Wir sollen eine Bestatterrechnung von über 10.000 Euro bezahlen. Ist das korrekt?
Ich selbst wohne in Süddeutschland. Bekannte von mir sind Franzosen. Von denen ist jetzt eine Person verstorben. Ich habe mich bereit erklärt, für diese Bekannten die Beerdigung zu organisieren. Diese soll in Norddeutschland stattfinden.
Ich habe Sie, Herr Wilhelm, im Internet bei meiner Suche bei Google gefunden. Vielleicht können Sie mir eine Frage beantworten, ich wäre sehr dankbar.Den Bestatter im Norden habe ich ebenfalls über Google gesucht und gefunden.
Unsere französischen Freunde sind vermögend, das weiss der Bestatter auch. Nun sind wir immer ganz schnell mit dem Bezahlen und ich habe gleich gefragt soll ich im Voraus bezahlen.Wir haben nun eine Rechnung bekommen in der der Bestatter einen Posten hat:
Veranlagung von Gebühren Und Freileitungen 6 %
und diese dann als folgende auflistet:
Blumenhaus
Sänger
Steinmetz
und noch ein paar kleinere Posten, die aber ok sindDie Beerdigung ist erst nächste Tage. Die Rechnung liegt schon vor, aber keiner der 3 Posten ist geliefert oder erbracht worden.
Ich kenne es von anderen Beerdigungen, da haben wir die Rechnung nach Leistung bezahlt und nicht vorher.
Der Rechnungsbetrag für die 3 Posten beläuft sich auf ca. 6000 €.
Wir hatten dem Bestatter bereits ca. 4100 € im Voraus überwiesen.
Ich habe übrigens auch keine Originalrechnungen der Posten bekommen…Können sie mir sagen, ob so etwas üblich und korrekt ist?
Hallo,
vielen Dank für Ihre Anfrage und Ihr Vertrauen.
Es ist üblich, eine Bestatterrechnung nach erbrachter Leistung zu bezahlen.
Kommen aber weitere Positionen hinzu, die besonders hoch sind oder ist die Bestatterrechnung insgesamt recht hoch, dann ist es ebenso üblich, einen entsprechenden Vorschuß zu bezahlen.
In diesem Falle hatten Sie ja auch angeboten, vorher zu bezahlen.
Insofern ist das erst mal alles korrekt.
Ich habe allerdings keine Vorstellung davon, was die 6% bei „Gebühren und Freileitungen“ sein sollen.
Die von Ihnen aufgeführten Positionen Sänger, Steinmetz und Blumenhaus sind sogenannte durchlaufende Posten.
Das sind also Beträge, die der Bestatter im Auftrag anderer Unternehmen bei den Angehörigen einzieht.
Die Blumen wird er bei einem Gärtner bestellt haben, der Sänger bekommt einen eigenen Betrag und der Steinmetz wird den größten Posten ausmachen.
Da dieser Posten 6.000 € ausmacht, scheinen da sehr hohe Kosten bezüglich des Grabsteins zu entstehen.
Ist eventuell ein Stein auf dem Grab, der zur Beerdigung vorübergehend entfernt werden muß, oder hat man sich bereits einen Grabstein für später ausgesucht?
Wenn ich das richtig verstehe, soll die Beerdigung über 10.000 € kosten?
Natürlich kann die Kostenaufstellung des Bestatters auch Positionen enthalten, deren Leistung erst im Zusammenhang mit der eigentlichen Beerdigung und danach entstehen.
Korrekterweise sollten Sie anschließend eine Schlußabrechnung des Bestatters enthalten, in der er seine eigenen Leistungen abrechnet. In einem zweiten Teil der Rechnung sollten die durchlaufenden Posten aufgelistet sein und natürlich sollten wenigstens in Kopie die Rechnungen dabei sein, auf deren Grundlage er die durchlaufenden Posten abrechnet.
Sollten Sie weitere Fragen haben, melden Sie sich bitte!
Ich habe noch einmal die wichtigsten Schlagwörter (Hashtags) dieses Artikels für Sie zusammengestellt, damit Sie sich besser orientieren können:
Schlagwörter: Beerdigung, Posten, rechnung
Wenn sie einen teuren Sarg bestellt, und ggf auch noch einen teuren Grabstein will, ist man schnell bei 10.000€