ich habe eine Frage und ich weiß einfach nicht,an wen ich mich wenden soll.
Mein Vater ist vor 6 Jahren verstorben und bei meinem letzten Besuch auf dem Friedhof ist mir aufgefallen,dass die Schrift auf dem Grabstein total verblasst ist.Man kann den Namen kaum noch lesen.Jetzt ist meine Frage:
Darf ich selbständig den Namen mit frischer Farbe nachschreiben? Oder muss ich dafür irgendeine Erlaubnis haben oder die Friedhofsleitung informieren/fragen?
Es wäre sehr nett,wenn Sie sich die Zeit nehmen und mir antworten.
Selbstverständlich können Sie die Schrift selbst nachmalen. Es ist keine Erlaubnis erforderlich.
Bei den Gräbern meiner Großeltern gehörte es zum jährlichen Ritual, daß Papa mit Ofenbronze die Buchstaben nachgemalt hat.
Ich habe noch einmal die wichtigsten Schlagwörter (Hashtags) dieses Artikels für Sie zusammengestellt, damit Sie sich besser orientieren können:
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Die Dooftrolle sind halt auch nicht mehr das, was sie mal waren 🙂
nobody
12 Jahre zuvor
Nur noch Werbung hier, Gewinnspiele und Socken Geht mir ja nicht alleine so. Viele lesen hier nicht mehr mit. So wie ich. Umprofessionell.
In der Antwort fehtl der Hinweis aufs Denkmal. Da folgt man dann Doms Tipp und sitzt dann im Knast weil er das mit dem Denkmal nicht erwähnt hat.
Leute, bitte!
Innerhalb von sechs Jahren wird kein Grabstein zum Denkmal.
So gesehen ist meine Antwort absolut richtig und professionell.
Der „andere Stefan“ hat Recht wenn es um ältere, möglicherweise denkmalgeschützte Grabsteine geht.
Man kann auch nicht einfach am Grabstein herummalen, wenn man nicht der Grabnutzungsberechtigte ist.
Hier handelt es sich um die Tochter und es könnte theoretisch eine Ehefrau des Verstorbenen geben, die das Grab angemietet hat und die Nutzungsberechtigte ist. In diesem Fall müßte man deren Erlaubnis einholen, bevor man am Grabstein etwas verändert.
Ums mal wieder ein wenig fachlich zu händeln und das Geplärre oder Rumgetrolle ein wenig zu ignorieren:
Das Austönen von Grabmalinschriften gehört zur Pflege von Grabmalen/Denkmälern. Allerdings sollte man die farbe nicht unbedingt ändern, also ne graue Inschrift nun gold ausmalen, denn das wäre eine veränderung und könnte gegen die Friedhofsordnung verstoßen.
Normalerweise beantragt der Steinmetz beim Aufstellen des Denkmals eine Genehmigung dafür und beschreibt das denkmal in Form, Größe, Material, Bearbeitung und Art und Weise der Inschrift.
Ein kleiner Tipp: Um eine Schrift neu auszutönen sollte der Stein absolut trocken sein, also im Sommer mal so 2-3 Wochen keinen Regen gesehen haben. Dann sollte man spezielle Steinfarbe verwenden, einfache Wandfarbe verschwindet schnell wieder.
Bei polierten Grabmalen kann man das übrigens recht schnell machen, einfach großzügig drüber, Konturen müssen nicht beachtet werden, denn auf der polierten Oberfläche kann man die angetrocknette Farbe wunderbar mit nem Rasierklingenspachtel aus’m Baumarkt entfernen. Bei oberflächlich bearbeiteten Steinen, also z.B. gestockte Oberfläche, ist ein ruhiges Händchen erforderlich. Vor dem neuen Austönen bitte die alte Schriftfarbe entfernen.
2-3 Wochen ohne Regen gibts hier doch aber grad im Sommer nicht 😉
Verwesungsgegner
12 Jahre zuvor
nach der Totenstarre wird’s schwierig:-(
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…es sei denn, es handelt sich um ein historisches Grab, das denkmalgeschützt ist. Dann würde ich zumindest bei der Denkmalbehörde vorher fragen.
Und darf ich meine Oma selbst verbrennen?
Völlig unprofessionelle Antwort. Ist halt hier nicht mehr das was es mal war.
Und was passt dir an der Antwort nicht?
Die Dooftrolle sind halt auch nicht mehr das, was sie mal waren 🙂
Nur noch Werbung hier, Gewinnspiele und Socken Geht mir ja nicht alleine so. Viele lesen hier nicht mehr mit. So wie ich. Umprofessionell.
In der Antwort fehtl der Hinweis aufs Denkmal. Da folgt man dann Doms Tipp und sitzt dann im Knast weil er das mit dem Denkmal nicht erwähnt hat.
Ist das schon modernes Trollen?
Leute, bitte!
Innerhalb von sechs Jahren wird kein Grabstein zum Denkmal.
So gesehen ist meine Antwort absolut richtig und professionell.
Der „andere Stefan“ hat Recht wenn es um ältere, möglicherweise denkmalgeschützte Grabsteine geht.
Man kann auch nicht einfach am Grabstein herummalen, wenn man nicht der Grabnutzungsberechtigte ist.
Hier handelt es sich um die Tochter und es könnte theoretisch eine Ehefrau des Verstorbenen geben, die das Grab angemietet hat und die Nutzungsberechtigte ist. In diesem Fall müßte man deren Erlaubnis einholen, bevor man am Grabstein etwas verändert.
Hey Tom
der trollt doch nur.
Der soll sich auf die Socken machen, der Troll. 🙂
Ich gebe eine Runde aus:
http://img4.fotos-hochladen.net/uploads/trollimampfmrb4lx7edj.jpg
🙂
Ums mal wieder ein wenig fachlich zu händeln und das Geplärre oder Rumgetrolle ein wenig zu ignorieren:
Das Austönen von Grabmalinschriften gehört zur Pflege von Grabmalen/Denkmälern. Allerdings sollte man die farbe nicht unbedingt ändern, also ne graue Inschrift nun gold ausmalen, denn das wäre eine veränderung und könnte gegen die Friedhofsordnung verstoßen.
Normalerweise beantragt der Steinmetz beim Aufstellen des Denkmals eine Genehmigung dafür und beschreibt das denkmal in Form, Größe, Material, Bearbeitung und Art und Weise der Inschrift.
Ein kleiner Tipp: Um eine Schrift neu auszutönen sollte der Stein absolut trocken sein, also im Sommer mal so 2-3 Wochen keinen Regen gesehen haben. Dann sollte man spezielle Steinfarbe verwenden, einfache Wandfarbe verschwindet schnell wieder.
Bei polierten Grabmalen kann man das übrigens recht schnell machen, einfach großzügig drüber, Konturen müssen nicht beachtet werden, denn auf der polierten Oberfläche kann man die angetrocknette Farbe wunderbar mit nem Rasierklingenspachtel aus’m Baumarkt entfernen. Bei oberflächlich bearbeiteten Steinen, also z.B. gestockte Oberfläche, ist ein ruhiges Händchen erforderlich. Vor dem neuen Austönen bitte die alte Schriftfarbe entfernen.
2-3 Wochen ohne Regen gibts hier doch aber grad im Sommer nicht 😉
nach der Totenstarre wird’s schwierig:-(