Fundstücke

Der Bestatter geht in Vorleistung

Dieser Fall ist schon etwas älter, aber es lohnt sich trotzdem, den Artikel hier mal zu lesen.

Da geht also ein Bestatter bei einem „Sozialbegräbnis“ in Vorleistung. Statt zu bezahlen, findet das Sozialamt einen bestattungspflichtigen bzw. bestattungskostenpflichtigen erben. Nunmehr wäre der ja zahlungspflichtig, aber das Amt gibt unter Hinweis auf den Datenschutz dem Bestatter die Adresse des zahlungspflichtigen Erben nicht heraus.
Prima! Das Amt ist aus dem Schneider, läßt den Bestatter aber sitzen.

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(©si)