Hallo Tom,
ist es in Deutschland rechtlich zulässig bzw. seitens der Bestatter möglich, einen Verstorbenen nach der Einsargung im Bestattungsinstitut noch einmal in seinen privaten häuslichen Bereich zurückzuüberführen und dort aufzubahren, zum Beispiel für eine Nacht?
Die Frage stellt sich mir vor dem Hintergrund des Todes von Prinzessin Diana, die während der Nacht vor ihrer Beisetzung in ihrer privaten Wohnung im Kensington Palace aufgebahrt wurde und von ihrem Butler Paul Burrell betreut wurde, der die Totenwache hielt.
Ja, bis zu 36 Stunden nach Eintritt des Todes können Verstorbene i.d.R. zu Hause aufgebahrt werden oder einfach bleiben.
Danach greift in den meisten Bundesländern die Leichenhallenpflicht.
Wird eine längere Aufbahrung notwendig, kann man über den Bestatter versuchen eine Genehmigung des zuständigen Gesundheitsamts zu bekommen.
Was nicht geht, ist z.B. ein Überführen des Leichnams ins Bestattungsinstitut, ihn dort mehrere Tage aufzubewahren und dann nochmals für 36 Stunden nach Hause holen.
Die 36 Stunden beginnen mit dem Eintritt des Todes.
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In meinem weiteren Bekanntenkreis ist neulich eine Frau verstorben. Die wurde nach 5 Tagen morgens vor der Beisetzung wieder „nach Hause“ gebracht worden, die Trauerfeier fand im Wohnzimmer statt und dann wurd sie beerdigt. Insgesamt war sie wohl nochmal 5 Stunden zu Hause. Hintergrund: Sie war nicht in der Kirche, im Dorf gibs keine Trauerhalle und der Pfaffe wollte sie nicht in die Kapelle lassen. Hat mich sehr an die amerikanischen Trauerfeiern erinnert und ich fand es recht schön gemacht.
@Yvonne, dass es das noch gibt, dass der Pfarrer Atheisten die Aufbahrung in der Dorfkapelle verweigert. — Ich wohne auch auf dem Land, aber bei unserem Pfarrer wäre das kein Problem, der vertritt da eher einen liberalen Standpunkt.
Aber die Trauerfeier zuhause war in deinem Fall wohl sowieso eher im Sinne der Verstorbenen. Frage mich gerade, ob das bei mir auch ginge. Note to self: Mal beim Ordnungsamt nachfragen!
Kann auch jemand, der an einem anderen Ort verstirbt (z.B. Krankenhaus oder Pflegeheim) innerhalb der 36-Stunden-Frist noch einmal in sein eigenes Zuhause zurückgebracht werden, damit die Angehörigen sich dort von ihm verabschieden können?
Und würde ein Bestatter, wenn jemand zu Hause verstirbt, ins Haus kommen, um eine häusliche Aufbahrung vorzubereiten (Bekleidung etc.), auch wenn der Verstorbene tatsächlich dann erst später mitgenommen würde?
„Wird eine längere Aufbahrung notwendig, kann man über den Bestatter versuchen eine Genehmigung des zuständigen Gesundheitsamts zu bekommen.“
Was gibt es den für Gründe, die es „notwendig“ machen. Also mal vom Willen der Angehörigen abgesehen. Den halte ich nämlich nicht für notwenig, sondern für freiwillig.
@Roland: Ich habe das schon erlebt. Der Mann wurde von der Klinik nach Hause gebracht und erst kurz vor der Beisetzung zum Friedhof. Früher ging es ja nur so, weil auf den Dörfern keine Friedhofshallen waren.
„Darf man Tote zu Hause aufbewahren?“
Habe ich da oben zuerst gelesen und an meine Gefriertruhe mit toten Puten, Schweine-und Rinderteilen gedacht.
Zeit ins Bett zu gehen und mal auszuschlafen, B. A..
Ich nehme aber an, dass die 36 Stunden mit der Feststellung des Todes durch den Arzt anfangen?
Und kann sowas eigentlich jeder Arzt feststellen? Also z.B. auch ein Zahnarzt?
@ 6 Big Al
Vielleicht sollten wir uns mal ersnthaft um Deine Kühltruhe kümmern.
Mir knurrt gerade der Magen, wann ist Zeit und wo ist das? 😉
Das ganze geht nur, wenn der Arzt einen natürlichen Tod festgestellt hat. Sonst kommt die Kriminalpolizei, stellt den Verstorbenen sicher und läßt ihn durch einen Bestatter oder die Gerichtsmedizin abholen!