Leserfrage:
Mein erwachsener Sohn ist im ersten Quartal 2018 verstorben und wurde eingeäschert. Die Urne steht seitdem beim Bestattungsunternehmen. Meine Ex-Frau verweigert mir jegliche Auskunft und hat als Auftraggeber dem Bestattungsunternehmen jeglich Auskunft an Dritte untersagt, obwohl ich ebenso totenfürsorgeberechtigt bin. Jetzt habe ich das zuständige Ordnungsamt angerufen, auch die können nichts dagegen unternehmen.
Können Sie mir hierzu einen Rat geben, damit mein Sohn endlich beerdigt werden kann?
Leider kommen solche Fälle häufiger vor.
Die Sachlage ist die, dass Ihre Frau die Auftraggeberin des Bestattungsunternehmens ist. Dieses ist nach kaufmännischer Sorgfaltspflicht nur der Auftraggeberin verpflichtet. Wünscht diese keine Auskunftserteilung, darf das Bestattungshaus auch keine Auskünfte erteilen.
Im Rahmen des Datenschutzes ist es überdies überall so, dass die Angehörigen im Zusammenhang mit einem Sterbefall eine Auskunftssperre bekommen können. Dann erteilen auch Friedhofs- und Ordnungsamt keine Auskünfte.
Das ist für andere Angehörige, die gleiche Rechte hätten dann oft bitter.
Aber die Behörden können in der Kürze der Zeit nicht auch noch Nachforschungen anstellen, wer nun noch alles als Totenfürsorgeberechtigter in Frage kommt. Man handelt hier sehr pragmatisch und ist ehrlich gesagt einfach froh, wenn sich überhaupt jemand kümmert.
In Ihrem Fall müssten Sie die Hilfe eines Anwalts in Anspruch nehmen und eine einstweilige Verfügung erwirken oder eine Klage anstrengen.
Eventuell bekommt aber ein Anwalt auch schneller Auskunft als Sie.
Tut mir leid, dass ich Ihnen nichts anderes schreiben kann.
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Ja, in Deutschland gibt es recht komische Regeln.
Ich kann Herrn Wilhelm nur zustimmen und empfehle in diesen Fällen immer sich an „Aeternitas“ zu wenden. Dort gibt es Rechtsanwälte, die mit der Thematik vertraut sind.
Ebenso rate ich jedem zu einer Mitgliedschaft bei „Aeternitas“ denn die 12 € pro Jahr sind eine gute Sache.
Jetzt hoffe ich nur, dass diese Information nicht dem Rotstift zum Opfer fällt. 😕
Ich finde es ganz schlimm, wenn solche Situationen passieren und mehr als traurig, dass da mal wieder irgendwelche Streitigkeiten auf dem Rücken eines Kindes, das auch noch tot ist, ausgetragen werden.
@Ingrid Hoerner:
Dem letzten Absatz möchte ich mich anschließen! Das Verhalten der Ex-Frau ist einfach nur armselig.
Wir haben halt einen hohen Anteil an Beamten, Juristen, Anwälten in den gesetzgebenden Versammlungen. Und da, wo die sich nicht einer Lobby beugen (aber das ist ein völlig anderes Thema) beschließen sie halt gerne so, wie es ihrem Weltbild enstpricht. Oder so, daß es ihrer Berufsgruppe den maximalen Einfluß verspricht. Die angebliche Gewaltenteilung – Legislative, Exekutive, Judikative – stammt ja sowieso aus einer Zeit, als Monarchen die Regierung einsetzten. Heute kontrolliert das Parlament nicht mehr die Regierung, denn es hat genau diese eingesetzt, und zusätzlich wird das Parlament oft dominiert, wenigstens stark beeinflußt durch Mitgleider, die an sich der Exekutive oder der Judikative angehören. Die verstehen mittlerweile wohl die Wünsche, Kenntnisse, Fähigkeiten der „normalen“ Bürger/innen nicht mehr so recht. Oder sie glauben durch Regelungen, die auch noch das allerletzte Bißchen regeln, Gerechtigkeit oder sonstwas herzustellen – während sie dadurch eigentlich nur die Freiheit einschränken und für (meist) berechtigten Politikverdruß sorgen. Andere Länder, mit nicht so einer autoritär-hoheitlichen Vergangenheit und dem bei den meisten Parteien zugehörigen Poltikverständnis sehen das ja nicht nur beim Umgang mit Verstorbenen… Weiterlesen »