Frag doch den Undertaker

Darf man die Asche eines Toten überall verstreuen?

„Darf ich meine Asche überall verstreuen lassen?“ Das ist eine Frage, die in letzter Zeit häufiger an mich gestellt wird. Vermutlich ist da in irgendeiner Zeitschrift, Zeitung oder einem Fernsehbeitrag etwas falsch dargestellt oder falsch verstanden worden. Jedenfalls ist mir keine solche Regelung bekannt.

„Hallo,
ich bin 41 jahre alt und weiss nicht genau wie ich beerdigt werden möchte.
Habe aber vor kurtzem gehört das man sich nach einer Einäscherrung an einem beliebigen ort seiner Wahl verstreuen lassen kann?!!!
Mir presöhnlich gefällt der gedanke,nicht auf einem normalen Friedhof zu liegen.
Ist es denn erlaubt.das zu tuen ???
Bin das erste mal hir,freue mich auf eure antwort“

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Also, an einem beliebigen Ort geht das nicht.
Möglich wäre das natürlich, denn Totenasche ist steril und würde keine großartige Umweltbelastung darstellen.

Allerdings ist die Asche auch wiederum nicht so fein, wie Zigarettenasche, sondern hat, neben feinaschigen Bestandteilen, vor allem Teile, die in etwa wie zerdrückte Cornflakes beschrieben werden könnten. Die Krematorien arbeiten da etwas unterschiedlich, Ziel ist es aber stets, die übrig gebliebenen Knochen und Knochenfragmente in so kleine Stücke zu bekommen, daß sie gut in eine Aschenkapsel gefüllt werden können.

Um eine Asche zu haben, die man, wie man es aus amerikanischen Spielfilmen (z.B. The Big Lebowski) kennt, wie feiner Staub vom Wind verweht wird, müßte sie extra dafür im Krematorium entsprechend extrafein gemahlen werden.

Der Gedanke, die Asche eines Tages auf der Lieblingswiese im Stadtpark unter der großen Trauerweide verstreuen zu lassen oder an einem Flußufer oder einem Platz an dem man oft in Urlaub war etc. oder gar im eigenen Garten, der hat natürlich seinen Reiz. Man könnte sich vorstellen, auf diese Weise in gewisser Form an diesen als schön empfundenen Platz zurückzukehren und für immer dort zu bleiben.
Wäre die Asche fein genug, würde auch nach kurzer Zeit durch Regen und Witterung davon nichts mehr zu sehen sein. Allerdings muß man natürlich auch die Abscheu der anderen Menschen vor dem Tod und seinen „Rückständen“ respektieren und verstehen, daß andere Leute es vielleicht nicht möchten, daß ihre Kinder auf einer Wiese spielen, wo schon mal „eine Leiche verstreut worden ist“ oder daß man an einem Flußufer zeltet, wo schon etliche Angler-Opas ausgestreut wurden.

Vielleicht wäre es eine Lösung, wenn bestimmte besonders dafür prädestinierte Plätze in Naturparks, Stadtgärten usw. dafür frei gegeben würden. Jedenfalls ist es grundsätzlich nicht überall an beliebigem Ort erlaubt.

Für Totenaschen gilt in Deutschland (leider noch) Friedhofspflicht. Das gilt grundsätzlich für die Asche von Verstorbenen, also auch in der Urne, nicht nur durch Verstreuen. Bitte lesen Sie dazu auch den nächsten Artikel hier im Bestatterweblog!

Die einzige Möglichkeit, daß die Asche nicht in einem Grab, und sei es ein anonymes, beigesetzt werden muß, ist die Umfüllung in zersetzbare Urnen und das Versenken der Asche im Erdreich eines Bestattungswaldes oder auf hoher See.
Einige Friedhöfe bieten allerdings im Rahmen der allgemeinen Liberalisierung und als Reaktion auf entsprechende Angebote der Bestattungsbranche, auch eine Verstreuung in einem „Friedenshain“ o.ä an.

Sofern Sie aus der Schweiz kommen, bieten sich hier für Privatleute ganz andere Möglichkeiten. Dort ist das Verstreuen auf Almwiesen, in einem Bergbach oder einem Wald durchaus machbar.

Auch deutsche Bestatter haben Kontakt zu Firmen in der Schweiz, die entsprechende Angebote bereithalten. Das ist allerdings nicht ganz günstig. Außerdem wurde durch Berichte des „mdr“ in den letzten Jahren das Vertrauen in manche dieser Firmen, die von Deutschland aus operieren, in meinen Augen sehr erschüttert. Es wurde da am Rande gemunkelt, die zur Verstreuung bestimmten Urnen würden irgendwo zu Hunderten in einem Pferdestall aufbewahrt und man denke angeblich gar nicht daran diese zu verstreuen. Ob da etwas dran ist, weiß man nicht so wirklich, aber es gibt eben Vermutungen in dieser Richtung und das allein gäbe mir schon ein ungutes Gefühl.

Zu guter Letzt möchte ich natürlich noch auf den Umweg über die Niederlande und die Schweiz hinweisen, über den die meisten Bestatter heute Bescheid wissen und diesen in ausgewählten Einzelfällen wohl auch ermöglichen.
Hierbei wird die Urne mit der Asche, was durchaus erlaubt ist, zum Zwecke der Bestattung ins Ausland geschickt. Damit ist die Sache offiziell für die deutschen Behörden erledigt. Vorerst zumindest einmal.
Im Ausland gilt aber ein anderes Bestattungsrecht und nur dieses ist dort anwendbar und gültig. Wenn dieses Bestattungsrecht beinhaltet, daß Angehörige die Asche auch wieder zurück bekommen können, kann der Bestatter es ermöglichen, daß auch deutsche Hinterbliebene die Urne per Post zugeschickt bekommen können.
Was diese dann damit machen, ist dann so lange außerhalb der öffentlichen, deutschen Kontrolle, wie niemand etwas von dieser Asche weiß.
Verstreut man sie, ist sie eben weg und selbst wenn das eines Tages herauskommen sollte, so wurde mir zugetragen, behaupten dann die Leute das stimme gar nicht und niemand wird ihnen das Gegenteil beweisen können, es sei denn sie bewahrten, was natürlich kein vernünftiger Mensch tun würde, die Urne oder Aschenkapsel nebst Deckel und Kontrollstein auf.

Zum Thema Urnenaufbewahrung daheim: Siehe nächsten Artikel!

In Hinblick auf zugesandte Totenasche wurde mir am Rande des 1. Rheinland-Pfälzischen Bestattertages in Kaiserslautern, an dem ich an der Podiumsdiskussion teilgenommen habe, erzählt, daß eine Familie aus Amerika als Andenken an einen amerikanischen Verwandten einen Miniurnenbehälter mit 80 Gramm Asche zugeschickt bekommen hat. Deklariert war das Ganze als „gift“, also als Geschenk, was es ja auch war.
Bei nicht mit Wert deklarierten Sendungen schaut aber nun der Zoll mitunter ganz genau hin und bei der Kontrolle kam dann ein Verfahren in Gang, in das angeblich nahezu jede in Frage kommende Behörde aus Rheinland-Pfalz involviert gewesen sein soll.
Schließlich gab es zwar kein staatsanwaltliches Verfahren gegen die Empfänger aber die Asche mußte vom Zoll an einen Friedhof übergeben werden. Das ist immer so, wenn die Behörden Wind davon bekommen, daß jemand privat Totenasche aufbewahrt.

Die Familie mußte dann tatsächlich eine recht beträchtliche Summe aufwenden um für dieses bißchen Asche eine Beisetzung auf einem Friedhof zu bezahlen.
So kommt es, daß jemand wie „Berta Panislowski“ nun ein Grab in Deutschland hat und eines in Massachusetts hat.

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