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Was manche sich einbilden

Die Familie hatte ein Komplettpaket gebucht. Das bedeutet, sie wollte die komplette Betreuung durch unser Haus und wollte sich selbst um nichts kümmern. Für das anschließende Kaffeetrinken und Mittagessen haben wir mehrere Lokale zur Auswahl angeboten und die Familie hatte sich für das „Schützenhaus am Wald“ entschieden.

Dort hat auch das Kaffeetrinken und das anschließende große Mittagessen stattgefunden. Immerhin waren 120 Personen gekommen, eine fürwahr große Familie und viele Freunde und Bekannte.

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Vor einigen Tagen haben wir der Familie die Rechnung geschickt, wie immer unterteilt in ‚Leistungen des Bestattungshauses‘ und ‚durchlaufende Posten‘. Unter diesen durchlaufenden Posten listen wir alle Leistungen auf, für die wir für die Familie in Vorleistung gegangen sind. Das können neben den Friedhofs- und Grabgebühren auch die Zeitungsanzeigen, der Blumenschmuck, Musiker und Sänger, sowie natürlich auch das Kaffeetrinken sein.
In diesem Fall hatte es die Familie durch zahlreiche Zusatzbestellungen auf stolze 8.211 Euro nur für Fremdkosten gebracht (allerdings sind darin eine große, teure Grabstelle und die Friedhofsgebühren enthalten).

Heute sehe ich die entsprechende Zahlung auf unserem Konto, stelle aber fest, daß der Betrag zu niedrig ist.
Es fehlen rund 2.100 Euro.

Also rufe ich die Familie an und gerate an die Dame des Hauses, deren Vater wir bestattet hatten.

„Ja, das hat schon so seine Ordnung“, sagt sie.

„Wie bitte? Mit welcher Begründung kürzen Sie denn die Rechnung?“

„Das hat man uns so geraten.“

„Wer hat Ihnen das geraten und warum?“

„Die Verbraucherzentrale, weil das Essen nicht gut war.“

„Was für’n Essen?“

„Na das im ‚Schützenhaus‘. Die ersten hatten schon ihren Nachtisch vor sich stehen, da bekamen die letzten gerade ihre Vorspeise. Kalt war es obendrein und geschmeckt hat es den meisten auch nicht.“

„Ja aber da können wir doch nichts dafür! Das Essen haben Sie doch selbst herausgesucht und überhaupt stehen wir doch nicht für die anschließende Bewirtung ein.“

„Die vom Verbraucherschutz hat aber gesagt, daß Sie dafür verantwortlich sind, weil Sie uns das Lokal empfohlen haben.“

„Ich habe Ihnen lediglich eine Liste mit Lokalen in der Nähe gegeben und Sie haben sich aus freien Stücken dafür entschieden. Sagten Sie nicht sogar, daß Sie das Schützenhaus kennen und daß Sie da schon oft gut gegessen hätten?“

„Das tut hier nichts zur Sache. Es hat uns nicht geschmeckt und deshalb zahlen wir auch nicht dafür.“

So ging es noch eine Weile hin und her, ich merkte, daß das ganze zu nichts führt, also beendete ich das Gespräch.

Jetzt werden wohl die Anwälte sprechen.

Was manche Leute sich einbilden.


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Lesezeit ca.: 3 Minuten | Tippfehler melden | Peter Wilhelm: © 7. Januar 2008 | Revision: 28. Mai 2012

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Anke
16 Jahre zuvor

Nur wegen dem Essen die Rechnung um satte 2100€ zu mindern ist auch etwas heftig!

Philipp
16 Jahre zuvor

Ich glaube, so werde ich es in Zukunft auch immer machen:
– Ohne Rücksprache mit dem Verkäufer zur Verbraucherzentrale gehen
– Dort mit offensichtlich nicht ganz richtigen Aussagen die Dinge so hinstellen, das alles ganz schrecklich war und ich quasi dazu gezwungen wurde
– Die Rechnung um einen sehr hohen Betrag kürzen
– Und erst dann auf Reaktion des Verkäufers warten.

Hah, das klingt wirklich erfolgsversprechend…

Woodman
16 Jahre zuvor

Hallo da draussen,

ganz prima Methode 🙁 macht nur wieder
die ganzen Rechtsverdreher reich. Zahlen
muss die Familie sowieso …

Gruss Woody

Newty
16 Jahre zuvor

Nagut, eine andere Möglichkeit, seinen unwillen in Zahlen Ausdruck zu verleihen, hatte die Familie ja nicht. Aber eine Rücksprache mit euch wäre da schon vorher nicht schlecht gewesen. Verbraucherzentralen, die keine Ahnung haben – wahrscheinlich ist die Position fürs Essen weniger wert als 2100€.

Erinnert mich an die Computerbild-Debatte mit den ADSL2+ Anschlüssen: Gekauft wurde bis zu 16Mbit(steht so auch in den Anzeigen der Anbieter, nicht nur im Kleingedruckten), die aber aus technischen Gründen nur 12MBit sind – da soll man auch kürzen dürfen. Das ist in etwa so, wie wenn man sich nach einem generellen Tempolimit einen Sportwagen kauft und die Rechnung dann nur zum Teil bezahlt, da man ihn ja nicht komplett nutzen kann!

jemand
16 Jahre zuvor

Gibt es eigentlich eine Herstellerzentrale?
Wenn die ein Auto kaufen und sie gehen zur Verbraucherzentrale weil die Vertrags?/empfohlene? Werkstatt schlecht ist sagen die denen dann auch sie können um 20% mindern?

16 Jahre zuvor

Ich weiss nicht, ob die Dame da so GANZ falsch liegt. Auch wenn die Vorgehensweise (zuerst zur Verbraucherzentrale zu rennen, statt erst einmal mit dem Bestatter zu reden) natürlich zu wünschen übrig lässt. Wir sind in einem ganz anderen (handwerklichen) Gewerbe tätig, aber wenn wir Fremdleistungen weiter berechnen, dann müssen wir auch für deren Leistungen gerade stehen. Selbst wenn wir die Rechnungen 1:1 übernehmen oder sogar eine Kopie der Orginalrechnung anfügen. An wen soll der Kunde sich sonst wenden? Reklamiert er die Leistung, muss ich diese Reklamation mitsamt der damit verbundenen Zahlungskürzung an den Lieferanten weiter geben. Oder es zumindest versuchen. Für dieses Risiko berechnen wir grundsätzlich eine Abwicklungspauschale oder lassen bestimmte Lieferanten dann lieber direkt mit dem Kunden abrechnen. Natürlich wäre es wesentlich sinnvoller gewesen, die Kundin hätte sich mit ihrer Unzufriedenheit zeitnah nach dem Essen an den undertaker gewandt, damit der diese Reklamation auch noch VOR der Rechnungsstellung mit dem Wirt der Gaststätte hätte besprechen können. Vielleicht hat der undertaker ja aber auch geschickter Weise irgendeine Klausel in seinen Verträgen, die ihn solcher… Weiterlesen »

Asz
16 Jahre zuvor

Wenn das Essen nicht schmeckt muß sofort reklamiert werden. Und zwar beim Koch/ Restaurent. Auch um Gelegenheit zu geben, dem Drama ein Happy End zu bereiten. Die ganze Aktion ist ein Griff in’s Klo und dieser sogg. Verbraucherschützer sollte m.E. auch angeschossen werden. (falls es ihn überhaupt gibt.)
Da kann ich nur schreiben:
„Auf sie mit Gebrüll!…Und Anwalt!“
Das wird auch immer verrückter…

Asz
16 Jahre zuvor

@dieFee – im Allgemeinen bekommt aber der Kunde im handwerklichen Bereich nur das „Gesamtkunstwerkt“ zu sehen. Da kann er nur hinterher reklamieren – und übrigens auch nachweisen!!!
Das geht beim Essen im Restaurent schlecht. Da könnte ich ja auch drei Wochen später kommen und sagen:
„och nö, eigentlich hat das Essen doch nicht geschmeckt und die Suppe war zu kalt…“ und mein Geld wieder velangen.
Nachweis???

Arno Nym
16 Jahre zuvor

Also… ich diskutiere da nicht mehr. Wenn jemand so kommt, geht das auch direkt an den Anwalt; Mahnbescheid; ggf. Klage. Alles andere bringt (leider) nichts.

Peyton
16 Jahre zuvor

Zu Anke:
2100 € bei 120 Personen macht gerade mal 17,50 € pro Person fürs Essen. Ich nehme an es gab Vorspeise-Hauptspeise-Nachtisch.
Da ist das sogar sehr wenig.

Das soll natürlich nicht heißen, dass ich das Verhalten des Kunden richtig finde. Nur verstehe ich nicht warum das manchen Leuten nicht klar ist wieviel Essen kostet.

16 Jahre zuvor

@Asz: Ok, ich war jetzt mal davon ausgegangen, dass die Familie sich selbstverständlich schon während des Essens bei dem Gastwirt beschwert hatte. Wie der Nachweis ansonsten ausehen müsste, weiss ich gar nicht. Der ist im Servicebereich natürlich denkbar schwieriger. Vor allem wenn das ‚Produkt‘, das bemängelt wurde, schon vernichtet/verspeist wurde.

Anke
16 Jahre zuvor

@Payton:Soweit klar, ich weiß schon, dass Essen soviel kostet. Aber ich bin mir sicher, dass die Verbraucherzentrale nicht gesagt hat, dass sie die Rechnung um den Komplettbetrag des Essens mindern sollen. Üblich sind X% vom Essensbetrag (das war ja das einzige was beanstandet wurde) und nicht der Gesamtbetrag. Sie haben es ja schließlich gegessen. Hätten sie das Essen komplett zurück gehen lassen, wäre das was anderes

Peyton
16 Jahre zuvor

@Anke.
Nach dem Schreiben ist mir auch aufgefallen, dass du es auch so hättest meinen können.
Sollte auch gar kein Angriff gegen dich sein, also sorry für den vielleicht nicht ganz netten Ton.

Anke
16 Jahre zuvor

Kein Problem 😉

Jan_Eisklar
16 Jahre zuvor

Die Dame hätte besser anders vorgehen sollen:
1. Direkt im Restaurant reklamieren.
2. Schnellstmöglich dem Bestatter bescheid geben, damit der nicht ohne weiteres die Rechnung bezahlt. Wenn das Restaurant erst mal das Geld hat, sind die fein raus.

So wie ich Tom bisher einschätze, hätte er kein Problem gehabt, sich im Interesse seiner Kunden mit dem Restaurant auseinander zu setzen. Und ein „Wir empfehlen Sie nicht weiter“ eines großen Bestatters könnte schon wirken.
Aber wenn die Kundin nicht sagt, dass ihr was nicht gefallen hat, kann man ihr auch nicht helfen…

16 Jahre zuvor

Vielleicht hat das Essen ja auch einfach nicht gemundet, weil der Anlass ja auch nicht so ein heiterer war…

Reklapfirsich
16 Jahre zuvor

@Newty
DANKE!!!! Du sprichst mir aus der Seele! Genau dieser Fall bereitet mir bis heute kopfzerbrechen.
Jeden Tag wird ein solcher „langsamer“ DLS-Anschluss mit Hinweis auf die „Fachzeitschrift“ und die dazugehörige Fernsehsendung.
Das sowas auch bei Bestattern passiert – erleben wir ja auch in dem Blog häufiger.

Undertaker – ich bitte Dich – brig dieses mal die Fortsetzung – bitte. Und dann kannst Du bei der Gelegenheit das Ergebnis der 4/6 Tragegriffe am Sarg veröffentlichen. 😉

16 Jahre zuvor

Versprecher nach einem Leichenschmaus, den ich mithören durfte: Wir haben Onkel Bert wirklich gern gegessen…

Hoschi
16 Jahre zuvor

Ihr versteht das wohl nicht?!
Laut EU-Recht ist es gesetzlich vorgeschrieben, daß der Händler feilschen muß. Außerdem kann man alle Rechnungen heutzutage kommentarlos kürzen, weil der Kunde immer Garantie hat.
Auf was auch immer.
Man kann ja auch JEDEN Vertrag innerhalb von 14 Tagen widerrufen. Immer! 🙂

DarthCopy
16 Jahre zuvor

@undertaker: Bestttungshauses << da fehlt ein a

@Newty: Der Vergleich vom ADSL mit dem Sportwagen hinkt etwas. Ein Sportwagen der mit einer angegebenen Maximalgeschwindigkeit von 350km/h angeboten wird, dann aber nachträglich auf 250km/h OHNE Wissen des Kunden (elektronisch) gedrosselt wird wäre der passende Vergleich. Ich nehme mal an das wäre dem jeweiligen Käufer auch nicht recht – hat aber trotzdem nix mit dem Thema hier zu tun 😉 (weil andere Situation).

Zurück zum Thema: Schätze mal die/der bei der Verbraucherzentrale ist nen AzuBi gewesen … wenn denn wirklich empfohlen wurde, den kompletten Betrag einzubehalten (also den Komplettbetrag fürs Essen), anders ist das nicht wirklich zu erklären. Anderenfalls könnte die Kundin deren Aussage natürlich auch etwas zu ihren eigenen Gunsten ausgedehnt haben – dreist ist es so oder so.

DarthCopy
16 Jahre zuvor

P.S.: @ hoschi: bekommen die dann auch ihre Leiche zurück ins Wohnzimmer? 😉

Undertakerfan
16 Jahre zuvor

Oh man was sich einige Leute einbilden! Die können doch nicht wegen einem Essen so viel Geld einfach nicht dafür bezahlen. Noch dazu wenn die selbst dafür verantwortlich sind!

Stefan
16 Jahre zuvor

@ die Fee

Ja, für Fremdleistungen stehst du ein – für durchlaufende Posten aber nicht. Bei echten durchlaufenden Posten übernimmt der Bestatter aus Service oder Bequemlichkeit die Kosten, ist aber weder Auftraggeber noch Schuldner. Reklamationen sind (im Restaurant sowieso) direkt zwischen Auftraggeber und Auftragenehmer zu klären. Ist halt nur dumm, wenn du als Bestatter schon bezahlt hast. Dann sitzt du zwischen den Stühlen.

Ich hatte gerade sowas ähnliches. Hat sich die Familie auch bei mir (bevor ich bezahlt hatte) über den Leichenschmaus beschwert. Ich habe dann den Wirt angerufen und konnte ihn am Telefon schon grinsen hören. Jo, sagt er, ob ich mich nicht drüber gewudnert hatte, dass seine Rechnung etwas höher als üblich sei? Nein, hatte ich nicht.
Der kennt die Familie schon, die feiert JEDES Familienfest bei ihm und meckert IMMER. Und so ist die Rechnung immer etwas höher als bei anderen Leuten…und so gibt der denen immer 10 %.

Nettes System. Ich konnte jedenfalls dann freudestrahlend der Familie berichten, dass ich wie ein Löwe gekämpft…und 10 % ausgehandelt habe…zwinker.

Newty
16 Jahre zuvor

Nö, der Vergleich hinkt nicht. Technisch ist mein Anschluss auf 16MBit begrenzt, mehr geht mit der Hardware einfach nicht – ebenso, wie mein Auto technisch in der Lage ist, 250km/h zu fahren. Wenn nun meine Straße bzw. mein Kupferkabel nicht mehr hergibt, nennt sich das Pech.
Vllt. ein wenig klarer: Ich miete mir doch auch keinen Sportwagen für einen Tag und Zahl nur die Hälfte, weil die Autobahnen voll waren und ich deswegen ja das Produkt nicht voll ausnutze
Im Falle, dass ich umziehe bzw. mir nen Zeitslot auf einem privaten Rundkurs miete, kann ich das alles ausnutzen.

@reklapfirsich:
Gestern Nacht war ich bei dir aufm Blog, heute antwortest du mir bei Tom – die Welt ist klein…

Christian
16 Jahre zuvor

@Newty

Nein, der Vergleich hinkt weiter.
Der Anschluss ist nur für einen einzigen Ort gültig und kann nicht verschoben werden => Du hast keine Möglichkeit die versprochene Leistung in naher Zukunft in Anspruch zu nehmen.

Bei einem Tempolimit sieht das anders aus: Denn das Tempolimit gilt nicht überall. Insofern kannst du auf einer Privatstrecke, die versprochene Leistung sofort in Anspruch nehmen

Mumu
16 Jahre zuvor

Der Anwalt wird sich freuen 🙂

LeSmou
16 Jahre zuvor

naja das mit dem DSl is so ne sache. ich würde sagen wer einen vertrag mit „bis zu“ hat muss mit 12.000 leben können. wenns allerdings unter 10k geht würd ich einfach mal sagen dass man sich da mit dem anbieter einigen kann. einfach fragen ob man nicht 5 euro weniger machen kann oder sich überlegen ob man nicht auf 6.000 runtergeht…möglichkeiten gibts da immer.

PS: vergleiche mit autos hinken IMMER!

Newty
16 Jahre zuvor

Stimmt. Das Kupferkabel reißt keiner ausm Boden, wenn zu umziehst, deinen inzwischen volldigitalen und virtuellen Anschluss kannst du unter bestimmten Regularien mitnehmen – ein wenig Geduld vorausgesetzt

Das wars dann auch, mehr Unterschied als ein Kunde, der sich nicht richtig informiert hat oder ein „bis zu“ nicht komplett versteht, hat nunma pech – egal, was Verbraucherzentralen oder mediengeile Anwälte so sagen…

Reklapfirsich
16 Jahre zuvor

Ich würde jetzt am liebsten gaaanz viel schreiben – ist ja mein Fachgebiet. Aber nur mal in kurzen Worten:

@Christian: Ja aber wenn Du umziehst behälst Du Dein Produkt – bei vielleicht verbesserter Leitung.
@Newty: Das freut mich sehr 🙂 Komm gerne wieder vorbei.

Eine Sache möchte ich erwähnen (auch wenn 1.000 Bild-Reporter das Gegenteil behaupten) – die Leitung liegt in der Erde und man kann als Provider an der Qualität nur wenig (bis gar nichts) verändern. Und es ist nicht so, dass der Provider bewusst geringere Qualität bietet. Der Provider spart auch kein Geld ein, nur weil die Leitung weniger hergibt.

@Stefan: Bei Deinem Beispiel passt (wie bei Toms Geschichte) der Satz mit dem Gast, der die Rechnung ohne den Wirt gemacht hat 🙂

Tobias
16 Jahre zuvor

Newty, in meinem Deutschland werden auch ältere User ohne viel technisches Verständnis geschützt.
Ich weiß nicht, wie es in dem Fall rechtlich aussieht – kann mir aber gut vorstellen, dass der Kunde in so einem Fall Recht bekommt.

16 Jahre zuvor

@Stefan: Aah, ok. Dass es da einen Unterschied zwischen Fremdleistungen und ‚echten‘ durchlaufenden P/Kosten gibt, wusste ich gar nicht. Ist dann natürlich wirklich dumm, wenn, wie in diesem Fall, irgendwelche Reklamationen kommen.

Oder man kennt seine Pappenheimer schon… *schräggrins*

Magic Volker
16 Jahre zuvor

Ich bezweifel mal, dass die VZ das wirklich empfohlen hat!

it's me
16 Jahre zuvor

Ich fürchte, das liegt ganz an der Jahreszeit. Bei uns werden die Leute dann auch immer wunderlich…
Den Vogel abgeschossen hatten eine Bank und ein Juwelier, die die Weihnachtsbäume wieder abgeschmückt und abgeholt haben wollten und ein Friseur, der nach 5 Wochen den Adventskranz zurückgab und meinte, den bräucht er nun nicht zu bezahlen, eher sowas wie ne Leihgebühr wär fällig. Als wenn wir Blumen ausleihen, tse!

Mac Kaber
16 Jahre zuvor

Ach Quatsch, als die wieder zu sich kamen, haben sie gemerkt, dass das Geld nicht reicht. Jetzt geht es erst mal ums Zeitschinden.

16 Jahre zuvor

@ Mac Kaber

dann war das aber die völlig falsche strategie.

häten sie mit tom geredet hätte er ihnen wahrscheinlich ratenzahlung für den restbetrag angeboten, so werden sie jetzt die restkosten und die anwaltsgebühren zahlen müssen.

stoppelhopser
16 Jahre zuvor

Durchlaufende Posten vs Fremdleistungen
Das ist zufällig mein Spezialgebiet 😉
Beim DLP ist es wichtig, dass der Orginalbeleg auf den Namen des Endkunden ausgestellt ist (Rechnungsempfänger darf nicht das Bestattungsinstitut sein). Der Orginalbeleg wird dem Endkunden zusammen mit der Rechnung des Bestattungsinstitutes ausgehändigt. Eine Kopie verbleibt beim Bestatter. Da das Bestattungsinstitut den Betrag verauslagt, taucht der DLP natürlich auf der Rechnung des Bestatters auf, nur Steuer darf nicht ausgewiesen werden (da das BI keine Vorsteuer ziehen darf, muss es auch keine UST zahlen). Der Betrag auf der Bestatterrechnung muss identisch sein mit dem Betrag des Orginalbeleges.
Bei Fremdleistunden, die weiterberechnet werden, sieht es anders aus. Die Rechnung des Lieferanten ist an den Bestatter adressiert. Der Bestatter darf die Fremdleistung gerne teurer weiterverkaufen, als er sie eingekauft hat. Und versteuert werden muss die Fremdleistung auch.

Aber leider erleichtert dieses Verfahren die Wiederbeschaffung des Geldes, dass für einen DLP verauslagt wurde, den der Endkunde dann nicht zahlt, nicht wirklich 😉

Morgenfrost
16 Jahre zuvor

Sagt man dem Wirt nach dem ersten Bissen, dass mit einem Essen etwas nicht in Ordnung ist, wird der Wirt für Abhilfe sorgen oder nichts in Rechnung stellen.

Isst man die halbe Portion, reklamiert dann, wird der Wirt zurecht zumindest eine Teilzahlung für seine Leistung fordern.

Isst man die Hälte, sagt nichts, zahlt und verläßt man das Lokal, meldet sich Tag später und will plötzlich nicht den volle Summe zahlen, kann man nicht von dieser Welt sein.

Nehmen wir mal an, der letzte Punkt wäre Usus, würden den Gastwirten dadurch enorme Verluste drohen. Diese Verluste müsste er auf alle anderen Kunden umlegen, dann gibt es das Jäger mit Pommes Schranke eben nicht für 7,50 Euro, sondern für 15 Euro. Das hätte doch auch was, oder?

Lumpi
16 Jahre zuvor

@Asz:

„und dieser sogg. Verbraucherschützer sollte m.E. auch angeschossen werden.“

Hihi, angeschossen und teilbeerdigt bei Tom?
Natürlich zum vollen Preis, als Ausgleich. 😉

bestatterkollege
16 Jahre zuvor

@ Hoschi

hmm aber bereits erbrachte leistungen müssen gezahlt werden kannst ja schlecht eine inhumierung reklamieren, exhumieren, erneut inhumieren

Mac Kaber
16 Jahre zuvor

@christian in Wien: ist mir klar, gibt aber ein wenig Luft bis wieder Geld da ist. Ich weiß, das wird im Endeffekt teurer, jedoch hab ich das schon immer so gemacht, deshalb hab ich auch chronischen Geldmangel. Erst einmal Zeit schinden, dann sehen wir weiter. Teilzahlung anbieten ist auch eine Lösung, Augen zu und durch. Ausserdem liegen ja noch die Raten für diverse Anschaffungen im elektronischen Bereich an, ( Ich konnte ja nicht wissen, dass wir eine Beerdigung zahlen müssen und so wenig Erbe zu erwarten ist) und ALLE auf einmal ist einfach unfair. Habt Geduld, jeder bekommt sein Moos. Bin dabei ein System an Bewertungsziffern zu entwerfen. Der Undertaker liegt gerade bei 23 Punkten bis zur Zuteilung. Sollte es normal so weiterlaufen, bekommt er sein Geld bei erreichen von 157 Punkten.




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