Ich bezweifel mal, dass die VZ das wirklich empfohlen hat!
Das schreibt ein Kommentator zum gestern geschilderten Fall.
Da hatte eine Familie stolze 2.100 Euro von unseren durchlaufenden Posten abgezogen, weil ihnen angeblich das Essen in der Trauergaststätte nicht geschmeckt hat und noch angeblicher die Verbraucherzentrale ihnen zu diesem Schritt geraten hat.
Grundsätzlich gibt es schon seit Jahren Urteile, die ganz eindeutig besagen, daß der Bestatter nicht Gebührenschuldner werden kann, wenn er im Auftrag seiner Kunden Aufträge erteilt und diese als durchlaufende Posten berechnet. Er läßt die daraus erfolgenden Lieferungen und Leistungen nicht in seine Leistung einfließen, sondern tritt nur als Vermittler auf. Nutznießer, Besteller und somit auch Zahlungspflichtiger bleiben die den Bestatter beauftragenden Familien. Das gilt wie gesagt für alle Fremdleistungen.
Nicht dazu gehören, wie Handwerker hier schon anmerkten, etwa die Särge und sonstigen Waren, die wir wertschöpfend besorgen und verwenden.
Solche Fälle gibt es ja immer mal wieder. Die Menschen beauftragen uns, wir rennen uns die Hacken ab und bestellen bei der Behörde Grab, Trauerfeier und Trallala, ordern Blumen, Anzeigen und das alles nicht zu knapp und dann stellt sich heraus, daß die Familie nicht zahlen will oder kann.
Das hätte ich ja der Kundin gestern auch gerne noch erzählt, aber dazu bin ich gar nicht gekommen.
Also habe ich die Verbraucherzentrale angerufen und mich dort bis zu der Beraterin durchgefragt, bei der die Familie angeblich gewesen ist.
Ganz ehrlich gesagt, kenne ich Verbraucherzentralen hauptsächlich dadurch, daß sie den Leuten Quatsch erzählen und uns Knüppel zwischen die Beine werfen. Damit will ich die segensreiche Arbeit der Verbraucherberater gar nicht schlechtreden. Aber speziell im Umgang mit unserem Gewerbe sind die Verbraucherschützer mit einer so gehörigen Portion an Grundskepsis gesegnet, daß sie oft in vorauseilendem Gehorsam alles Mögliche empfehlen, was vielleicht auf einen Tapezierer oder Autoschlosser passt, in unserem Gewerbe aber nicht zutrifft.
Glücklicherweise haben wir es nur ganz selten mit Leuten zu tun, die nach einem Auftrag zur Verbraucherzentrale gehen. Eher kommt es vor, daß Leute sich angesichts des nahenden Todes eines Angehörigen im Voraus erkundigen.
Im aktuellen Fall hat überhaupt keine richtige Beratung stattgefunden. Die Kundin hatte lediglich dort angerufen und ganz allgemein gefragt, was sie denn tun könne, wenn sie mit einer Rechnung nicht einverstanden wäre. Daraufhin hatte sie den durchaus richtigen Rat bekommen, sie könne entweder unter Vorbehalt zahlen oder aber die Rechnung zunächst um den strittigen Part kürzen.
Und daraus ergibt sich dann auch die Lösung des Geheimnisses, wie bei vielen Gewerbetreibenden der Eindruck zustande kommt, die Verbraucherzentralen würden ihnen Knüppel zwischen die Beine werfen. Das liegt nämlich unter anderem daran, daß manche der Berater dort glauben, sich in jedem Fachgebiet der Welt auszukennen, aber vor allem auch daran, daß die Kunden sich nur oberflächlich informieren und ganz allgemeine Auskünfte immer auf den falschen Fall anwenden.
In diesem Fall hier ist es so, daß wir die Gasthausrechnung noch nicht bezahlt haben und ich natürlich jetzt einfach diese Rechnung auch offen lasse, mit einem Hinweis darauf, daß das an der Familie liegt. So müsste der Wirt sich dann an die Familie halten und selbst mit denen auseinandersetzen. Dabei hätte er sicherlich gute Karten, aber auch den ganzen Ärger.
Mir könnte es aber passieren, daß die Sache doch auf uns zurückfällt und der Gastwirt irgendwann sagt, daß er von uns keine Beerdigungsgesellschaften mehr annimmt usw.
Sowas hat es alles schon gegeben. Ein Mitbewerber beispielsweise, der vorzugsweise mit Billigbestattungen wirbt, zieht auch ein entsprechendes Publikum an und da ist es vorgekommen, daß diese Trauergesellschaften im Café Maurer sich tumultig verhalten haben. Da hieß es dann sehr schnell, daß die Familien, die von dem Bestatter kommen, dort nicht mehr gern gesehen sind.
Heute werde ich nochmals mit der Familie sprechen und denke, daß ich da zu einem Ergebnis komme.
Der Rechnungsbetrag von 2.100 Euro bezieht sich übrigen ausschließlich auf das Kaffeetrinken und Mittagessen, wobei die meisten Gäste nur zum Kaffeetrinken anwesend waren, bei dem es nur belegte Brötchen und Kuchen gab. Nur die wenigsten Gäste haben dann auch am Mittagessen teilgenommen. Das für die Leser, die jetzt den Gesamtpreis durch die Anzahl der Gäste teilen und eine Pro-Person-Summe ausrechnen wollten. Im Übrigen ist das Essen bei solchen Veranstaltungen normalerweise sowieso nur der kleinere Rechnungsposten, es sind vielmehr die Getränke, die kräftig zu Buche schlagen.
Das ist mit einer der Punkte, die wir in die Beratung einfließen lassen. Familien, die hier rechnen müssen oder wollen, empfehlen wir einen sehr frühen Termin auf dem Friedhof, damit es mit dem Kaffeetrinken getan ist.
Ich habe noch einmal die wichtigsten Schlagwörter (Hashtags) dieses Artikels für Sie zusammengestellt, damit Sie sich besser orientieren können:
Schlagwörter: kaffee, nicht, zahl
also für 2100.- müßten die dann aber schon in einem Gourmet-Tempel gewesen sein. bei uns war erst letzens so das für knapp 25 leute eine rechnung mit ca 350 € zustande kam. (mittagessen und kaffe.
„Das liegt nämlich unter anderem daran, daß manche der Berater dort glauben, sich in jedem Fachgebiet der Welt auszukennen, aber vor allem auch daran, daß die Kunden sich nur oberflächlich informieren und ganz allgemeine Auskünfte immer auf den falschen Fall anwenden.“
Wir haben derzeit den einen oder anderen Fall einer jungen dynamischen Anwältin. Da sie absolut keine Ahnung vom Fachgebiet zu haben schien, schaute ich mir die Webseite der durchaus renomierten Kanzlei an.
Sie war spezialisert. Ja genau! Diese Anwältin war wirklich spezialisiert (wie es sich gehört)
Leider nicht auf Telekommunikation, sondern auf Versicherungsfälle in der Luftfahrt (o.ä.)
Nö, es waren 120 Personen. Alleine ein Kaffeegedeck (Kaffee, Kuchen und belegte Brötchen) berechnet der Wirt mit 8-12 Euro pro Person. Mittagessen gibt es ab 15-18 Euro. Ich weiß jetzt nicht, wieviele Leute am Kaffeetrinken teilnahmen, es sollen aber die meisten gewesen sein. Beim Mittagessen waren es dann weniger. Aber selbst bei Deinem Preis kommt man auf über 1600 Euro, wenn es 120 Personen sind. Rechne alleine mal, daß jeder Gast neben dem Kaffee nur ein Getränk zu sich genommen hat. (Bier, Wein, Wasser, Cola usw.), das sind allein schon 240 Euro. Realistischer ist aber, daß jeder 3 Getränke genommen hat usw. usw. Als Anhaltspunkt sage ich immer, daß man für 10-12 Personen mit 200 Euro rechnen muß, bei 20 Personen schon mit 400 Euro. Im Schnitt 15-20 Euro pro Person. Daß es auch günstiger geht, weiß ich auch. Entweder man feiert mit einer kleinere Gruppe zu Hause oder man fragt, ob man einen Gemeindesaal nutzen kann, da kocht man selbst Kaffee und besorgt den Kuchen im Supermarkt. Die Kosten hätten in diesem Fall dann… Weiterlesen »
„Grundsätzlich gibt es schon seit Jahren Urteile, die ganz eindeutig besagen, daß der Bestatter nicht Gebührenschuldner werden kann, wenn er im Auftrag seiner Kunden Aufträge erteilt und diese als durchlaufende Posten berechnet.“
Das mag so stimmen oder auch nicht, ich weis es nicht. Auf alle Fälle hat das mit deinem Fall nichts zu tun denn: Ein Gebürenschuldner ist jemand der eine Amtshandlung nach dem Gebürenverzeiniss veranlaßt. Ich gehe mal davon aus das auch bei euch Restaurants nicht nach einem Gebürenverzeichniss ihre Rechnung stellen. Geschweige denn das die Verköstigung eine Amtshandlung war.
Die Stärke der Verbraucherzentralen liegt eher in ihren Lobbyingaktivitäten, z.B. was Lebensmittelsicherheit angeht. Da leisten sie meiner Meinung nach gute Arbeit, um unterrepräsentierten Interessen zu mehr Öffentlichkeit zu verhelfen. Dies geschieht aber v.a. auf Bundesebene, wo dann eben auch hinreichend Fachkompetenz vorhanden ist.
Was hingegen Verbraucherberatung angeht treffen sich da strukturell bedingt Bock & Gärtner: Hier kommunale Verbraucherzentralen, oft unterbesetzt, oft ehrenamtlich mit gutem Willen aber nicht soo guter Kompetenz arbeitende Berater. Dort Kunden, die mehr oder weniger bewusst nach Informationen suchen, die ihnen zeigen, dass ihnen alles Unrecht der Welt widerfahren ist und sie absolut im Recht sind. Klar dass dann eine Polarisierung entsteht, und die Kunden nicht mehr auf Verständigung und Klärung aus sind, sondern so dumpfen „Rechtsgrundsätzen“ wie „erstmal Widerspruch einlegen“, „erstmal nicht zahlen“ folgen.
Hmmm, Teuer seid ihr bei euch
Ich rechne dir mal „Dorfpreise“ vor.
Anhand der Angaben von Tom gehen wir mal von 100 Personen beim Kaffee aus.
Preise Pi mal Daumen bei uns..
Belegte Brötchen und Kuchen 5€ pro Person sind 500€
Kanne Kaffee (9 Tassen) 7,50€ rund 3 Tassen Pro Person sind dann 250€
Macht 750€ fürs Kaffee Trinken.
Dann 3 Gänge Essen. Süppchen vorweg, Hauptgang mal ganz klassisch Schweinefilet, Spießbraten, Kartoffeln, Kroketten, 6 Sorten Gemüse zum satt Essen (Bei uns wird nachgereicht bis keiner mehr will) und als Dessert Vanilleeis mit Himbeeren.
Preis Pro Person: 16€
Bei angenommenen 50 Personen sind das 800€. Im Schnitt rechnet man beim Essen 3 Getränke Pro Person was bei uns 3,80€ wären. Also nochmal 190€
Endsumme
Kaffeetrinken: 750€
Essen: 800€
Getränke: 190€
Gesamt: 1740€
Und, ich denke mit 50 Personen zum Essen hab ich schon sehr hoch gegriffen.
@MacSpi: Ja, man kann sich an diesem von mir gewählten Wort hochziehen. Ersetze es durch „Schuldner“ und dann passt es.
3 Getränke für 3,80EUR?
Also selbst in preislich normalen _Städten_ kostet das billigste Getränk auf der Karte so um die 1,50EUR
0,5l Bier ist der Schnitt bei ca. 2,70EUR.
Mac
Bei uns alle 0,2 Getränke 1,10€
Darunter fallen Cola, Fanta, Wasser, Bier. Ausnahme: Apfel und O-Saft für 1,30 und Apfelshorle 1,20
Alle 0,3 Getränke 1,65€
Sorry, hast recht. Wenn ich mal von zwei kleinem und einem großem ausgehe, hab ich 5 cent unterschlagen.
Wer die Preise nicht glaubt, oben einfach mal den Link in dem Kommentar hier anklicken und selber schauen.
@Lars: Genau, das hier ist Großstadt und drei Getränke für 3,80 Euro gibt es hier nicht, es sei denn man bringt sich Capri-Sonne selbst mit. Es handelte sich aber nicht, wie ich auch deutlich schrieb, um das sogenannte „kleine Gedeck“ mit belegten Brötchen und Kaffee aus der großen Kanne, sondern es kam auch noch Kuchen hinzu. Und so eine Platte mit Kuchen lassen sich die Bäcker ja vergolden. Gemessen an dem, was ich in den Jahren erlebt habe, sind die 2.100 Euro für die Bewirtung von 120 Personen sogar eher normal bis wenig. Ein Wirt hat einmal 1.600 Euro für 50 Personen abgerechnet. Aber das liegt ja völlig außerhalb unseres Einflußbereiches. Das Menü und was alles serviert wird, bestimmt letztlich die Familie in Absprache mit dem Wirt. Ob es da ausgerechnet Rehrücken sein muß, ist für mich fraglich. Ich persönlich würde auch den Gesangsverein mit einem Schnaps für jeden Sänger „abspeisen“ und evtl. den Vorsitzenden oder Chorleiter stellvertretend zum Essen mitnehmen, aber nicht alle 30 Sänger. Irgendwo hat alles seine Grenzen und 120 Personen sind… Weiterlesen »
Ups, tschuldigung. Sehe grad das die Getränkekarte nicht mit drin ist….. Mist, doch kein Beweis.
Tom, Kuchen hab ich mit drin beim Gedeck. Lediglich der Kaffee kommt in der Kanne und ist so auch günstiger im Preis.
Eine Kanne mit 9 Tassen bei uns 7,50€ gegenüber 9 Einzeltassen zu je 1,10€.
@MacSpi: Genau. Dann rechne doch 120 Personen die vormittags da zwei, drei Stündchen gesessen und ihre drei Getränke getrunken haben, meinetwegen zu 1,50 pro Getränk. Dann kommt der familiäre Teil, der mit dem späten Mittagessen anfängt und bis 17 Uhr dauert. In dessen Verlauf trinken die verbliebenen 72 Gäste wieder drei Getränke, was ich in Anbetracht der vielen Stunden für völlig normal halte. Das wären 192 Einheiten zu 3 Getränken zu je 1,50 Euro…
Teure Sache…
Außerdem gebe ich zu bedenken, daß sich kaum jemand ein Getränk für 1,50 bestellen wird, sondern bei solchen Gelegenheiten bestellt man sich große Limonadengetränke, Schorle, Radler, Wein und Bier, die gibt es hier nirgends für 1.50.
Und wenn die Leute dann anfangen, zusätzlich noch „Latte“ und „Kappetschino“ zu bestellen…
Wo’s nix kost‘ wird gut gegessen und getrunken.
@Tom, Moment, ich bezweifle den Preis von 2100EUR nicht im geringsten (im Gegenteil, wenn da ca. 70 Leute noch richtig gegessen haben ist das eher günstig). Ich wollte nur dem Poster mit den 3,80EUR für 3 Getränke aufzeigen das dies schon sehr gute Preise sind die man in einer Stadt wohl eher nicht erwarten kann.
Selbst wenn alle Getränke nur 1 Euro gekostet hätten… Aber rechnet selbst.
Was ich sagen will: Der Betrag von 2.100 Euro ist allein durch die hohe Personenzahl bedingt, der Wirt hat sicherlich nicht zuviel verlangt. Im Gegenteil scheint der viel pauschaliert zu haben, denn bei Einzelabrechnung wäre da u.U. noch mehr herausgekommen.
Ich verstehe überhaupt nicht, wieso sich alle über die Höhe der Fressrechnung den Kopf zerbrechen. Entscheidend ist doch wohl nur, dass die Kundin nicht zahlen will, und das, obwohl sie sich den Gastronomiebetrieb selbst ausgesucht hat. Ergo ist jegliche Argumentation, sie sei von der Höhe der Rechnung überrascht, obsolet.
Warum gehen die nicht in ein All-you-can-eat-Restaurant?
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Hab mal eine Frage. Wenn euch jemand anruft und einen Auftrag aufgibt dann haltet ihr ja Rücksprache mit der Person. Aber wenn ihr dann aus ihrgenteinem Grund zu spät kommt ,k.a. vielleicht 2h, weil ihr in die falsche Straße gefahren seit und euch der Kunde den Auftrag deswegen entzieht stellt ihr dann die Anfahrtskosten wie ein Abschleppdienst in Rechnung?
Ich stimme Nina heftig zu. Die Teilzahlerin hat ja auch nicht die Höhe der Rechnung an sich moniert sondern die kalte Suppe und fehlenden Geschmack. Wie geschrieben – hinterher.
> Im aktuellen Fall hat überhaupt keine richtige Beratung
> stattgefunden. Die Kundin hatte lediglich dort angerufen
> und ganz allgemein gefragt, was sie denn tun könne, wenn
> sie mit einer Rechnung nicht einverstanden wäre.
> Daraufhin hatte sie den durchaus richtigen Rat bekommen,
> sie könne entweder unter Vorbehalt zahlen oder aber die
> Rechnung zunächst um den strittigen Part kürzen.
Was ist jetzt an dem Rat grundsätzlich falsch, wie du dann im nächsten Absatz ausführst? Offensichtlich wusste die Beraterin ja nicht, dass es um eine Bestatterrechnung (durchlaufende Posten etc.) ging.
@Simon: genau das ist der Knackpunkt. Wenn ich nicht weiß, worum es geht, kann ich nicht wirklich Rat geben, sondern nur pauschalisiert auf Vorgehensweisen verweisen. Und eine Rechnung z. B. vom Handwerker ist nun mal was anderes als eine Restaurantquittung (egal, ob in des Undertakers oder der Familie Händen), allein schon, weil das Corpus Delicti nicht mehr existiert, wenn die Rechnung kommt.
Salat
@Lars:
Bei mir steht ein runder Geburtstag an. Könnte ich die Adresse Deiner beispielhaften preiswerten Gaststätte haben? Sind das Vorkriegspreise oder ist es hier im Südwesten einfach etwas teurer? Sind Deine Preise incl. MwSt?
Beispiel: Nordschwarzwald, 3 Kugeln Vanilleeis & Heiße Himbeeren, Landgasthof: Mehr als 5,– Euronen. Stand: 31.12.2007
@Lars: 1740 € plus MwSt = 2070,60 € kommt hin.
Ein reicher, natürlich sparsamer Schwabe lag im Sterben. Alle Freunde und Verwandten waren da. Weil sich das Sterben in die Länge zog, wurden Butterbrezeln gereicht. der Schwabe bekam auch eine.Er nahm die brezel auseinander, kontrollierte die Dicke der Butterschicht und meinte:“Goht die Sauerei scho los?“
@Simon:
Bei wem hätte die Dame denn kürzen sollen? Wenn die Gaststättenrechnung über den Bestatter abgerechnet wird, kann sie ja nur diese Rechnung kürzen. Ob allerdings 100% Abzug für einen Mangel am Essen gerechtfertigt ist, sei dahingestellt. Als Zurückbehalt wären eher so 30% auf den Posten gerechtfertigt. Und dazu von vornherein die Rückmeldung, wieso das ganze, inklusive Bescheid beim Wirt.