Hallo Peter,
vor einem halben Jahr etwa half mir die langjährige Leserschaft bei dir sehr – und vor allem beeindruckte ich damit sogar meinen Anwalt… 😉
Wie? Nun. Beginne ich am Anfang.
Ich bekam einen Brief von einem Rechtsanwalt. Er habe mich als erste der Familie ausfindig gemacht habe, da mein Onkel (zu dem seit 20 Jahren wegen eines Familienstreits kein Kontakt mehr bestand) schon 2012 verstorben sei.
Er sei der Nachlasspfleger und ich solle ihm doch bitte Namen und Adressen der Hinterbliebenen und erben mitteilen.Da ich wusste, dass besagter Onkel einen eher laxen Umgang mit Geld pflegte, war ich mir nicht so sicher, ob das Erbe denn annehmenswert wäre – und ob es in diesem Fall auch so klug wäre, die ganzen Kontaktdaten der Familie so aus der Hand zu geben – wer weiß, welche Zeitbomben da noch schlummern könnten.
Ich zog es vor, erstmal einen Anwalt zu befragen. Dabei kam es sinngemäß zu folgendem Gespräch:
Ich: „Na ja, wenn da Schulden sein sollten – nicht dass da noch Beerdigung offen ist, und ich damit meine ganze Verwandtschaft in irgendwelche Kosten jage!“Anwalt: „Na, Ihre Eltern und sonstige Erben können das Erbe ja ausschlagen, wenn da nur Schulden da sein sollten!“
Ich: „Wenn ich das aber richtig in Erinnerung habe, ist doch die Pflicht, für die Beerdigung zu zahlen, unabhängig vom Annehmen des Erbes…?“
Anwalt: „Hm… Gute Frage … “
Tja, dem Anwalt dämmerte, dass er da wohl in der Ausbildung ein paar Feinheiten verdrängt hatte…
Nach einigen Minuten Nachschlagens bestätigte er mir, dass – wie du ja auch schon des Öfteren schriebst – tatsächlich die Geschwister bestattungspflichtig seien und danach auch zu zahlen haben, sollte das Erbe nicht gereicht haben – egal, ob sie das Erbe an sich ausschlügen oder nicht. Das habe er völlig übersehen … woher ich das denn wisse…?Na ja, Fazit war, dass er mir riet, erst einmal mit dem Nachlasspfleger telefonisch Kontakt aufzunehmen.
Und was soll ich sagen – auch diesem war diese Trennung zwischen Erbe und Bestattungspflicht nicht so wirklich präsent – und auch der fragte mich, woher ich so etwas denn wisse… 😀
Und im Übrigen sei die Beerdingung bereits aus dem Erbe bezahlt und es wären für die drei Erben jeweils noch so ca. zweitausend Euro über…Gute Nachrichten!
So bekam er die Adressen, meine Eltern freuten sich über ein Weihnachtsgeschenk und ich … na, ich freue mich mit ihnen.Langer Rede kurzer Sinn – danke nochmals für dein Blog und die tollen Informationen, die – wie man sieht – sogar Profis beeindrucken können! (Und danke für die vielen schönen Geschichten natürlich auch!)
Ich habe noch einmal die wichtigsten Schlagwörter (Hashtags) dieses Artikels für Sie zusammengestellt, damit Sie sich besser orientieren können:
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Zwei Anwälte, die sich um Nachlasssachen kümmern und keine Ahnung von ihrem Metier haben? Klingt glaubwürdig.
@pflaegermeister:
Wäre da noch die Frage offen, wieviel der Nachlassverwalter und der Anwalt von dem Erbe abbekommen haben.
@Lochkartenstanzer:
Gehe davon aus – sehr viel. Auch – warum brauchte der erste Anwalt so lange, die Erben zu ermitteln? Ein Schuft, der Böses…
Ich stecke auch in so einer Erbensache, das zieht sich schon über ein Jahr hin!
Die Erben Mütterlicherseits sind alle ermittelt, ich weiß nicht wie das ist. Ob man die Summe teilen darf, und die bekannten Erben schon auszahlen darf. Die Warterei ist nervig!