Frag doch den Undertaker

Der Pfarrer war ein Lutheraner, katholisches Entsetzen

Sachlage: Bestattungsinstitut mit 65jährig. Tradition, mittlere Kreisstadt, 3 Angest., 2 Kfz.
Passiert: Frau vom Bruder1 hat falschen Pfarrer bestellt. Beerdigung ausgefallen. Schaden 3.500 Euro.
Frage: Wer haftet? Angehörige weigern sich, mein Bruder zeigt mir den Vogel.
Problem: Krieg in der Hütte.
Frage konkret an Dich: Wie krieg ich die Kuh vom Eis?

1 Auf Nachfrage beim Fragesteller ergibt sich, daß es sich hier um die Schwägerin des Bestatters handelt, die im Büro mitarbeitet.

Also, am besten bereinigst Du die Situation, indem Du Dich bei den Angehörigen für den Fehler, der in Deinem Unternehmen passiert ist, aufrichtig entschuldigst und einen angemessenen Preisnachlass gewährst bzw. die Sache so gut wie möglich in Ordnung bringst. Nötigenfalls übernimm alle anfallenden Kosten.
So eine Negativpropaganda kann auch 65 Jahre Tradition wegfegen! Die Angehörigen können am wenigsten dafür, sie sind die Leidtragenden.

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Wenn Deine Schwägerin den Fehler nur im allgemeinen täglichen Trubel begangen hat, wasch ihr den Kopf und lass sie sonst in Ruhe. Ich sehe hier keine Haftungsverpflichtung des Arbeitnehmers.
Der geschehene Fehler ist an sich nur eine Kleinigkeit, beruht (wie ich auf Nachfrage ebenfalls bestätigt bekam) nur auf einem versehentlichen Kreuzchen im falschen Kästchen, und kann wirklich jedem sehr leicht passieren.
Natürlich können auch solche sehr kleinen Fehler einen beträchtlichen Schaden nach sich ziehen, was aber nichts daran ändert, daß man hier sicher keine grobe Fahrlässigkeit herleiten kann.
Ich rate für solche Fälle immer zum Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung.
Solche Fehler kann man vermeiden, wenn man auf das 4-Augen-Prinzip setzt und auch solche kleinen Dinge einfach noch einmal nachkontrollieren läßt.

Wo Menschen arbeiten, können Fehler passieren.


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Lesezeit ca.: 2 Minuten | Tippfehler melden | Peter Wilhelm: © 16. August 2012 | Revision: 27. März 2016

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