Frag doch den Undertaker

Die Urne steht im Regal und es passiert nichts!

Leserfrage:

Mein erwachsener Sohn ist im ersten Quartal 2018 verstorben und wurde eingeäschert. Die Urne steht seitdem beim Bestattungsunternehmen. Meine Ex-Frau verweigert mir jegliche Auskunft und hat als Auftraggeber dem Bestattungsunternehmen jeglich Auskunft an Dritte untersagt, obwohl ich ebenso totenfürsorgeberechtigt bin. Jetzt habe ich das zuständige Ordnungsamt angerufen, auch die können nichts dagegen unternehmen.

Können Sie mir hierzu einen Rat geben, damit mein Sohn endlich beerdigt werden kann?

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Leider kommen solche Fälle häufiger vor.

Die Sachlage ist die, dass Ihre Frau die Auftraggeberin des Bestattungsunternehmens ist. Dieses ist nach kaufmännischer Sorgfaltspflicht nur der Auftraggeberin verpflichtet. Wünscht diese keine Auskunftserteilung, darf das Bestattungshaus auch keine Auskünfte erteilen.

Im Rahmen des Datenschutzes ist es überdies überall so, dass die Angehörigen im Zusammenhang mit einem Sterbefall eine Auskunftssperre bekommen können. Dann erteilen auch Friedhofs- und Ordnungsamt keine Auskünfte.

Das ist für andere Angehörige, die gleiche Rechte hätten dann oft bitter.

Aber die Behörden können in der Kürze der Zeit nicht auch noch Nachforschungen anstellen, wer nun noch alles als Totenfürsorgeberechtigter in Frage kommt. Man handelt hier sehr pragmatisch und ist ehrlich gesagt einfach froh, wenn sich überhaupt jemand kümmert.

In Ihrem Fall müssten Sie die Hilfe eines Anwalts in Anspruch nehmen und eine einstweilige Verfügung erwirken oder eine Klage anstrengen.
Eventuell bekommt aber ein Anwalt auch schneller Auskunft als Sie.

Tut mir leid, dass ich Ihnen nichts anderes schreiben kann.

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(©si)