Meine Mutter hat seit dem Tod meines Vaters vor 15 Jahren einen neuen Lebenspartner. Dieser wird nun wohl auch bald sterben und ich befürchte nun, daß meine Mutter dessen Urne mit im Grab meines Vaters bestatten lassen will. Das finde ich gar nicht gut – schließlich soll dort eher meine Mutter liegen als dieser mehr oder minder fremde Mensch. Hätte ich im Falle des Falles irgendeine Handhabe dagegen?
Ich überlasse die Diskussion darüber ob oder ob nicht, mal den Kommentatoren.
Grundsätzlich gilt, daß derjenige der grabnutzungsberechtigt ist, das ist normalerweise derjenige der auch die Kosten bezahlt hat, auch bestimmen kann, wer alles in diesem Grab beerdigt wird.
Wo ein Toter bestattet wird, bestimmt innerhalb gewisser Grenzen der Bestattungspflichtige.
Daraus ergeben sich ganz viele Varianten:
Der klassische Fall ist folgender: Erster Mann tot und die Frau heiratet wieder.
In dem Fall ist es meistens so, daß die Frau Grabnutzungsberechtigte in Bezug auf das Grab des ersten Mannes ist und als Ehefrau auch Bestattungspflichtige/-berechtigte beim zweiten Gatten.
Sie kann sowohl über das Grab verfügen, als auch bestimmen wo der zweite Leichnam hinkommt.
Im vorliegenden Fall haben wir es aber mit einem Lebensgefährten zu tun und da ist die Frau zwar grabnutzungsberechtigt was das Grab des verstorbenen ersten Mannes anbetrifft, bestattungspflichtig sind aber die Verwandten des Lebensgefährten und nicht die nicht verheiratete Lebensgefährtin.
Eine Einrede gegen das Begräbnis in diesem Grab könnten also die Kinder und Verwandten des Lebensgefährten machen, nicht jedoch Ihr als Kinder des ersten Mannes, da die Mutter grabnutzungsberechtigt ist.
Es gibt auch noch die Kombination: geschiedener Mann/neuer Mann und viele andere Konstellationen.
Ganz oft kommt folgendes vor: Der erste Mann stirbt und die Frau heiratet den zweiten Mann nicht, um die gute Rente des ersten Mannes nicht zu verlieren. Stirbt nun auch der zweite Mann, steht sie plötzlich bei der Bestattung vollkommen außen vor, weil dessen Kinder sie vielleicht nicht leiden konnten und als Bestattungspflichtige/-berechtigte alles selbst in die Hand nehmen.
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Ich glaub kaum, dass die Mutter ihren Lebensgefährten von 15 Jahren als fremd empfindet- und ob sie, falls sie das von seiten der Bestattungspflichtigen aus darf, ihn zu ihrem verstorbenen ersten Mann hinzubestatten (das ist ganz bestimmt ein richtiges Wort, jawollja) möchte, sollte man ganz und gar ihr und ihrem persönlichen Empfinden der Angemessenheit überlassen. Was unsere Eltern in ihrem Privatleben tun, geht uns nichts an- wir können uns freuen, wenn sie uns beteiligen, aber ein Recht uns einzumischen und zu urteilen/bevormunden steht uns nicht zu. Es sei denn, wir sind ihre Betreuer. Und auch deren Rechte sind nicht unbeschränkt.
Scheint mir so, als ob ihm das Sprechen mit seiner Mutter schwerfällt, weil er wohl ihre Beziehung zum Lebensgefährten als Untreue dem Vater gegenüber empfindet und ihr das seitdem vorwirft.
Die Kommentare von Lily und Emz haben ungeachtet dessen meine volle Zustimmung.
Ich stimme Lily voll zu.
Es ist doch gut, dass die Mutter nach dem Tod des ersten Mannes wieder ins Leben zurück gefunden hat. Ich fände es besser, sich jetzt um die Mutter zu kümmern, um den drohenden Verlust zu verkraften als über die Belegung der Grabstätte zu diskutieren.
und ganz nebenbei, ist ein doppelte Grabpflege aufwändig und kostenintensiv.
Wie heißt es so schön? [b]Sprechenden kann geholfen werden![/b] Wie wäre es denn also, die Mutti einfach mal zu fragen, wie sie das so alles plant? Das wird die Situation bestimmt erhellen.
Genaugenommen wäre es wichtig die Beiden (alten) Menschen darauf aufmerksam zu machen, dass es sinnvoll wäre eine verbindliche Bestattungsregelung zu treffen. Dann könnten da weder seine noch ihre Kinder und Verwandten den eigenen Befindlichkeiten und Vorurteilen, bei der Bestattung, den Vorzug geben. Aber so wie sich das Posting liest wird zur Trauer um den Lebenspartner wohl auch noch die Traurigkeit über die respektlose Behandlung der Angehörigen dazukommen.
Nunja
ich kann eine die Abneigung schon verstehen so als Kind des schon länger verstorbenen Vaters den Nachfolger direkt oben drauf zu setzen.
Da sollte in der Tat mal ein Gespräch gesucht werden. Einmal um der Mutter die eigenen Gefühle darzulegen und einmal um sich auch die Beweggründe der Mutter anzuhören.
Das das Leben weitergeht und es eben neue Weggefährten gibt halte ich für sinnvoll. Beim Grab bin ich da aber auch nich so sicher ob mir das gefallen würde.
Im Zweifelsfall bestimmt eben der die Musik der sie auch bezahlt.
Das muss dann eben alles abgewägt werden.
Erst Patchworkfamilie, dann Patchworkfamiliengrab. Wieso denn nicht?
Ihr seid ja alle so topmodern und hipp und alternativ und locker, aber ich sehe das ähnlich wie die schweigende Mehrheit 😉 Sollte sowas in meiner Familie passieren, Mensch, ich wär doch froh, wenn meine Mutter jemand neues finden würde und nach einer ernstzunehmenden Trauerzeit (inb4 flame: sollte jemand nach 30 Jahren Ehe zwei Wochen nach dem Begräbnis des Ehepartners mit jemand Neuem händchenhaltend durch die Gegend ziehen, würde ich mir zumindest vorsichtig Gedanken über die Ernsthaftigkeit des Eheglücks machen) wieder mit jemandem glücklich wird. Aber man kann davon ausgehen, dass man gerade als erwachsener Mensch mit dem neuen Lebenspartner der Mutter u.U. nicht viel anfangen kann. Wenn er neu einheiratet, gehört er dennoch nicht automatisch zur Familie. Ich kenn beide Varianten, der Opa meiner Exfreundin hat eine neue Frau geheiratet und sie wurde in der Familie herzlichst aufgenommen, man würde als Außenstehender garnicht merken, dass sie mit dem Rest eigentlich garnicht verwandt ist. Aber weil es manchmal so läuft ist es doch Blödsinn jemanden zu verurteilen oder lächerlich zu machen, weil er nicht will,… Weiterlesen »
Es soll ja viele Menschen geben, denen es wichtig ist bei oder mit wem sie dereinst begraben sind, sollte die besagte Mutter zu diesen Menschen gehören wäre es durchaus denkbar, dass sie ihr beide Lebenspartner gleichermassen lieb und wert sind und sie daher später mal nicht gezwungen sein will sich zwischen den beiden Gräbern zu entscheiden. Ausserdem nehm ich mal an, dass sie diejenige ist die derzeit die Grabpflege über hat bzw. bezahlt. Daher würd ich meinen es ist an ihr zu entscheiden ob der neue Mann beim ersten Mann bestattet wird. Wenn in einer Familie eine vernünftige Gesprächsbasis herrscht sollte es möglich sein darüber zu reden. Wenn jeder seine Beweggründe vorbringen kann und alle anderen Beteiligten wertschätzend damit umgehen müsste es egal sein wer dann im Grab des Vaters liegt. Ich meinerseits kann diese Gedanken gar nicht nachvollziehen und mir ist es egal wo und mit wem ich begraben sein werde und ebenso denke ich über die Begräbnisstätte meiner Eltern. Dazu kommt noch, dass die Scheidungsrate immer höher wird und man davon ausgehen kann… Weiterlesen »
Sollte ich mal vor meinem Mann sterben, hoffe ich doch sehr, dass er schnell wieder jemanden findet, der ihn so liebt wie ich das tue.
Und warum sollte dann seine Neue nicht mit ins Grab kommen? Schliesslich hatten wir etwas gemeinsam: die Liebe zu unserem Mann.
Und er hat mich ja nicht unter die Erde gebracht um sie zu kriegen, sondern sie ist eher die Frau, die meine „Arbeit“, ihn gluecklich zu machen, weiterfuehrt.
Ich bin erst 31 und kerngesund, er 34. Ich will ganz bestimmt nicht, dass er fuer den Rest seines Lebens Truebsal blaest, wenn ich z.B. morgen vom Bus ueberfahren werden wuerde.
Klar wird soll er traurig sein, alles andere waere nicht normal, aber eben nicht fuer immer.
@8
Ich versteh nicht so recht was das mit topmodern und hipp und alternativ und locker zu tun hat.
Ich bin weder alternativ, noch hipp aber ich versuche nach der Devise „Leben und leben lassen“ zu handeln und das bedeutet nun einfach mal, Entscheidungen anderer zuzulassen, zu respektieren und sich gegebenenfalls hinten anzustellen.
So ganz versteh ich das jetzt nicht – die Mutter ist seit 15 Jahren mit dem „Neuen“ zusammen? Also wenn ich da Kind wäre – so ganz „neu“ ist der „Neue“ nach so langer Zeit doch gar nimmer? Also genug Zeit, um kindliche Zu- und Abneigungen kundzutun und auch (mit Mutter und ihrem „Neuen“)zu klären. Und egal ob ich den „Neuen“ leiden könnt oder nicht, in erster Linie ist das Sache der Mutter. SIE teilt mit ihm das Leben, liebt ihn und ist hoffentlich glücklich. Also. Und wenn die Mutti nun überlegt, ihren „Neuen“ zum „Alten“ ins Grab zu geben und sich dereinst, wenn es bei ihr mal soweit ist, gewissermaßen dazuzulegen – was um alles in der Welt spricht denn dagegen? Da liegen dann drei Leut, die sich mal sehr geliebt haben, und nur darum geht’s doch!
Anitas und Pu der Zuckers Meinung teile ich voll. Doch sollte die erste Ehe geschieden sein, so fände ich es verwerflich von den Kindern, Mutter und Vater im Tode wieder zu vereinen. Ausser sie wollen sich an beiden für irgendwas rächen. Würde mir das passieren, so würde ich stinksauer auf meiner Wolke sitzen. Dann wäre es nämlich essig mit der ewigen Ruhe und Frieden.
Mein Schwiegervater liegt inzwischen bei meiner Schwiegermutter, seine spätere, von uns allen geachtete Lebensgefährtin (93) wird einmal auf dem kleinen Dorffriedhof nur wenige Schritte weiter liegen, so dass der Kontakt nach Mitternacht untereinander auf alle Fälle gewährleistet ist.
@ HuiBuh ähm ich meinte MacKaber sehr schön, was Dir aber auch immer so einfällt…Wirklich nett…
Es ist schon irre was es doch alles für Bestattungsvarianten gibt. Ab was man alles NICHT denkt und was passieren kann. mei o mei
Also ich möchte anonym bestattet werden, da kann man schon mal viel streichen.
Meine Gedanken hat schon Lily soweit verfasst.
Ob Topmodern oder nicht… Ob Eheglück oder nicht… Mein Opa musste vor Jahren meine Oma beerdigen, sie starb nach langer Krankheit an Blutkrebs. Die Beiden wussten, dass sie stirbt, sie hattten viel Zeit sich zu verabschieden, alle Tränen waren vorher geweint, und als sie dann starb, konnte er sich um die Kinder kümmern, für die es ein ziemlicher Schock war. Nach kurzer Zeit hat er sich mit einer Dame angefreundet, die ebenfalls früh ihren Mann durch Krebs verloren hat. Nach 8 Monaten sind die Beiden zusammen gezogen, ich sage zu ihr Oma, und wir freuen uns, dass die Beiden glücklich sind.
Na dann sind wir uns ja einig, dass die Moralfrage der Geschichte maßgeblich dadurch entschieden werden sollte, wieviel Zuneigung die Mutter ihrem verstorbenen Ehemann noch entgegenbringt.
Ich persönlich kann mir nicht vorstellen, dass da nach 15 Jahren noch sehr viel übrig ist. Daher meine Meinung dazu.
Ansonsten finde ich es sehr witzig, wie allgemein von Verständnis und leben und leben lassen die Rede ist, aber irgendwie kaum einer Verständnis für die Situation des Fragestellers hat 🙂
@ 16: Guter Einwand was die Situation des Fragestellers betrifft. Für uns Kinder sicher mit einem unangenehmen Gefühl verbunden, ginge mir nicht anders.
Ich würde das Gespräch mit meiner Mutter suchen und ihr meine Situation erklären. Vielleicht denkt sie in ihrer Trauer garnicht so weit.
Mein Lebensgefährte kam am Montag in die Notaufnahme – Herz. Es war dann alles nicht so schlimm, wie es aussah, aber der erste Schreck ist ja immer groß und der Gedanke „Wenn ich ihn jetzt nicht mehr lebend antreffe, was dann“ war natürlich da.
In diesem Fall – wenn er gestorben wäre – hätte ich die von ihm ausdrücklich gewünschte Feuerbestattung niemals gegen seine Eltern und seine Kinder durchsetzen können. Ich bin „nur“ die Lebensgefährtin (wenn auch schon seit acht Jahren).
Klar kann ich denen die Bestattungsvorsorge-Unterlagen in die Hand drücken, aber wenn es sie nicht schert…?
DAS, Lakritz und Schokolade, wäre doch DER Grund zu Heiraten… 😉
Wenn es eine Vorsorge gibt, was hat es sie dann zu scheren?
@ 18 Lakritz: Dann vielleicht doch den Bestattungswunsch zusätzlich ins Testament aufnehmen? Da können dann Eltern&Kinder sich nicht drüber wegsetzen – denke ich.
Testament aufsetzen ist vermutlich nicht so aufwändig wie der Heiratstipp von emz 🙂
Gute Besserung für den Lebensgefährten.
@Nihilistin:
http://bestatterweblog.de/archives/Anweisungen-fuer-die-Bestattung-gehoeren-NICHT-in-das-Testament/117
http://bestatterweblog.de/archives/Hausaufbahrung-im-Testament-verfuegen/2881
Matthias: rechtlich gesehen stimmt dein Argument natürlich. Aber dass eine Vorsorge existiert, heißt nicht, dass sie sich dran halten müssen. Und das würden sie vermutlich nicht.
emz: Heiraten ist im Plan, aber aus diversen Gründen wird das erst in 2-3 Jahren möglich sein.
Nihilistin: danke für die Wünsche, ich gebe sie ihm weiter 🙂
Wird eine Bestattungsvorsorge nicht dazu abgeschlossen, damit sich die Bestattungspflichtigen daran halten müssen? Ist die Bestattungsvorsorge so abgeschlossen, dass damit auch die Beerdigung bezahlt ist dann ist ja sowieso nichts mehr daran zu ändern.