und noch ein super Aufsatz zu dem Thema:
http://archiv.jura.uni-saarland.de/projekte/Bibli

lily
16 Jahre zuvor

In der Regel ist zum Beispiel eine Unterhaltsberechtigung nicht mehr so zwingend (bzw. ausgeschlossen), wenn der Bedürftige (Vater) in der Vergangenheit selbst seinen Unterhaltsverpflichtungen nicht nachgekommen ist, und das Kind daher Sozialleistungen beantragen musste. Die eigentliche Bestattungspflicht könnte aus einem gleichgelagerten Konstrukt des familiären Unterstützungsrahmens kommen, wobei mich dann entsprechende Urteile, die die Bestattungspflicht bei Unterhaltsausfall verneinen, nicht wundern würden. Aber so lange eine entsprechende gesetzliche Regelung nicht vorhanden ist, und das Ganze keine ständige Rechtsprechung eines Obergerichtes ist, würde ich mich nicht drauf verlassen, da drum herum zu kommen.

Lily

Anna
16 Jahre zuvor

Aus meiner Erfahrung: vorher mit dem Sozialamt reden.

Siehe auch: http://avs.blogianer.de/post/allgemein/2004/12/09

Mac Kaber
16 Jahre zuvor

Was ist, wenn mehrere Kinder da sind? Pickt sich das Sozialamt da den Zahlungskräftigsten heraus, und der soll sehen wie er es von den andern zurückbekommt, oder bekommt jeder für sich eine anteilige Rechnung, die je nach Finanzlage des Empfängers gesondert behandelt wird?

Max
16 Jahre zuvor

Übrigens: Vor dem Amtsgericht kann man sich in Zivilsachen in den meisten Fällen auch selbst ohne Anwalt vertreten.

16 Jahre zuvor

Man kann auch Quarzuhren selbst reparieren.

Jessica
6 Jahre zuvor

Mein Mann hat sein Vater auch nicht so Richtig gekannt und muss die Bestattung selber zahlen ob woll er noch 12 Geschwistern hat ist das nicht unferschamt wo für hat mann Geschwister wenn mann kein wehrlass hat .




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