Frag doch den Undertaker

Darf man Tote zu Hause aufbahren?

Hallo Tom,

ist es in Deutschland rechtlich zulässig bzw. seitens der Bestatter möglich, einen Verstorbenen nach der Einsargung im Bestattungsinstitut noch einmal in seinen privaten häuslichen Bereich zurückzuüberführen und dort aufzubahren, zum Beispiel für eine Nacht?

Die Frage stellt sich mir vor dem Hintergrund des Todes von Prinzessin Diana, die während der Nacht vor ihrer Beisetzung in ihrer privaten Wohnung im Kensington Palace aufgebahrt wurde und von ihrem Butler Paul Burrell betreut wurde, der die Totenwache hielt.

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Ja, bis zu 36 Stunden nach Eintritt des Todes können Verstorbene i.d.R. zu Hause aufgebahrt werden oder einfach bleiben.

Danach greift in den meisten Bundesländern die Leichenhallenpflicht.
Wird eine längere Aufbahrung notwendig, kann man über den Bestatter versuchen eine Genehmigung des zuständigen Gesundheitsamts zu bekommen.

Was nicht geht, ist z.B. ein Überführen des Leichnams ins Bestattungsinstitut, ihn dort mehrere Tage aufzubewahren und dann nochmals für 36 Stunden nach Hause holen.

Die 36 Stunden beginnen mit dem Eintritt des Todes.

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