Sterben + Trauer

Betrüger kennen keine Pietät – Die schamlose Abzocke mit der Trauer

Abzocker

Ich warne immer wieder vor einer besonders perfiden Betrugsmasche, die leider seit vielen Jahren funktioniert – und die sich mit der zunehmenden Digitalisierung sogar noch weiter verbreitet hat: Betrug an Hinterbliebenen nach einem Todesfall.

Kurz nachdem ein Mensch verstorben ist, befinden sich Angehörige in einer emotionalen Ausnahmesituation. Sie müssen vieles organisieren, sind traurig, erschöpft und häufig auch unsicher, welche Formalitäten nun erledigt werden müssen. Genau diese Situation nutzen Betrüger schamlos aus.

Immer wieder berichten Hinterbliebene davon, dass ihnen plötzlich Rechnungen ins Haus flattern, deren Ursprung völlig unklar ist. Die Schreiben sehen oft offiziell aus, sind ordentlich gestaltet, tragen Logos, Rechnungsnummern und Zahlungsfristen. Nicht selten werden sie einfach bezahlt – aus Unsicherheit, aus Zeitdruck oder aus Angst, eine wichtige Verpflichtung zu versäumen.

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Dabei gilt fast immer: Der Verstorbene hat diese Leistungen niemals bestellt, und in vielen Fällen handelt es sich überhaupt nicht um echte Rechnungen, sondern um geschickt formulierte Zahlungsaufforderungen ohne jede rechtliche Grundlage.

Oft kommt auch erst durch die Bezahlung eine Bestellung zustande, was im Anschreiben geschickt verschleiert wird.

Die Masche mit dem Schamgefühl

Eine besonders widerliche Variante dieser Betrugsversuche spielt gezielt mit dem Schamgefühl der Angehörigen.

Dabei erhalten Hinterbliebene Rechnungen über angebliche erotische Telefonate, Bestellungen von Sexspielzeug oder Mitgliedschaften bei dubiosen Online-Diensten. Der Name des Verstorbenen taucht dabei prominent auf der Rechnung auf.

Viele Angehörige geraten dadurch unter enormen psychologischen Druck. Niemand möchte, dass der Name eines geliebten Menschen, der gerade verstorben ist, plötzlich mit peinlichen oder anstößigen Dingen in Verbindung gebracht wird. Manche befürchten sogar, dass solche Forderungen öffentlich werden könnten.

Die Betrüger spekulieren genau darauf. Sie hoffen, dass Angehörige die Rechnung einfach bezahlen, nur damit die Sache möglichst schnell und diskret verschwindet.

Unbestellte Gedenkartikel und personalisierte Waren

Eine andere Variante arbeitet mit personalisierten Gegenständen. Plötzlich werden Pakete zugestellt – etwa mit Visitenkarten, Gedenktafeln, gravierten Uhren oder Erinnerungsmedaillen mit dem Namen des Verstorbenen.

Die Rechnung liegt gleich bei.

Viele Angehörige fragen sich dann: Wer könnte das bestellt haben? Der Verstorbene vielleicht selbst noch kurz vor seinem Tod? Oder ein entfernter Verwandter?

Genau diese Unsicherheit nutzen die Betrüger. Tatsächlich wurde nichts bestellt. Die Ware wird einfach unaufgefordert verschickt – in der Hoffnung, dass die Angehörigen zahlen.

Die Masche im Film „Paper Moon“

Eine Betrugsmasche, die erstaunlich gut zu den heutigen Tricks gegenüber Hinterbliebenen passt, findet sich in dem berühmten Spielfilm „Paper Moon“1 aus dem Jahr 1973.

Der Film spielt während der Weltwirtschaftskrise der 1930er Jahre in den USA. Der Kleinganove Moses Pray reist gemeinsam mit der neun Jahre alten Addie quer durch den amerikanischen Mittleren Westen. Um Geld zu verdienen, besucht er frisch verwitwete Frauen und behauptet, ihre kürzlich verstorbenen Ehemänner hätten noch zu Lebzeiten eine prachtvolle Familienbibel bestellt.

Die Bibeln sind mit Namen und persönlichen Widmungen versehen und wirken dadurch glaubwürdig. Die Witwen zahlen häufig – aus Pietät gegenüber dem Verstorbenen oder weil sie glauben, eine Bestellung ihres Mannes erfüllen zu müssen.

Die junge Addie wird schließlich zur Partnerin des Betrügers, und gemeinsam perfektionieren sie diese und andere Tricks. Der Film gilt heute als Klassiker des amerikanischen Kinos. Besonders bemerkenswert: Die Hauptdarstellerin Tatum O’Neal erhielt für ihre Rolle mit nur zehn Jahren einen Oscar und ist bis heute die jüngste Oscar-Preisträgerin der Filmgeschichte.

Die Idee hinter dieser Masche ist allerdings nicht frei erfunden. Tatsächlich gab es in den USA schon im 19. und frühen 20. Jahrhundert reisende Vertreter, die personalisierte Bibeln, Enzyklopädien oder Gedenkbücher verkauften. Manche von ihnen nutzten Todesanzeigen, um gezielt Witwen aufzusuchen und zu behaupten, der Verstorbene habe noch kurz vor seinem Tod eine Bestellung aufgegeben.

Diese Form des Betrugs funktionierte aus demselben Grund wie viele moderne Maschen: Hinterbliebene befinden sich in einer emotionalen Ausnahmesituation. Aus Respekt vor dem Verstorbenen und aus Unsicherheit über angebliche Verpflichtungen wird eine Forderung oft bezahlt, ohne sie genauer zu prüfen.

Der Film „Paper Moon“ zeigt damit auf sehr anschauliche Weise ein Prinzip, das leider bis heute funktioniert: Betrüger nutzen Trauer, Pietät und Unsicherheit aus.

Daten aus Todesanzeigen

Besonders häufig stammen die Informationen der Betrüger schlicht aus Todesanzeigen in Zeitungen oder im Internet.

Sobald ein Todesfall öffentlich bekannt wird, können Name, Sterbedatum, Wohnort und teilweise sogar die Namen der Angehörigen leicht recherchiert werden. Diese Informationen reichen bereits aus, um scheinbar persönliche Rechnungen oder Angebote zu erstellen.

In vielen Fällen erhalten Angehörige Schreiben, in denen ihnen eine Veröffentlichung der Sterbedaten in einem angeblichen „Bundesregister“, „Gedenkarchiv“ oder „europäischen Trauerportal“ bestätigt wird.

Die Schreiben sind so gestaltet, dass sie wie eine Rechnung aussehen. Tatsächlich handelt es sich aber lediglich um ein kostenpflichtiges Angebot für eine völlig nutzlose Internetseite, auf der ein Eintrag erstellt wird, den praktisch niemand jemals aufruft.

Manchmal bleibt der Eintrag nur online, wenn bezahlt wird. Wird nicht gezahlt, verschwindet er wieder. Ein wirklicher Nutzen entsteht in keinem Fall.

Moderne Varianten im Internetzeitalter

In den letzten Jahren haben sich diese Betrugsversuche auch ins Internet verlagert.

So erhalten Angehörige zunehmend E-Mails, die angeblich von Behörden, Friedhöfen, Kirchen oder Bestattungsunternehmen stammen. Darin wird beispielsweise behauptet, es seien noch Gebühren für Grabnutzungsrechte, Sterbeurkunden oder angebliche Registereinträge offen.

Andere Betrüger geben sich am Telefon als Mitarbeiter von Friedhofsverwaltungen, Grabpflegefirmen oder Behörden aus und behaupten, es müssten noch offene Rechnungen beglichen werden.

Auch angebliche „digitale Gedenkseiten“ sind ein beliebtes Geschäftsmodell. Hinterbliebene werden aufgefordert, Gebühren zu zahlen, damit das Online-Gedenken bestehen bleibt. Oft sind diese Seiten kaum besucht und haben keinerlei Bedeutung.

Eine besonders perfide Variante besteht darin, Hinterbliebene direkt über soziale Netzwerke zu kontaktieren. Dort werden Kondolenznachrichten verschickt, hinter denen sich Links zu kostenpflichtigen oder betrügerischen Angeboten verbergen.

Was Hinterbliebene beachten sollten

Die wichtigste Regel lautet: Ruhe bewahren und nichts vorschnell bezahlen.

Nach einem Todesfall treffen viele Schreiben ein – von Versicherungen, Banken, Behörden und anderen Stellen. Betrüger nutzen genau diese Situation aus, um ihre Forderungen zwischen echten Dokumenten zu verstecken.

Wenn eine Rechnung eintrifft, die sich keiner konkreten Bestellung oder Leistung eindeutig zuordnen lässt, sollte man grundsätzlich misstrauisch sein.

Im Zweifel lohnt es sich, jemanden zu fragen, der sich mit solchen Dingen auskennt. Bestatter erleben diese Betrugsversuche regelmäßig und können häufig sofort erkennen, ob ein Schreiben seriös ist oder nicht.

Auch die Verbraucherzentralen sind mit diesen Maschen bestens vertraut. Wenn ein Schreiben eindeutig betrügerisch erscheint, kann außerdem eine Anzeige bei der Polizei sinnvoll sein.

Fazit

Der Tod eines Angehörigen ist eine Zeit der Trauer und der emotionalen Belastung. Genau deshalb ist es besonders niederträchtig, wenn Betrüger versuchen, diese Situation auszunutzen.

Leider zeigt die Erfahrung: Diese Maschen funktionieren immer wieder. Deshalb ist Wachsamkeit wichtig.

Erhalten Hinterbliebene Rechnungen oder Zahlungsaufforderungen, die sie nicht eindeutig einer echten Bestellung zuordnen können, sollte man immer skeptisch sein – und im Zweifel lieber einmal mehr nachfragen, bevor man bezahlt.

Lies auch: https://bestatterweblog.de/betrug-an-hinterbliebenen/

Vor Betrug und Abzocke im Internet schützt auch mein großer Ratgeber Digitaler Tatort Internet

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  • abzocker-betrug_800x500: Peter Wilhelm KI

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