Sachlage: Bestattungsinstitut mit 65jährig. Tradition, mittlere Kreisstadt, 3 Angest., 2 Kfz.
Passiert: Frau vom Bruder1 hat falschen Pfarrer bestellt. Beerdigung ausgefallen. Schaden 3.500 Euro.
Frage: Wer haftet? Angehörige weigern sich, mein Bruder zeigt mir den Vogel.
Problem: Krieg in der Hütte.
Frage konkret an Dich: Wie krieg ich die Kuh vom Eis?
1 Auf Nachfrage beim Fragesteller ergibt sich, daß es sich hier um die Schwägerin des Bestatters handelt, die im Büro mitarbeitet.
Also, am besten bereinigst Du die Situation, indem Du Dich bei den Angehörigen für den Fehler, der in Deinem Unternehmen passiert ist, aufrichtig entschuldigst und einen angemessenen Preisnachlass gewährst bzw. die Sache so gut wie möglich in Ordnung bringst. Nötigenfalls übernimm alle anfallenden Kosten.
So eine Negativpropaganda kann auch 65 Jahre Tradition wegfegen! Die Angehörigen können am wenigsten dafür, sie sind die Leidtragenden.
Wenn Deine Schwägerin den Fehler nur im allgemeinen täglichen Trubel begangen hat, wasch ihr den Kopf und lass sie sonst in Ruhe. Ich sehe hier keine Haftungsverpflichtung des Arbeitnehmers.
Der geschehene Fehler ist an sich nur eine Kleinigkeit, beruht (wie ich auf Nachfrage ebenfalls bestätigt bekam) nur auf einem versehentlichen Kreuzchen im falschen Kästchen, und kann wirklich jedem sehr leicht passieren.
Natürlich können auch solche sehr kleinen Fehler einen beträchtlichen Schaden nach sich ziehen, was aber nichts daran ändert, daß man hier sicher keine grobe Fahrlässigkeit herleiten kann.
Ich rate für solche Fälle immer zum Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung.
Solche Fehler kann man vermeiden, wenn man auf das 4-Augen-Prinzip setzt und auch solche kleinen Dinge einfach noch einmal nachkontrollieren läßt.
Wo Menschen arbeiten, können Fehler passieren.
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Mir ist irgendwie nicht klar, warum durch die Bestellung eines falschen Pfarrers eine Beerdigung ausfällt und dadurch 3500€ Schaden entsteht…
Ich hab auch grad erst mal gelacht.
Nun bin ich Atheist und kann das möglicherweise gar nicht wirklich nachvollziehen. Irgendein fürs Seelenheil wichtiges Brimborium konnte da jetzt halt nicht korrekt durchgeführt werden. Von da her ist schon verständlich, wenn die Veranstaltung verschoben werden muss, bis der richtige da ist.
€3500 Schaden? Naja, Veranstaltungsorte und -personal mieten, Essen für den Leichenschmaus, Anreise der Teilnehmer… des baßt scho.
@Matze
Wenn die schnelle Herbeischaffung eines aus Angehörigensicht korrektreligiösen Pfarrers unmöglich war (auch die arbeiten mitunter nur auf Termin)… Oder würdest Du Deine Mutter von einem Rabbi in die Erde geleiten lassen (mal angenommen, es herrscht christlicher Glaube vor)?
@TOM
Dem ist nichts hinzuzufügen.
Wo ist da das Problem? Ich bin Asatru, wenn da aus Versehen bei mir ein Imam bestellt wird, schickt man den heim und improvisiert eine Trauerrede. Eine „richtige“ Trauerfeier, kann man ja dann später am ,nicht mehr offenem Grab, nachholen, sobald einer von unseren religiösen Dienstleistern Zeit hat, so flexibel sollte man da schon sein. Man hätte also ja erstmal was (religinsneutrales, weltliche Trauerrede oder so) improvisieren können um die/ den Verstorbene/n würdig unter die Erde zu bringen und dann später alles ordentlich nachholen können.
Jetzt musste ich aber erstmal göggeln, um rauszukriegen, was »Asatru« wieder ist. Aha, wieder was gelernt, obwohl ich mir schon gedacht hatte, dass es irgendwas mit Asen ist. 🙂
Wobei, wenn man das Schiff brennend gen Sonnenuntergang schickt (oder wie auch immer das da oben im Norden gehandhabt wird, dann ist das schon ein Problem, wenn da ein Rabbi, ein Imam oder sonst ein Märchenonkel aufkreuzt, wenn da eigentlich ein Schamane – oder was auch immer ihr da habt – was sagen sollte. 🙂
Es ist ein kleiner Unterschied, ob es sich um einen Geistlichen einer anderen Religion oder einer anderen Konfession innerhalb derselben Religion handelt.
AN haften bei leichtester Fahrlässigkeit (dürfte hier – sollte es sich tatsächlich nur um ein Kreuz im falschen Kästchen handeln – vorliegen) gar nicht, bei mittleren Fahrlässigkeiten quotal und bei grober Fahrlässigkeit/Vorsatz voll.
Ja? Und wo habe ich etwas anderes gesagt? Oder wolltest Du das nur noch einmal konkretisieren und das was ich sagte bestätigen?
Gab es denn kein Vorgespräch zwischen Pfarrer und Angehörigen? (Kann ich mir gar nicht vorstellen – worüber redet der Pfarrer dann bei der Beerdigung, wenn er den Verstorbenen und die Familie offenbar gar nicht kennt?) Spätestens da hätte es doch auffallen müssen.
Da muss doch zumindest das Pfarrbüro des bestellten Pfarrers massiv geschlafen haben. Es ist doch selbstverständlich, daß bei Anberaumung eines Beerdigungs- oder sonstigen Termins, das Pfarrbüro die entsprechenden Personaldaten aufnimmmt und in der eigenen Kartei / Datei überprüft. Sollte das Pfarrbüro nicht besetzt sein, dann macht es der Pfarrer selbst. Ein Vorgespräch sollte wohl auch stattfinden.
Unter Umständen hatten sie mit dem lutherischen Pfarrer mehr, als die katholische Gemeinde hätte bieten können; meine katholischen Kollegen machen überwiegend keine Beerdigungen mehr, sondern lassen das vom Gemeindeteam durchführen; da ist dann also gar kein Geistlicher bei. Mich wundert aber, wie eine Trauerfeier vorbereitet werden kann, ohne daß der Geistliche oder Teamer vorher die Familie getroffen hat, und ebenfalls ohne daß der beauftragte Geistliche (hier: der lutherische Pfarrer) überhaupt mal nachgeschaut hätte, ob die verstorbene Person überhaupt seiner Kirche angehört, anderenfalls er nämlich je nach innerer Ordnung seiner Kirche gar nicht hätte tätig werden dürfen. Im einen wie im anderen Fall wäre der Irrtum nämlich aufgeflogen, bevor die Trauerfeier anfing. Mir ist sowas noch nie passiert, obwohl wir in unserer Kirche grundsätzlich nicht nach Kirchenmitgliedschaft fragen. Umgekehrt bekam ich allerdings schon mal einen Anruf vom katholischen Kollegen: „die Verstorbene gehört doch zu euch!“ Das erklärt sich daraus, daß die Bestatter hier fast schon automatisch den Priester anrufen, weil nur weniger als 2% der Bevölkerung landesweit evangelisch sind. Und der katholische Pfarrer wird „curé“ genannt,… Weiterlesen »
Das versteh ich aber auch nicht. Ich beerdige niemanden, ohne vorher mit den Angehörigen ein Gespräch geführt zu haben und das Sekretariat prüft nach, ob der/die Verstorbene Kirchenmitglied war. Da haben wohl gleich mehrere gepennt…
Also entweder Kostet der Pfarrer 3500 Euro, Verstorbene(r) ist immer noch nicht Bestattet oder das ganze wurde aus lauter Wut stadt an einen neu Pfarrer an ein anderes Bestattungsinstitut vergeben. Oder wie sonst kommt so ein großer Schaden zustande? Oder weigern sich die Angehörige überhaupt was zu Zahlen?
Siehe oben: Anreise der Verwandtschaft, Buchung von Feierräumlichkeiten, Catering für den Leichenschmaus, Alleinunterhalter (vulgo »Geistlicher«) 🙂
Dat läppert sich, je nach Geschmack und Budget der Feierbesteller.
Ich gehöre ja keinem der religiösen Vereine mehr an. Der nur auf den ersten Blick bizarre Grund liegt darin, dass ich viel zu sehr an Gott glaube, als dass ich auch noch an eine Kirche glauben könnte. Wenn ich mich aber in meiner Verwandtschaft umsehe gibt es da schon einige die auf diesen feinen Unterschied massivsten Wert legen würden. Schöner wäre es ja schon wenn die Menschen, die an Gott glauben nach der Devise leben würden, die von Elisabeth I. (Also Elisabeth Tudor 1533-1603 und nicht die Windsor von heute) aufgestellt wurde: Es gibt nur einen Gott, alles andere ist Priestergeschwätz! Oder so ähnlich.