Allgemein

Der Neue

Meine Mutter hat seit dem Tod meines Vaters vor 15 Jahren einen neuen Lebenspartner. Dieser wird nun wohl auch bald sterben und ich befürchte nun, daß meine Mutter dessen Urne mit im Grab meines Vaters bestatten lassen will. Das finde ich gar nicht gut – schließlich soll dort eher meine Mutter liegen als dieser mehr oder minder fremde Mensch. Hätte ich im Falle des Falles irgendeine Handhabe dagegen?

Ich überlasse die Diskussion darüber ob oder ob nicht, mal den Kommentatoren.

Grundsätzlich gilt, daß derjenige der grabnutzungsberechtigt ist, das ist normalerweise derjenige der auch die Kosten bezahlt hat, auch bestimmen kann, wer alles in diesem Grab beerdigt wird.
Wo ein Toter bestattet wird, bestimmt innerhalb gewisser Grenzen der Bestattungspflichtige.

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Daraus ergeben sich ganz viele Varianten:

Der klassische Fall ist folgender: Erster Mann tot und die Frau heiratet wieder.
In dem Fall ist es meistens so, daß die Frau Grabnutzungsberechtigte in Bezug auf das Grab des ersten Mannes ist und als Ehefrau auch Bestattungspflichtige/-berechtigte beim zweiten Gatten.
Sie kann sowohl über das Grab verfügen, als auch bestimmen wo der zweite Leichnam hinkommt.

Im vorliegenden Fall haben wir es aber mit einem Lebensgefährten zu tun und da ist die Frau zwar grabnutzungsberechtigt was das Grab des verstorbenen ersten Mannes anbetrifft, bestattungspflichtig sind aber die Verwandten des Lebensgefährten und nicht die nicht verheiratete Lebensgefährtin.
Eine Einrede gegen das Begräbnis in diesem Grab könnten also die Kinder und Verwandten des Lebensgefährten machen, nicht jedoch Ihr als Kinder des ersten Mannes, da die Mutter grabnutzungsberechtigt ist.

Es gibt auch noch die Kombination: geschiedener Mann/neuer Mann und viele andere Konstellationen.

Ganz oft kommt folgendes vor: Der erste Mann stirbt und die Frau heiratet den zweiten Mann nicht, um die gute Rente des ersten Mannes nicht zu verlieren. Stirbt nun auch der zweite Mann, steht sie plötzlich bei der Bestattung vollkommen außen vor, weil dessen Kinder sie vielleicht nicht leiden konnten und als Bestattungspflichtige/-berechtigte alles selbst in die Hand nehmen.

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(©si)