Frag doch den Undertaker

Darf ich die Schrift auf dem Grabstein selbst erneuern?

Wie wird der Mund einer Leiche verschlossen?

ich habe eine Frage und ich weiß einfach nicht,an wen ich mich wenden soll.
Mein Vater ist vor 6 Jahren verstorben und bei meinem letzten Besuch auf dem Friedhof ist mir aufgefallen,dass die Schrift auf dem Grabstein total verblasst ist.Man kann den Namen kaum noch lesen.Jetzt ist meine Frage:
Darf ich selbständig den Namen mit frischer Farbe nachschreiben? Oder muss ich dafür irgendeine Erlaubnis haben oder die Friedhofsleitung informieren/fragen?
Es wäre sehr nett,wenn Sie sich die Zeit nehmen und mir antworten.

Selbstverständlich können Sie die Schrift selbst nachmalen. Es ist keine Erlaubnis erforderlich.
Bei den Gräbern meiner Großeltern gehörte es zum jährlichen Ritual, daß Papa mit Ofenbronze die Buchstaben nachgemalt hat.

Werbung


Ich habe noch einmal die wichtigsten Schlagwörter (Hashtags) dieses Artikels für Sie zusammengestellt, damit Sie sich besser orientieren können:

Keine Schlagwörter vorhanden

In „Frag doch den Undertaker!“ findest Du meine Antworten auf Fragen von Leserinnen und Lesern. Diese Fragen sind zum Teil Inhalte Dritter, die mich tagtäglich auf den verschiedensten Wegen erreichen. Es handelt sich also um meist nicht bearbeitete und nicht auf ihren Wahrheitsgehalt hin überprüfte Fragen Dritter. Für die Fragen sind allein die Übersender der Mitteilungen verantwortlich. Ich mache mir die Aussagen nicht zu eigen.
Ich erteile Auskünfte ausschließlich aufgrund meiner Erfahrung und erbringe keine Rechts-, Steuer- und Medizinberatung.

Lesezeit ca.: 1 Minute | Tippfehler melden | Peter Wilhelm: © 5. September 2012

Hilfeaufruf vom Bestatterweblog

Das Bestatterweblog leistet wertvolle journalistische Arbeit und bietet gute Unterhaltung. Heute bittet das Bestatterweblog um Ihre Hilfe. Es fehlen in diesem Jahr noch etwa € 8.500,- um den Server, IT, Redaktion und um die anderen Kosten zu decken. Bitte beschenken Sie uns mit einer Spende, sonst müssen wir in Zukunft die meisten Artikel kostenpflichtig bereitstellen. Das wäre schade, auch weil das weitere unkreative Arbeiten erfordert, die wir zeitlich kaum stemmen wollen. Vielen Dank!




Lesen Sie doch auch:


Abonnieren
Benachrichtige mich bei
14 Kommentare
Inline Feedbacks
Alle Kommentare anzeigen
ein anderer Stefan
12 Jahre zuvor

…es sei denn, es handelt sich um ein historisches Grab, das denkmalgeschützt ist. Dann würde ich zumindest bei der Denkmalbehörde vorher fragen.

Peter
12 Jahre zuvor

Und darf ich meine Oma selbst verbrennen?

nobody
12 Jahre zuvor

Völlig unprofessionelle Antwort. Ist halt hier nicht mehr das was es mal war.

kooly
Reply to  nobody
12 Jahre zuvor

Und was passt dir an der Antwort nicht?

Reply to  kooly
12 Jahre zuvor

Die Dooftrolle sind halt auch nicht mehr das, was sie mal waren 🙂

nobody
12 Jahre zuvor

Nur noch Werbung hier, Gewinnspiele und Socken Geht mir ja nicht alleine so. Viele lesen hier nicht mehr mit. So wie ich. Umprofessionell.
In der Antwort fehtl der Hinweis aufs Denkmal. Da folgt man dann Doms Tipp und sitzt dann im Knast weil er das mit dem Denkmal nicht erwähnt hat.

Astrid
Reply to  nobody
12 Jahre zuvor

Ist das schon modernes Trollen?

12 Jahre zuvor

Leute, bitte!
Innerhalb von sechs Jahren wird kein Grabstein zum Denkmal.
So gesehen ist meine Antwort absolut richtig und professionell.

Der „andere Stefan“ hat Recht wenn es um ältere, möglicherweise denkmalgeschützte Grabsteine geht.
Man kann auch nicht einfach am Grabstein herummalen, wenn man nicht der Grabnutzungsberechtigte ist.
Hier handelt es sich um die Tochter und es könnte theoretisch eine Ehefrau des Verstorbenen geben, die das Grab angemietet hat und die Nutzungsberechtigte ist. In diesem Fall müßte man deren Erlaubnis einholen, bevor man am Grabstein etwas verändert.

Roichi
Reply to  Undertaker_TOM
12 Jahre zuvor

Hey Tom

der trollt doch nur.

Big Al
Reply to  Roichi
12 Jahre zuvor

Der soll sich auf die Socken machen, der Troll. 🙂

Georg
12 Jahre zuvor
diabolo
12 Jahre zuvor

Ums mal wieder ein wenig fachlich zu händeln und das Geplärre oder Rumgetrolle ein wenig zu ignorieren:
Das Austönen von Grabmalinschriften gehört zur Pflege von Grabmalen/Denkmälern. Allerdings sollte man die farbe nicht unbedingt ändern, also ne graue Inschrift nun gold ausmalen, denn das wäre eine veränderung und könnte gegen die Friedhofsordnung verstoßen.
Normalerweise beantragt der Steinmetz beim Aufstellen des Denkmals eine Genehmigung dafür und beschreibt das denkmal in Form, Größe, Material, Bearbeitung und Art und Weise der Inschrift.

Ein kleiner Tipp: Um eine Schrift neu auszutönen sollte der Stein absolut trocken sein, also im Sommer mal so 2-3 Wochen keinen Regen gesehen haben. Dann sollte man spezielle Steinfarbe verwenden, einfache Wandfarbe verschwindet schnell wieder.

Bei polierten Grabmalen kann man das übrigens recht schnell machen, einfach großzügig drüber, Konturen müssen nicht beachtet werden, denn auf der polierten Oberfläche kann man die angetrocknette Farbe wunderbar mit nem Rasierklingenspachtel aus’m Baumarkt entfernen. Bei oberflächlich bearbeiteten Steinen, also z.B. gestockte Oberfläche, ist ein ruhiges Händchen erforderlich. Vor dem neuen Austönen bitte die alte Schriftfarbe entfernen.

Lux
Reply to  diabolo
12 Jahre zuvor

2-3 Wochen ohne Regen gibts hier doch aber grad im Sommer nicht 😉

Verwesungsgegner
12 Jahre zuvor

nach der Totenstarre wird’s schwierig:-(




Rechtliches


14
0
Was sind Deine Gedanken dazu? Kommentiere bittex