Liebe Leute,
ich kann mich nur auf das verlassen, was mir mein Rechtsanwalt, Herr Niklas Plutte, vor einigen Stunden telefonisch mitgeteilt hat.
Ich hatte ausdrücklich zurückgefragt, wie das Aktenzeichen lautet, und ihm gesagt, daß ich vorab darüber bloggen werde.
Das habe ich vorhin getan und Euch den Sachverhalt und das Aktenzeichen des LG Köln mitgeteilt.
Da die Prozeßparteien das Urteil heute erst erhalten haben, kann es nach meiner Einschätzung auch noch dauern bis die Entscheidung auf den üblichen Kanälen im Internet zu finden ist.
Etliche Rechtsanwälte und auch die Betreiber namhafter Internetseiten fragen derzeit bei mir an, um das Urteil einsehen zu können.
Ich habe dieses nicht, sondern es liegt bei meinem Rechtsanwalt. Der schreibt dazu sinngemäß:
Ich bin derzeit in entscheidenden Gesprächen wegen des Fortgangs des besprochenen Verfahrens und Ihrer Angelegenheit. Hier habe ich XYZ die Möglichkeit gegeben, bis Mittwochmorgen zum Urteil Stellung zu nehmen. Bitte haben Sie Verständnis, dass ich die Entscheidung bis dahin nicht an Dritte weiter weiterleiten möchte. Am Mittwoch wird dann bei mir im Blog ein ausführlicher Artikel erscheinen, in dem ich eine geschwärzte Fassung des Urteils verlinke.
Mehr wird dann unter http://www.ra-plutte.de/ zu lesen sein.
Ich bitte davon Abstand zu nehmen, hier Fake, Bait oder Täuschung zu rufen, bevor man sich selbst ein Bild von der Sachlage gemacht hat.
Ich bin im Moment etwas dünnhäutig, was so etwas anbetrifft!
Grundsätzlich darf man hoffen, daß die Partei, die dieses Urteil kassiert hat, entschlossen ist, die Sache in nächster Instanz durchzufechten.
Da kann die, in meinen Augen fragwürdige, Entscheidung des LG Köln schon schnell wieder keinen Bestand mehr haben.
Doch bleibt es bei der grundsätzlichen Betrachtungsweise, daß es immer gefährlicher wird sich vermeintlich rechtmäßig erworbener Inhalte im Netz zu bedienen.
Findet jemand ein Schlupfloch, sich die entsprechenden Dateien ohne den Urhebervermerk anzeigen zu lassen, so hat man den Ärger am Hals.
Es bringt auch nichts, in den Kommentaren damit zu kommen, daß man Bilder per Flash einbauen sollte oder auf Frameworks etc. setzen sollte, die ein Kopieren und Anzeigen der Bilder außerhalb des gewünschten Zusammenhangs unmöglich machen sollen.
Das Ganze würde nur zu einem Hase-und-Igel-Wettrennen, denn jeder Schutzmechanismus hat nur solange Bestand, wie die Böswilligen brauchen, um doch wieder ein Schlupfloch zu finden.
Wenn jemand eine wirkungsvolle Methode kennt, um Bilder mit Urheberhinweis sauber zu schützen, damit man nicht in diese Falle tappt, der kann sich gerne bei mir über das Kontaktformular melden.
Es hat keinen Zweck entsprechende Hinweise auf die eigene Dienstleistungsfirma in die Kommentare zu setzen, solche Einträge werden vermutlich vom Kommentarhausmeister sehr schnell entfernt.
Ich habe noch einmal die wichtigsten Schlagwörter (Hashtags) dieses Artikels für Sie zusammengestellt, damit Sie sich besser orientieren können:
Keine Schlagwörter vorhanden
Am Mittwoch erscheint dieses Urteil auf der Seite des Anwalts.
Ein Novum auf diesem Blog – ein Cliffhanger, für den TOM nicht verantwortlich ist! 🙂
Moin,
kann man nicht per Redirect einen Wrapper einbauen, der die Bilder per Imagemagick mit einem entsprechenden Copyright-Vermerk versieht? Ich kenne den Ablauf in der Blog-Software allerdings zu wenig, so dass ich nicht sagen kann, ob das praktikabel ist…
Viele Anbieter verbieten die sichtbare Veränderung des Bildes in ihren Lizenzbedingungen.
Es würde auf Rewrite-Rules in der Webserver-Config (Apache) oder .htaccess hinauslaufen, allerdings nicht ganz so trivial zu lösen. Requests auf ein Bild würden dann generell anders ausgeliefert werden, das zerschiesst u.U. das Design (je nachdem was man an das Bild drantackert).
Egal wie man es dreht – das Urteil ist technischer Blödsinn, da hat jemand das Internet wieder mal nicht verstanden. Grenzwertig zu sittenwidrig.
Um Gesetze anzuwenden, muss man das Internet auch nicht verstehen…
Siehe Daufaq.
Wenn Pixelio & Konsorten jetzt auf Scheibe wären, würden sie im Moment über sämtliche angebotenen Fotos ein Script laufen lassen, dass Fotografennamen, © sowie Bildherkunft in das Bild hereinrechnet, sodass zumindest die, die das Bild direkt mit Anbieter-URL einbinden, sofort aus dem Schneider sind …
Das hatten wir ja schon, das ist eine Bildbearbeitung und das ist oft nicht zulässig.
zuerst muessten pixelio & co die identitaet jedes fotografen verifizieren, sonst koennten diese naemlich jederzeit behaupten, dass jemand anders die bilder bei dem jeweiligen anbieter eingestellt haette.
Ich stell mir im Moment zwei Fragen…
1. Sollte es nicht reichen das Copyright in Metadaten zu verpacken, die nicht angezeigt werden, aber in jeder Datei vorhanden sind? Wenn man allen Usern zugesteht Rechtsknick + „Bild in neuem Fenster anzeigen“ zu verwenden, dann sollte auch Rechtsknick info bzw. Eigenschaften zumutbar sein. Alles andere ist dann on top wenn es noch unterm Bild visualisiert wird.
2. Wird das denke ich schon ein Problem für Googles Bildersuche… von daher wird’s da sicher ne Änderung bei dem Urteil geben… da steht das öffentliche Interesse denke ich über die Interessen des Rechteinhabers. Ausserdem sollte der gute Wille und das kenntlichmachen des Nutzers doch ausreichen. Wer Kriminelle Energie investiert, der kann sowas immer aushebeln.
Demnächst kratze ich TÜV-Plaketten von Nummernschilder, und dann werden alle verknackt wegen Fahrens ohne TÜV? Wohl kaum…
Meta-Daten werden schon deshalb nicht reichen, weil kaum irgendein Internet-User in die Meta-Daten guckt. Und hat man sein JPG von Pixelio runtergeladen und will bloss die Bildgrösse anpassen, gehen die EXIF-Daten oft schon verloren. Nicht alle Bildprogramme bewahren die EXIF-Daten.
Und wer schaut sich die Quellen an wenn sie ihn nicht interessieren? Bei den Daten geht es doch darum das sie bei Bedarf einsehbar sein müssen. Und wer die große ändert muss eben Sorge tragen das die Daten erhalten bleiben.
Ins Impressum schreiben, daß Rechtsklicks verboten sind und wer es doch macht 10.000€ Schadenersatz an Dich zahlen muß.
Davon kannst Du locker die Abmahnung bezahlen.
…die Süddeutsche schreibt auch schon darüber:
http://www.sueddeutsche.de/digital/abmahnung-fuer-blogger-gericht-fordert-urheber-vermerk-in-bildern-auf-webseiten-1.1879262
NEIN, ich bin nicht derjenige, der im Kommentar auf den Bestatterweblog verweist…
Was macht der tolle „Hochzeits-Fotograf“ B.T. denn, wenn jemand eines seiner Fotos zu Tante Lucy in Australien schickt…? Ohhhh – diese Urheberrechtsverletzung…
Sollte ich nochmal heiraten, weiss ich sicher wen ich NICHT als Fotografen engagiere!
Der gute Herr T. hätte ja auch eine Mail schreiben können: „Im Fall XY wird mein Bild ohne Urheberangaben angezeigt – bitte ändern!“
Ist das zu viel verlangt?
Nein, das ist nicht zuviel verlangt. So würde ich das machen, so würde das jeder nette Mensch machen.
Zumal ich ja seinen Namen auch ordnungsgemäß benenne und unter dem losgelöst dargestellten Bild ein Link zum Originalartikel angebracht ist, wo wiederum sein Name steht.
Für mich sieht das nach einer spitzfindigen Auslotung einer Lücke aus.
Es handelt sich hier um ein soziales Problem, das lässt sich in der Regel nur schlecht mit technischen Mitteln lösen.
Man muss den Gerichten mehr Sachverstand beibringen (Dass die Abmahner anständig werden ist kaum zu erwarten).
Der technische beste Ansatz besteht vermutlich darin, die Urheberrechtsinfos in die Metadaten der Datei zu packen, so gehen viele Fotografen vor. Aber eben, unter Umständen hat man dann ein Gericht, welches findet, das sei für den „normalen“ Benutzer nicht zugänglich und daher unzureichend.
Ja, Peter, gegen jemand, der Ärger machen will, kann man technisch nichts erreichen – der wird eine neue Möglichkeit finden.
Den Gerichten bzw. exakter: Den Richtern kann man nichts beibringen, weil sie sich über Technik erhaben fühlen, das Internet und seine Nutzer teils richtiggehend hassen.
Metadaten: Problematisch!
a) viele Internet-Tools entfernen sie unbeabsichtigt, weil sie nicht damit umgehen können. Ich weiß nicht mal, ob sie einen WordPress-Upload überleben
b) sie vergrößern die Datei. Spielt bei einer Druckdatei mit mehreren MB keine Rolle, bei einem 50-kB-Deko-Bild schon
c) viele Programme werten sie auch gar nicht aus. Kein Browser wird sie anzeigen. Damit hat der Fotograf zwar seinen Anspruch hinterlegt, aber niemand bekommt es mit. Ist auch nicht Sinn der Sache
-> Metadaten in die Datei zu schreiben, ist für einen Fotografen durchaus sinnvoll, für Websitebetreiber dagegen nicht