Da geht also ein Bestatter bei einem „Sozialbegräbnis“ in Vorleistung. Statt zu bezahlen, findet das Sozialamt einen bestattungspflichtigen bzw. bestattungskostenpflichtigen erben. Nunmehr wäre der ja zahlungspflichtig, aber das Amt gibt unter Hinweis auf den Datenschutz dem Bestatter die Adresse des zahlungspflichtigen Erben nicht heraus.
Prima! Das Amt ist aus dem Schneider, läßt den Bestatter aber sitzen.
Ich habe noch einmal die wichtigsten Schlagwörter (Hashtags) dieses Artikels für Sie zusammengestellt, damit Sie sich besser orientieren können:
Keine Schlagwörter vorhanden
In der Kategorie „Fundstücke“ präsentiere ich Sachen, die ich zum Thema Tod, Trauer und Bestattungen irgendwo gefunden habe.
Hier erscheinen auch Meldungen aus der Presse und dem Internet, auf die mich meine Leserinnen und Leser hingewiesen haben.
Hier veröffentlicht der Publizist Informationen und Geschichten über den Bestatterberuf. Mehr über den in der Halloween-Nacht an Allerheiligen geborenen Autor finden Sie u.a. hier. Der Schriftsteller Peter Wilhelm lebt mit seiner Familie in Edingen-Neckarhausen bei Heidelberg.
Unterstützen Sie das Blog bitte mit einer Spende. Klicken Sie hier.
Hilfeaufruf vom Bestatterweblog
Das Bestatterweblog leistet wertvolle journalistische Arbeit und bietet gute Unterhaltung. Heute bittet das Bestatterweblog um Ihre Hilfe. Es fehlen in diesem Jahr noch über € 7.500,- um den Server, IT, Redaktion und um die anderen Kosten zu decken. Bitte beschenken Sie uns mit einer Spende, sonst müssen wir in Zukunft die meisten Artikel kostenpflichtig bereitstellen. Das wäre schade, auch weil das weitere unkreative Arbeiten erfordert, die wir zeitlich kaum stemmen wollen. Vielen Dank!
Versteh ich ehrlich gesagt nicht. Das Sozialamt erteilt den Auftrag und unterschreibt diesen doch vermutlich auch. Und wer die Musik bestellt… Wenn sie einen Erben finden, sollen sie diesem halt die Rechnung weiterreichen, aber zuerstmal ist ja wohl die auftraggebende Behörde in der Pflicht. Wie wollen die sich das rauswinden?
Kann sich ein Bestatter eigentlich weigern, so einen Auftrag anzunehmen? Wenn sich das nämlich rumspricht, wie die sich anstellen sitzt die Sozialbehörde irgendwann mit einem Haufen unbestatteter Leichen da.
ein anderer Stefan
13 Jahre zuvor
Die Stadt will da keine Arbeit, aber vor allem keine Kosten haben. Deswegen blockieren die alles und suchen fadenscheinige Ausreden. Die Dummen sind dann die Hinterbliebenen und/oder die Bestatter – „schon mal bestatten und die Rechnung ggf. (? falls was eintritt? Die Stadt durch ein Wunder die Schulden los ist?) an die Stadt schicken“. Nee, wenn es da schlechte Erfahrungen gab, würde ich auch keinen Finger krumm machen, sondern erst eine rechtsgültige Aussage der Stadt zur Kostenübernahme abwarten. Wer einmal lügt…
Der Hinweis auf Datenschutz ist erstens eine Frechheit und zweitens unzutreffend – der Bestatter hat eine rechtlich begründete Forderung an den Erben, dann greift der Datenschutz nicht mehr. Wieder nur ein Vorwand, um keine Arbeit und vor allem keinen Ärger mit dem Erben zu haben.
Winnie
13 Jahre zuvor
Gab es nicht auch schon mal einen Fall, wo der Bestatter kurzerhand die Leiche samt Sarg vors Rathaus gestellt hat und zur Belohnung dann eine Anzeige wegen Störung der Leichenruhe bekam?!
MiniMoppel
13 Jahre zuvor
Ich glaube, zu dem Fall gabs schon einmal einen [url=http://bestatterweblog.de/archives/Verarmt,-verstorben,-verscharrt/5469]Blogeintrag[/url]. Zumindest hört es sich sehr ähnlich an.
Wer es noch nicht kennt: Das Video dazu ist [url=http://medien.wdr.de/download/1290518712/diestory/wdr_fernsehen_diestory_20101115.mp4]hier[/url].
funerali
13 Jahre zuvor
Das Sozialamt darf keinen Auftrag geben.. das macht nur das Ordnungsamt.. die Angehörigen müssen die Rechnung beim Sozialamt einreichen…
ein anderer Stefan
13 Jahre zuvor
funerali: Das stimmt natürlich. Letztlich ist es aber für den Bestatter unerheblich, so lange er einen offiziellen Auftrag bekommt und auch sein Geld bekommt.
Hans
13 Jahre zuvor
Ne ne, Sache ist doch klar:
Erst werden die Erben so lange in Sicherheit gewiegt, bis die das Erbe nicht mehr ausschlagen können – die Stadt muss ja an die Steuermehreinnahmen denken – auch wenn sie von der Erbschaftssteuer nix bekommen, das Geld wird ja hoffentlich verpulvert und fließt als Gewerbesteuer in die Stadtkasse – und wenn die dann wieder Pleite sind, dann darf sich der Bestatter auch noch zu den Gläubigern gesellen…
@funerali: das ist eine wichtige Info für meine Nelli. Bei der kommt es öfter vor, dass Sozialfälle im Pflegeheim versterben. Oft breitet dann der Betreuer die Hände aus und erklärt sich für nicht mehr zuständig („Die Betreuung endet mit dem Tod.“).
Jetzt weiß Nelli wenigstens, wen sie anrufen kann… eine Leiche lag z.B. 3 Tage im Zimmer.
Die Frau hat übrigens schon vorher gerochen…
Danke sagen
Sie haben Rat gefunden? Wir konnten Ihnen helfen? Dann zeigen Sie sich doch erkenntlich:
Nekrolog
Dieter Burdenski ist tot
Dieter „Budde“ Burdenski (* 26. November 1950 in Bremen; † 9. Oktober 2024 ebenda) war ein deutscher Fußballtorwart. Er spielte...
Caterina Valente ist tot
Caterina Valente ist tot. Jüngeren Menschen ist der Name vielleicht kein Begriff mehr. Aber der Weltstar war spätestens seit den...
Peter Zwegat ist tot
Fernseh-Schuldnerberater Peter Zwegat ist gestorben. Bekannt wurde Peter Zwegat durch die von 2007 bis 2015 auf RTL ausgestrahlte Reality-TV-Serie Raus...
Friedrich Schorlemmer ist tot
Friedrich-Wilhelm Schorlemmer (* 16. Mai 1944 in Wittenberge; † 9. September 2024 in Berlin) war ein deutscher evangelischer Theologe und...
James Earl Jones gestorben
James Earl „Todd“ Jones (* 17. Januar 1931 in Arkabutla, Tate County, Mississippi; † 9. September 2024 im Dutchess County,...
Versteh ich ehrlich gesagt nicht. Das Sozialamt erteilt den Auftrag und unterschreibt diesen doch vermutlich auch. Und wer die Musik bestellt… Wenn sie einen Erben finden, sollen sie diesem halt die Rechnung weiterreichen, aber zuerstmal ist ja wohl die auftraggebende Behörde in der Pflicht. Wie wollen die sich das rauswinden?
Kann sich ein Bestatter eigentlich weigern, so einen Auftrag anzunehmen? Wenn sich das nämlich rumspricht, wie die sich anstellen sitzt die Sozialbehörde irgendwann mit einem Haufen unbestatteter Leichen da.
Die Stadt will da keine Arbeit, aber vor allem keine Kosten haben. Deswegen blockieren die alles und suchen fadenscheinige Ausreden. Die Dummen sind dann die Hinterbliebenen und/oder die Bestatter – „schon mal bestatten und die Rechnung ggf. (? falls was eintritt? Die Stadt durch ein Wunder die Schulden los ist?) an die Stadt schicken“. Nee, wenn es da schlechte Erfahrungen gab, würde ich auch keinen Finger krumm machen, sondern erst eine rechtsgültige Aussage der Stadt zur Kostenübernahme abwarten. Wer einmal lügt…
Der Hinweis auf Datenschutz ist erstens eine Frechheit und zweitens unzutreffend – der Bestatter hat eine rechtlich begründete Forderung an den Erben, dann greift der Datenschutz nicht mehr. Wieder nur ein Vorwand, um keine Arbeit und vor allem keinen Ärger mit dem Erben zu haben.
Gab es nicht auch schon mal einen Fall, wo der Bestatter kurzerhand die Leiche samt Sarg vors Rathaus gestellt hat und zur Belohnung dann eine Anzeige wegen Störung der Leichenruhe bekam?!
Ich glaube, zu dem Fall gabs schon einmal einen [url=http://bestatterweblog.de/archives/Verarmt,-verstorben,-verscharrt/5469]Blogeintrag[/url]. Zumindest hört es sich sehr ähnlich an.
Wer es noch nicht kennt: Das Video dazu ist [url=http://medien.wdr.de/download/1290518712/diestory/wdr_fernsehen_diestory_20101115.mp4]hier[/url].
Das Sozialamt darf keinen Auftrag geben.. das macht nur das Ordnungsamt.. die Angehörigen müssen die Rechnung beim Sozialamt einreichen…
funerali: Das stimmt natürlich. Letztlich ist es aber für den Bestatter unerheblich, so lange er einen offiziellen Auftrag bekommt und auch sein Geld bekommt.
Ne ne, Sache ist doch klar:
Erst werden die Erben so lange in Sicherheit gewiegt, bis die das Erbe nicht mehr ausschlagen können – die Stadt muss ja an die Steuermehreinnahmen denken – auch wenn sie von der Erbschaftssteuer nix bekommen, das Geld wird ja hoffentlich verpulvert und fließt als Gewerbesteuer in die Stadtkasse – und wenn die dann wieder Pleite sind, dann darf sich der Bestatter auch noch zu den Gläubigern gesellen…
@funerali: das ist eine wichtige Info für meine Nelli. Bei der kommt es öfter vor, dass Sozialfälle im Pflegeheim versterben. Oft breitet dann der Betreuer die Hände aus und erklärt sich für nicht mehr zuständig („Die Betreuung endet mit dem Tod.“).
Jetzt weiß Nelli wenigstens, wen sie anrufen kann… eine Leiche lag z.B. 3 Tage im Zimmer.
Die Frau hat übrigens schon vorher gerochen…