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Frag den Bestatter

Darf ich auf dem Friedhof fotografieren?

Ich bin häufiger auf den verschiedenen Friedhöfen in unserer Stadt und im Umland unterwegs. Man kann sich dort während der Corona-Krise wunderbar aus dem Weg gehen. Oft sehe ich überhaupt keine anderen Menschen und geniesse es, auch mal eine Weile mit heruntergezogener Maske frische Luft atmen zu können.
Mich reizt die schöne Gestaltung der Friedhöfe und die Ruhe dort, der alte Baumbestand und die Geschichten, die die Grabsteine erzählen.
Manchmal fotografiere ich auch schöne Grabsteine, vor allem wenn Engel oder Tiere auf ihnen angebracht oder dargestellt werden.

Nun sprach mich gestern eine Frau nan, die mir das verboten hat. Sie habe viel Geld für das Grab bezahlt und sehe nicht ein, dass Wildfremde das einfach abfotografieren. Das sei gegen den Datenschutz.

Darf ich auf dem Friedhof fotografieren?

Selbstverständlich darfst Du auf dem Friedhof fotografieren.

Friedhöfe sind grundsätzlich öffentliche Orte. Und an öffentlichen Orten darf man fotografieren.
Nach neuerer Lesart darf man Menschen nicht ohne deren Einwilligung einfach ablichten, das gilt natürlich auch auf dem Friedhof.
Wobei ich persönlich dabei immer abwäge, ob ich ein Bild für private Zwecke oder zur Veröffentlichung mache.

Aber Grabsteine darf man für private Zwecke (nicht kommerziell) fotografieren.

Einzige Ausnahme: Wenn die Friedhofsordnung ausdrücklich etwas anderes vorschreibt (Aushang oder Schild im Eingangsbereich).
Das kommt mitunter auch mal vor.

Genealogen (Ahnenforscher) fotografieren übrigens komplette Friedhöfe ab und nehmen jeden einzelnen Grabstein in eine per Internet durchsuchbare Datenbank auf. Das erleichtert Familien- und Stammbaumforschern die Arbeit ungemein.

Der von der Dame vorgebrachte Hinweis auf den Datenschutz zählt nicht. Grabsteine werden ja ausdrücklich mit den an die Öffentlichkeit gerichteten Informationen versehen. Also darf die Öffentlichkeit auch durch Fotografie oder Film davon Kenntnis nehmen.

BILDQUELLEN

  • koeln_melaten02: Peter Wilhelm

Ich habe noch einmal die wichtigsten Schlagwörter (Hashtags) dieses Artikels für Sie zusammengestellt, damit Sie sich besser orientieren können:

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In „Frag den Bestatter“ findest Du meine Antworten auf Fragen von Leserinnen und Lesern. Diese Fragen sind zum Teil Inhalte Dritter, die mich tagtäglich auf den verschiedensten Wegen erreichen. Es handelt sich also um meist nicht bearbeitete und nicht auf ihren Wahrheitsgehalt hin überprüfte Fragen Dritter. Für die Fragen sind allein die Übersender der Mitteilungen verantwortlich. Ich mache mir die Aussagen nicht zu eigen.
Ich erteile Auskünfte ausschließlich aufgrund meiner Erfahrung und erbringe keine Rechts-, Steuer- und Medizinberatung.

Lesezeit ca.: 2 Minuten | Tippfehler melden | © Revision: 3. Februar 2021 | Peter Wilhelm 3. Februar 2021

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3 Jahre zuvor

Für gewerbliche Zwecke (Werbefilm als Trauerredner / Interview mit WDR) habe ich vorab Genehmigungen bei der Friedhofsverwaltung eingeholt. Dabei haben wir vor Ort darauf geachtet, dass die Inschriften möglichst nicht zu lesen waren (Unschärfe im Hintergrund).
Für private Zwecke ist das Fotografieren grundsätzlich erlaubt.

NIXE
3 Jahre zuvor

Wessen Daten sollen denn da geschützt werden?
Die von dem Verstorbenen?
Unglaublich, auf was für Ideen manche An-und Zugehörige kommen.

3 Jahre zuvor

Die Rechtslage wurde ja eh schon geklärt; und meine Frau photographiert seit Jahren für ihre Website mygargoyles.net neben Gargoyles an Kirchen und Gebäuden auch Grabmale und Epitaphen – was nie ein Problem darstellte, weder durch zufällig Anwesende noch im Nachgang durch Seitenbesucher. Wäre ja auch noch schöner 🙂

Ingrid Hoerner
3 Jahre zuvor

Tja, Datenschutz bis ins Grab. 🙂

Ich habe einmal nach einem Freund gesucht, weil ich ihn nicht mehr erreichen konnte.

Als ich erfahren habe, wo die Beisetzung erfolgt war, habe ich bei der Friedhofsverwaltung angerufen und wollte wissen, wann der Todestag war.

Die Antwort: „Das dürfen wir ihnen aus Datenschutzgründen nicht sagen.“
Ich sagte: „Aber des wird doch sicher auf dem Grabstein auch stehen und somit ist es doch für jeden sichtbar.“
Die Antwort: „Ja, dann müssen sie hierhin kommen und können es nachlesen.“

Bin nie hingefahren, da es von mir bis Ketzin ca. 560 km sind.

Tja, das zum Thema Datenschutz.

Jürgen Wolf
3 Jahre zuvor

„Aber Grabsteine darf man für private Zwecke (nicht kommerziell) fotografieren.“
– –
Guuude Peter.
Auf welcher Grundlage basiert das Verbot für kommerzielle Zwecke?
Liebe Grüße, Jürgen.

Lochkartenstanzer
Reply to  Jürgen Wolf
3 Jahre zuvor

> Auf welcher Grundlage basiert das Verbot für kommerzielle Zwecke?

Meistens auf dem Urheberrecht. Denn die Grabsteine sind i.d.R. „Kunstwerke“ die darf man nicht beliebig „wiedergeben“ ohne den Urheber, das wird i.d.R. der Steinmetz sein, zu fragen/bezahlen.

Lochkartenstanzer
Reply to  Peter Wilhelm
3 Jahre zuvor

Nicht ganz.

Im Rahmen der Panoramafreiheit kann man alles fotografieren, was man will, wobei bestimmte Ausnahmen gelten, wenn Menschen oder Tote auf dem Bild sind.

Allerdings darf man diese Fotos nicht ohne weiteres veröffentlichen, in welcher Form auch immer.Wenn jemand als von schönen Grabsteinen oder Gebäuden von öffentlich zugänglichen Wegen aus Fotos ohne Hilfsmittel wie Leitern oder Drohnen macht ist, das i.d.R. erlaubt. Wenn die Fotos aber in Instagram, Facebook, Blog-Artikeln, etc. veröffentlicht werden, kann das Urheberrecht greifen.

lks

Lochkartenstanzer
Reply to  Lochkartenstanzer
3 Jahre zuvor

Siehe z.B. https://linsengruen.de/urheberrecht-achtung-bei-architekturfotografie/

Das könnte auch bei Grabsteinen der Fall sein.

Roland
Reply to  Lochkartenstanzer
3 Jahre zuvor

Für die Einstufung als Kunstwerk dürfte es bei den meisten Grabsteinen an der Schöpfungshöhe mangeln.

Lochkartenstanzer
Reply to  Roland
3 Jahre zuvor

> Für die Einstufung als Kunstwerk dürfte es bei den meisten Grabsteinen an der Schöpfungshöhe mangeln.

Zusätzlich zu Peters Einwand: Da dürfte dann aber trotzdem oft die Einstufung als [https://de.wikipedia.org/wiki/Kleine_M%C3%BCnze „Kleine Münze“] greifen.

Wobei ich bei den meisten Steinmetzen davon ausgehen würde, daß die das eher als unbezahlte Werbung als denn unerlaubte „Verwertung“ sehen würden. Fragen sollte man aber trotzdem.

Linchen
3 Jahre zuvor

Früher hat man halt fotografiert und dann einen Fotoabzug gemacht oder auch ein gerahmtes Bild an die Wand gehängt. Die Negative hat man in der Schublade archiviert.

Heute lassen sich Fotos problemlos (unkontrolliert) im Internet verteilen…

Ich wäre nicht wirklich begeistert wenn ich ein Grab von uns im Netz finden würde…..
Auf der anderen Seite kommt mein Haus auf „Google-Maps“…..

Matthias
3 Jahre zuvor

Deutschland im Endstadium

3 Jahre zuvor

Viele Menschen machen sich gerne wichtig, seit sie mal etwas von „Datenschutz“ oder „Recht am eigenen Bild“ gehört haben. Mir ist es schon passiert, dass die Polizei gerufen wurde, weil ich ein Gebäude fotografiert habe. Nein, nicht von den Eigentümern oder Bewohnern – es war ein Firmengebäude. Ein paar Deppen, die zufällig in der Nähe standen (aber allemal weit genug weg, um nicht mit auf´s Bild zu kommen), fühlten sich so wichtig, dass sie die Polizei riefen. War für die natürlich ´ne ziemlich peinliche Nummer, als die Herren Ordnungshüter sich der Sache annnahmen.

cornelia prachtNIXE
Reply to  Gerri G aus G
3 Jahre zuvor

Oh ja, hier in Deutschland hat es schon immer viele Menschen von der Sorte „Fritz und Frieda Wichtig“ gegeben.
LEIDER !

Lochkartenstanzer
Reply to  Gerri G aus G
3 Jahre zuvor

Du könntest Doch auch ein Terrorist gewesen sein, der die Firma kaputtmachen wollte. 🙂

Pollnow
1 Jahr zuvor

Ich bin kein Jurist und auch kein Fachmann in Richtung Datenschutz. Aber wenn ich im Internet „Friedhof“ eingebe so finde ich jede Menge an Bildern mit Grabsteinen und auch den Daten der Verstorbenen.
Aber jeder Friedhof hat auch eine Friedhofsordnung aushängen welche auch gelesen werden sollte/muss.
Alles andere sollte der gesunde Menschenverstand und der Respekt vor den Besuchern und Verstorbenen einem vorgeben.

Reply to  Pollnow
1 Jahr zuvor

In der Friedhofssatzung kann geregelt sein, wie man sich auf einem Friedhof verhält. Das kann auch das Fotografieren betreffen.




Rechtliches


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