Allgemein

Den Kaffee zahl ich nicht!

Wie wird der Mund einer Leiche verschlossen?

Ich bezweifel mal, dass die VZ das wirklich empfohlen hat!

Das schreibt ein Kommentator zum gestern geschilderten Fall.
Da hatte eine Familie stolze 2.100 Euro von unseren durchlaufenden Posten abgezogen, weil ihnen angeblich das Essen in der Trauergaststätte nicht geschmeckt hat und noch angeblicher die Verbraucherzentrale ihnen zu diesem Schritt geraten hat.

Grundsätzlich gibt es schon seit Jahren Urteile, die ganz eindeutig besagen, daß der Bestatter nicht Gebührenschuldner werden kann, wenn er im Auftrag seiner Kunden Aufträge erteilt und diese als durchlaufende Posten berechnet. Er läßt die daraus erfolgenden Lieferungen und Leistungen nicht in seine Leistung einfließen, sondern tritt nur als Vermittler auf. Nutznießer, Besteller und somit auch Zahlungspflichtiger bleiben die den Bestatter beauftragenden Familien. Das gilt wie gesagt für alle Fremdleistungen.
Nicht dazu gehören, wie Handwerker hier schon anmerkten, etwa die Särge und sonstigen Waren, die wir wertschöpfend besorgen und verwenden.

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Solche Fälle gibt es ja immer mal wieder. Die Menschen beauftragen uns, wir rennen uns die Hacken ab und bestellen bei der Behörde Grab, Trauerfeier und Trallala, ordern Blumen, Anzeigen und das alles nicht zu knapp und dann stellt sich heraus, daß die Familie nicht zahlen will oder kann.

Das hätte ich ja der Kundin gestern auch gerne noch erzählt, aber dazu bin ich gar nicht gekommen.
Also habe ich die Verbraucherzentrale angerufen und mich dort bis zu der Beraterin durchgefragt, bei der die Familie angeblich gewesen ist.
Ganz ehrlich gesagt, kenne ich Verbraucherzentralen hauptsächlich dadurch, daß sie den Leuten Quatsch erzählen und uns Knüppel zwischen die Beine werfen. Damit will ich die segensreiche Arbeit der Verbraucherberater gar nicht schlechtreden. Aber speziell im Umgang mit unserem Gewerbe sind die Verbraucherschützer mit einer so gehörigen Portion an Grundskepsis gesegnet, daß sie oft in vorauseilendem Gehorsam alles Mögliche empfehlen, was vielleicht auf einen Tapezierer oder Autoschlosser passt, in unserem Gewerbe aber nicht zutrifft.
Glücklicherweise haben wir es nur ganz selten mit Leuten zu tun, die nach einem Auftrag zur Verbraucherzentrale gehen. Eher kommt es vor, daß Leute sich angesichts des nahenden Todes eines Angehörigen im Voraus erkundigen.

Im aktuellen Fall hat überhaupt keine richtige Beratung stattgefunden. Die Kundin hatte lediglich dort angerufen und ganz allgemein gefragt, was sie denn tun könne, wenn sie mit einer Rechnung nicht einverstanden wäre. Daraufhin hatte sie den durchaus richtigen Rat bekommen, sie könne entweder unter Vorbehalt zahlen oder aber die Rechnung zunächst um den strittigen Part kürzen.

Und daraus ergibt sich dann auch die Lösung des Geheimnisses, wie bei vielen Gewerbetreibenden der Eindruck zustande kommt, die Verbraucherzentralen würden ihnen Knüppel zwischen die Beine werfen. Das liegt nämlich unter anderem daran, daß manche der Berater dort glauben, sich in jedem Fachgebiet der Welt auszukennen, aber vor allem auch daran, daß die Kunden sich nur oberflächlich informieren und ganz allgemeine Auskünfte immer auf den falschen Fall anwenden.

In diesem Fall hier ist es so, daß wir die Gasthausrechnung noch nicht bezahlt haben und ich natürlich jetzt einfach diese Rechnung auch offen lasse, mit einem Hinweis darauf, daß das an der Familie liegt. So müsste der Wirt sich dann an die Familie halten und selbst mit denen auseinandersetzen. Dabei hätte er sicherlich gute Karten, aber auch den ganzen Ärger.

Mir könnte es aber passieren, daß die Sache doch auf uns zurückfällt und der Gastwirt irgendwann sagt, daß er von uns keine Beerdigungsgesellschaften mehr annimmt usw.
Sowas hat es alles schon gegeben. Ein Mitbewerber beispielsweise, der vorzugsweise mit Billigbestattungen wirbt, zieht auch ein entsprechendes Publikum an und da ist es vorgekommen, daß diese Trauergesellschaften im Café Maurer sich tumultig verhalten haben. Da hieß es dann sehr schnell, daß die Familien, die von dem Bestatter kommen, dort nicht mehr gern gesehen sind.

Heute werde ich nochmals mit der Familie sprechen und denke, daß ich da zu einem Ergebnis komme.

Der Rechnungsbetrag von 2.100 Euro bezieht sich übrigen ausschließlich auf das Kaffeetrinken und Mittagessen, wobei die meisten Gäste nur zum Kaffeetrinken anwesend waren, bei dem es nur belegte Brötchen und Kuchen gab. Nur die wenigsten Gäste haben dann auch am Mittagessen teilgenommen. Das für die Leser, die jetzt den Gesamtpreis durch die Anzahl der Gäste teilen und eine Pro-Person-Summe ausrechnen wollten. Im Übrigen ist das Essen bei solchen Veranstaltungen normalerweise sowieso nur der kleinere Rechnungsposten, es sind vielmehr die Getränke, die kräftig zu Buche schlagen.

Das ist mit einer der Punkte, die wir in die Beratung einfließen lassen. Familien, die hier rechnen müssen oder wollen, empfehlen wir einen sehr frühen Termin auf dem Friedhof, damit es mit dem Kaffeetrinken getan ist.

Hashtags:

Ich habe zur besseren Orientierung noch einmal die wichtigsten Schlagwörter (Hashtags) dieses Artikels zusammengestellt:

#kaffee #nicht #zahl

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(©si)