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Das Urteil 2

Hier der Link zum „Urteil“:

http://www.ra-plutte.de…LG-Köln-Urteil-vom-30.01.2014-14-O-427-13.pdf

Hier der Artikel von RA Plutte zu dem Thema: www.ra-plutte.de/…pixelio-bilder-muessen-urhebervermerk-in-bild-url-auffuehren/

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Die Artikel in diesem Weblog sind in Rubriken / Kategorien einsortiert, um bestimmte Themenbereiche zusammenzufassen.

Da das Bestatterweblog schon über 20 Jahre existiert, wurde die Blogsoftware zwei-, dreimal gewechselt. Dabei sind oft die bereits vorgenommenen Kategorisierungen meist verlorengegangen.

Deshalb stehen über 4.000 Artikel in dieser Rubrik hier. Nach und nach, so wie ich die Zeit finde, räume ich hier auf.

Lesezeit ca.: 11 Sekunden | Tippfehler melden | © Revision: 3. Februar 2014 | Peter Wilhelm 3. Februar 2014

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25 Kommentare
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Souli
10 Jahre zuvor

Kein Urheberrechtsvermerk zum pdf???

Oliver
Reply to  Souli
10 Jahre zuvor

Amtliche Werke wie Gerichtsurteile, sofern sie nicht in eigenen Worten zusammengefasst wurden, unterliegen nicht dem Urheberschutz.

PMK74
10 Jahre zuvor

Auf Seite 6 ist die URL der Beklagten nicht ausreichend unkenntlich gemacht…

10 Jahre zuvor

Hat jemand schon die Weltpresse über diesen Umstand informiert? 😉

turtle of doom
Reply to  GidF
10 Jahre zuvor

Ja. 😉

10 Jahre zuvor

Ich finde, dass dieses Urteil echt der Hammer ist. Ich hoffe, dass es zu einer Berufung kommt und das Urteil aufgehoben wird.

RA Schwenke vom Blog „I law it“ hat dazu auch bereits einen Beitrag verfasst, der mMn lesenswert ist.
http://rechtsanwalt-schwenke.de/achtung-urheberhinweise-im-bild-notwendig-lg-koeln-pixelio/

Sacha
10 Jahre zuvor

Kann es sein, dass Tom bereits die Konsequenzen gezogen hat? Die rechte Maustaste auf Bildern hier bei den Beiträgen und z.B. Logo ist „geblockt“, kein Kontextmenü mehr vorhanden…?

turtle of doom
Reply to  Sacha
10 Jahre zuvor

Ja, es sieht so aus.

Aber jede technische Massnahme kann irgendwie ausgehebelt werden.

Das Verzeichnis „Uplads“ erscheint im Browser als leer, aber mit einer bestimmten Software, die es seit 18 Jahren gibt, kann man die Pixelio-Bilder dort drin problemlos herunterladen.

Lochkartenstanzer
Reply to  turtle of doom
10 Jahre zuvor

Noch braucht man keine Tricks. Einfach javascript ausschalten und dann ganz normal mit rechter Maustaste klicken.

Lochkartenstanzer
Reply to  Sacha
10 Jahre zuvor

Aber nur, wenn man Javascript erlaubt hat. Sobald man Javascript ausschaltet, kann man wie gehabt alle Bilder mit rechts klicken und isoliert anschauen.

Das ist ein Hase-Igel-Spiel.

Anja
10 Jahre zuvor

Das ist kein Hase-Igel-Spiel, das ist Scheisse zum Quadrat.

Die einzige Lösung, die ich als technisch völlig unbegabte Person sehe, ist eine Kenntlichmachung direkt vom Anbieter, also zB Pixelio. Wo wäre das Problem, wenn die auf alle Bilder automatisch den Namen des Autors und der Website schreiben? So als Zeile drunter, damit das hübsche Bild nicht verunstaltet wird. Wenn die das in den AGB so festlegen, dass das halt Pflicht ist, dann können sich die Fotografen ja überlegen, ob sie das wollen oder nicht und dann entsprechend eine andere Platform suchen.

Oder ist das auch wieder nicht okay?

Und es wird sich doch ein Anbieter finden lassen, der das macht, wenn das Urteil rechtskräftig ist. Und genug Fotografen doch ebenfalls.

Lochkartenstanzer
Reply to  Anja
10 Jahre zuvor

Das Problem sind ja nicht die vielen ehrlichen Photographen, die nur Ihre rechte gewahrt haben wollen, sondern die einigen wenigen, die es drauf anlegen, die Fehlermöglichkeiten auszunutzen und monetäre Vorteile für sich und den Anwalt umzumünzen. Deswegen wird jedes technische Verfahren ausgehebelt werden. Selbst wenn pixelio & co. die daten ins Bild stanzen würden, würde das dann vermutlich darauf hinauslaufen, daß die argumentieren, daß man das nciht mehr sieht, sobald man im Browser in das Bild hineinzoomt, bzw es mit 100% darstellen läßt.

Mo
Reply to  Anja
10 Jahre zuvor

Das ginge nur bei Bildern, bei denen eine Bearbeitung in der Lizenz erlaubt ist.
Das ist aber nicht bei allen der Fall.

Anja
Reply to  Mo
10 Jahre zuvor

Dann dürfen die da halt nicht hochgeladen werden. Wenn es laut den AGB Pflicht wäre, dass der Plattformanbieter da halt den Friedrich-Otto druntersetzt und sonst niemand an dem Bild rumpfuschen darf, dann kann der Fotograf doch überlegen, ob er das will oder sich eine andere Platform suchen. Wenn ich nicht will, dass meine Daten auf Amiservern liegen, melde ich mich ja auch nicht bei Facebook an und jammer dann.

Sacha
10 Jahre zuvor

Habe mal beim Gericht angefragt und bin gespannt ob und in welcher Art eine Stellungsnahme erfolgt 🙂

Fran Kee 【Ƿ】
10 Jahre zuvor

Die Abmahnkammer Köln verstösst ja selber gegen ihr „Urteil“.

http://www.lg-koeln.nrw.de/aufgaben/Referendarabteilung/

http://www.lg-koeln.nrw.de/Dienste/

Das könnte dein Anwalt (oder Du, per offenen Brief an die Pressestelle) ja mal in Erfahrung bringen, warum das so ist…

Totaler Hirnriss….

Sacha
10 Jahre zuvor

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit Interesse habe ich das Urteil des hohen Gerichtes gelesen und bin nun erstaunt, dass auf Ihrer Webseite genau die im Urteil angesprochene Verletzungspflicht selber vorkommt. Wie kommt das?

Gerne erwarte ich Ihre Stellungname.

Anja
10 Jahre zuvor

Mein Beitrag befindet sich seit vielen Stunden „in Moderation“. Ich will weder betteln, noch drängen, noch sonstwas. Ich bin nur neugierig, warum er da hängt. Dann könnte ich das in Zukunft vermeiden. Das Einzige, was ich mir vorstellen könnte, ist das böse F-Wort. Ist es das?

LG

Reply to  Anja
10 Jahre zuvor

Und ich liege seit Stunden besoffen unterm Tisch und fresse Pralinen 😉

Wir kommen im Moment nicht nach. Alleine heute Nacht über 36.000 Zugriffe allein auf den Abmahnartikel…

Anja
Reply to  Peter Wilhelm
10 Jahre zuvor

Das hab ich mir fast schon gedacht, beantwortet aber meine Frage nicht 😉 mir ist es ehrlich gesagt sogar wurscht, ob da was irgendwo hängt oder ob es freigeschaltet wird oder nicht oder so. Hauptsache ich bin den Senf los 😛 ich würde euch halt nur gerne in Zukunft vor solchen „Hängenbleibern“ bewahren.

Ich vermute halt, dass irgendein Badword-Filter brav seine Arbeit verrichtet hat und vermute da irgendwie den Satz um das große Social Network mit F. Wenn ich wüsste, dass es das war, würde ich das in Zukunft gerne direkt vermeiden, damit es eben nicht Mehraufwand für dich/euch ist.

Reply to  Anja
10 Jahre zuvor

Nein, um 9.21 Uhr hattest Du einen Kommentar abgegeben, der das Wort Sch… enthielt. Das hat Dich auf die HOLD-Liste geschossen. Man darf das S-Wort schreiben, aber weitere Kommentare bleiben dann u.U. hängen.
Das System ist sehr komplex, das Bestatterweblog dadurch aber auch fast vollkommen frei von Spam.
Wir schalten alle sinnvollen Kommentare frei, immer.

Es wird so gut wie nie etwas gelöscht, redigiert oder zurückgewiesen. Nur mit der Warteschleife muß man manchmal leben.

Anja
Reply to  Peter Wilhelm
10 Jahre zuvor

Achso. Dann versuche ich dran zu denken, dass ich hier gesittet bleiben muss 😀 ich will wie gesagt die Mehrarbeit für euch gering halten. Ihr habt genug zu tun. Für weltwichtig halte ich meine Kommentare nun wirklich nicht

Brotbernd
10 Jahre zuvor

Das Bild MUSS öffentlich zugänglich sein, sonst könnte der Browser es gar nicht laden, wenn er im HTML-Quelltext des Artikels auf den entsprechenden Image-Tag stößt, der dazu führt, dass das Bild im Artikel angezeigt wird.
Und da der Browser automatisch in diesem Fall auch nichts anderes tut, als man auch manuell machen kann (direkte Adresse des Bildes aufrufen), frage ich mich, wie man dann ÜBERHAUPT komform zu diesen Lizenzbestimmungen ein Bild in einen Artikel einbinden können soll.

Das ist doch Schwachsinn hoch drei.

turtle of doom
Reply to  Brotbernd
10 Jahre zuvor

Das wird jetzt noch lustiger – und TOM darf jetzt wohl auch noch einige Fotos mehr vom Blog werfen.

Wenn ein Bild nach CC-BY-SA lizenziert ist, muss man zum Bild auch einen Link auf den Lizenztext angeben. Da gibts kein „oder“ wie bei Pixelio, wo man aus zwei Arten, den Urheber zu nennen, auswählen kann (entweder Vermerk im Bild oder einen Text-Vermerk auf der Webseite).

Wie das jetzt geht bei einem Bild? Kaine Anung.

Sacha
10 Jahre zuvor

Offizieller Spenden Aufruf?! -> ABER SICHER!!
Ich glaube es gibt hier genügend Fans und Mitleser dieser leidigen Geschichte, gibt. Ebenfalls Blogger die bisher „noch Glück“ hatten und nach dem mitverfolgen den eigenen Blogs angepasst haben. Ich glaube wenn JEDER einen kleine Obulus spendet, dann werden die Kosten für Peter Wilhelm nicht aus dem Ufer laufen. Schliesslich haben wir alle was davon, sei es als Leser, Fan, Blogger oder kurzer Besucher des Bestatterweblogs.

Somit schliesse ich mich Melancholia an und habe einen Beitrag via Kaffetasse gespendet.
Ich hoffe und glaube, dass wir durch unsere ALLERUnterstützung Peter helfen können, damit er sich auf das wesentliche konzentrieren kann, nämlich den Bestatterweblog!!!!!!

Daumen drück und gespendet.
Grüsse Sacha




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