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Fundstücke

Der Bestatter geht in Vorleistung

Dieser Fall ist schon etwas älter, aber es lohnt sich trotzdem, den Artikel hier mal zu lesen.

Da geht also ein Bestatter bei einem „Sozialbegräbnis“ in Vorleistung. Statt zu bezahlen, findet das Sozialamt einen bestattungspflichtigen bzw. bestattungskostenpflichtigen erben. Nunmehr wäre der ja zahlungspflichtig, aber das Amt gibt unter Hinweis auf den Datenschutz dem Bestatter die Adresse des zahlungspflichtigen Erben nicht heraus.
Prima! Das Amt ist aus dem Schneider, läßt den Bestatter aber sitzen.


Ich habe noch einmal die wichtigsten Schlagwörter (Hashtags) dieses Artikels für Sie zusammengestellt, damit Sie sich besser orientieren können:

keine vorhanden

In der Kategorie „Fundstücke“ präsentiere ich Sachen, die ich zum Thema Tod, Trauer und Bestattungen irgendwo gefunden habe.
Hier erscheinen auch Meldungen aus der Presse und dem Internet, auf die mich meine Leserinnen und Leser hingewiesen haben.

Lesezeit ca.: 30 Sekunden | Tippfehler melden | © Revision: 31. Mai 2012 | Peter Wilhelm 31. Mai 2012

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8 Kommentare
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Sakasiru
12 Jahre zuvor

Versteh ich ehrlich gesagt nicht. Das Sozialamt erteilt den Auftrag und unterschreibt diesen doch vermutlich auch. Und wer die Musik bestellt… Wenn sie einen Erben finden, sollen sie diesem halt die Rechnung weiterreichen, aber zuerstmal ist ja wohl die auftraggebende Behörde in der Pflicht. Wie wollen die sich das rauswinden?
Kann sich ein Bestatter eigentlich weigern, so einen Auftrag anzunehmen? Wenn sich das nämlich rumspricht, wie die sich anstellen sitzt die Sozialbehörde irgendwann mit einem Haufen unbestatteter Leichen da.

ein anderer Stefan
12 Jahre zuvor

Die Stadt will da keine Arbeit, aber vor allem keine Kosten haben. Deswegen blockieren die alles und suchen fadenscheinige Ausreden. Die Dummen sind dann die Hinterbliebenen und/oder die Bestatter – „schon mal bestatten und die Rechnung ggf. (? falls was eintritt? Die Stadt durch ein Wunder die Schulden los ist?) an die Stadt schicken“. Nee, wenn es da schlechte Erfahrungen gab, würde ich auch keinen Finger krumm machen, sondern erst eine rechtsgültige Aussage der Stadt zur Kostenübernahme abwarten. Wer einmal lügt…

Der Hinweis auf Datenschutz ist erstens eine Frechheit und zweitens unzutreffend – der Bestatter hat eine rechtlich begründete Forderung an den Erben, dann greift der Datenschutz nicht mehr. Wieder nur ein Vorwand, um keine Arbeit und vor allem keinen Ärger mit dem Erben zu haben.

Winnie
12 Jahre zuvor

Gab es nicht auch schon mal einen Fall, wo der Bestatter kurzerhand die Leiche samt Sarg vors Rathaus gestellt hat und zur Belohnung dann eine Anzeige wegen Störung der Leichenruhe bekam?!

MiniMoppel
12 Jahre zuvor

Ich glaube, zu dem Fall gabs schon einmal einen [url=http://bestatterweblog.de/archives/Verarmt,-verstorben,-verscharrt/5469]Blogeintrag[/url]. Zumindest hört es sich sehr ähnlich an.
Wer es noch nicht kennt: Das Video dazu ist [url=http://medien.wdr.de/download/1290518712/diestory/wdr_fernsehen_diestory_20101115.mp4]hier[/url].

funerali
12 Jahre zuvor

Das Sozialamt darf keinen Auftrag geben.. das macht nur das Ordnungsamt.. die Angehörigen müssen die Rechnung beim Sozialamt einreichen…

ein anderer Stefan
12 Jahre zuvor

funerali: Das stimmt natürlich. Letztlich ist es aber für den Bestatter unerheblich, so lange er einen offiziellen Auftrag bekommt und auch sein Geld bekommt.

Hans
12 Jahre zuvor

Ne ne, Sache ist doch klar:
Erst werden die Erben so lange in Sicherheit gewiegt, bis die das Erbe nicht mehr ausschlagen können – die Stadt muss ja an die Steuermehreinnahmen denken – auch wenn sie von der Erbschaftssteuer nix bekommen, das Geld wird ja hoffentlich verpulvert und fließt als Gewerbesteuer in die Stadtkasse – und wenn die dann wieder Pleite sind, dann darf sich der Bestatter auch noch zu den Gläubigern gesellen…

12 Jahre zuvor

@funerali: das ist eine wichtige Info für meine Nelli. Bei der kommt es öfter vor, dass Sozialfälle im Pflegeheim versterben. Oft breitet dann der Betreuer die Hände aus und erklärt sich für nicht mehr zuständig („Die Betreuung endet mit dem Tod.“).

Jetzt weiß Nelli wenigstens, wen sie anrufen kann… eine Leiche lag z.B. 3 Tage im Zimmer.

Die Frau hat übrigens schon vorher gerochen…




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