Eine kuriose Zeitungsmeldung sendet uns heute Leser Roland. Zuerst die Meldung, dann meine Einschätzung.
Männer tragen Frauenleiche in Teppich durch Treppenhaus
Aufregung und Polizeieinsatz am Montagmittag (26.02.2024) im Ansbach. In einem Anruf bei der Polizei teilte eine Frau mit, dass sie als Anwohnerin eines Mehrfamilienhauses in Ansbach zwei Männer beobachtet habe, die eine Frauenleiche – in einen Teppich gerollt – eine Treppe hinuntergetragen hätten.
Eine Streifenbesatzung traf vor Ort auf zwei Männer im Alter von 56 und 50 Jahren. Diese gaben an, dass die Mutter des einen Mannes am Vortag eines natürlichen Todes gestorben sei. Nun würde sie von einem auswärtigen Bestattungsunternehmen abgeholt werden. Es sei „vor Ort leider kein anderes Transportmittel vorhanden“ gewesen, deshalb haben man die Leiche der 82-jährigen Frau in einen Teppich gerollt.
Das Standesamt bestätigte den Sachverhalt: Es liege eine offizielle Sterbeurkunde vor.
Für die beiden Männer hat die Aktion nun aber trotzdem ein juristisches Nachspiel: Wie die Polizei mitteilt, wurde gegen den 56-Jährigen und den 50-Jährigen ein Ermittlungsverfahren hinsichtlich bestattungsrechtlicher Verstöße eingeleitet.
Am Ende sei die Tote durch ein Bestattungsinstitut abgeholt worden.
Haben sich die Männer tatsächlich wegen „bestattungsrechtlicher Verstöße“ schuldig gemacht?
Ich würde sagen, nein.
Ohne jetzt ins bayerische Landesbestattungsgesetz zu schauen, ist es im Prinzip so, dass Leichen in Bestattungsfahrzeugen transportiert und in Särgen bestattet werden sollen.
Wie der Leichnam nun vom Sterbebett in den Bestattungswagen kommt, ist nicht geregelt. Üblicherweise holt der Bestatter einen Verstorbenen mit einer Trage oder auch mal mit einem Sarg ab. Die Sargabholung ist stets unpraktisch und eher unbeliebt, Standard ist die Trage.
In engen Treppenhäusern werden Tote auch mit Tragehilfen transportiert. Das können spezielle Planen mit Grifflaschen oder auch schon mal ein ganz normales Betttuch sein. Dabei ist das Betttuch eine recht häufige Variante. Es wird um den Verstorbenen geschlungen und am Kopf- und Fußende an den Zipfeln gepackt oder verknotet. Durch seine Flexibilität ist das eine nicht unbedingt schöne, aber durchaus praktische Sache, vor allem bei engen räumlichen Verhältnissen und in engen Treppenhäusern.
Was die Männer hier gemacht haben, hat weder der toten 82-jährigen geschadet, noch verstößt es meines Erachtens gegen das Gesetz. Es war einfach nur pragmatisch. Der Transport der Verstorbenen ist ja letztendlich in einem Bestattungswagen erfolgt, so wie es vorgesehen ist.
Einen Verstoß hätten die Männer begangen, wenn sie den Teppich mit der Toten auf eigene Faust zu Fuß oder Privat-Pkw quer durch die Stadt transportiert hätten.
Man könnte jetzt noch annehmen, dass der Transport einer Leiche im Teppich eine Störung der öffentlichen Ordnung etc. darstellen könnte. Aber die Männer haben sich innerhalb einer Wohnung und dem dazugehörigen Treppenhaus bewegt, also im häuslichen Bereich und nicht etwa in der Öffentlichkeit.
Die ärztliche Leichenschau war ordnungsgemäß durchgeführt worden, sonst hätte es keine Sterbeurkunde vom Standesamt gegeben. Es besteht also auch nicht der Verdacht, dass hier hinsichtlich der Todesumstände etwas vertuscht werden sollte.
Das Ganze ist in meinen Augen kurios und ungewöhnlich, aber keine Aufregung wert.
Quelle: Nordbayern.de, gemeldet von Roland
- teppich-treppenhaus: KI Peter Wilhelm
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Ich kann mich immer und immer wieder nur wiederholen.
Ich halte das ebenfalls für eine sehr gute Lösung, und pietätlos war das auch nicht. Die beiden Männer haben das Transportproblem auf dezente und anständige Weise gelöst. Aber was „Anwohnerinnen“ so alles mitbekommen, das ist echt erstaunlich. Klar musste die Polizei ein Ermittlungsverfahren einleiten, also eine Akte anlegen, damit man ihnen keine Untätigkeit vorwerfen kann. Die werden weder ermitteln noch sonstwas, sondern die Sache irgendwann mal einstellen.