Da verschickte die Stadt versehentlich Rechnungen an einen Toten, Urnen werden wegen Bauarbeiten in der Verwaltung zwischengelagert und samstags wird nicht bestattet.
Das alles erregt die Leser der „Augsburger Allgemeinen“ und man diskutiert über die Verhältnisse.
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In einem Nachbarlandkreis hat die Verwaltung eine Rechnung für drei Tage Kühlraum verschickt. Der Verstorbene war auf einer Spielplatzschaukel verunglückt und von der Staatsanwaltschaft beschlagnahmt, da unklar ist, ob die Ursache in der Verantwortung der Stadt liegt. Nach einem Zeitungsbericht wurde die Rechnung vorläufig zurückgenommen.
Müssen bei einer Beschlagnahme überhaupt die Angehörigen für die Kühlungskosten aufkommen, oder wäre in diesen Fall nicht die Staatsanwaltschaft der Auftraggeber? Hier wäre auch interressant zu wissen, wie das in einem Fall ist, wenn das mal eben 14 Tage bis zur Freigabe dauern würde?
Was sich hier alles in Augsburg abspielt ist unglaublich … ich war geschockt vorerst „nur “ von der Leichenvertauschung zu hören und dan auch noch diese pietätlosen Fehler. Das wirft natürlich auch auf uns selbständigen Unternehmer ein schlechtes Licht aber da die „Branche“ hier in Augsburg eh sehr schlecht zu durchschauen ist bleibt am Ende alles beim Angehörigen hängen. Schade für die Angehörigen aber man kann sich einfach nicht absichern auch Bestatter sind nur Menschen und man kann auch noch so penibel Arbeiten es passieren immer wieder Fehler. (Wie z.B die Vertauschung) aber am ende will es keiner zugeben !
Ich finde es nur gut das die Bürger jetzt mal ein Auge auf die Bestatter haben ! Die dachten ja immer das was sie so machen alles hinter verschlossenen Türen geschied.
Hoffe auf einen kleinen Umschwung und das man ehrlich zu Angehörigen ist und Fehler zugibt.
Denn Rechnungen an Tote und Urnen in Behörden ist sicher nicht das was Angehörige in ihren schwersten Stunden brauchen.
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Nekrolog
Christoph von Dohnányi
Christoph von Dohnányi (* 8. September 1929 in Berlin; † 6. September 2025 in München) war einer der bedeutendsten deutschen...
In einem Nachbarlandkreis hat die Verwaltung eine Rechnung für drei Tage Kühlraum verschickt. Der Verstorbene war auf einer Spielplatzschaukel verunglückt und von der Staatsanwaltschaft beschlagnahmt, da unklar ist, ob die Ursache in der Verantwortung der Stadt liegt. Nach einem Zeitungsbericht wurde die Rechnung vorläufig zurückgenommen.
Müssen bei einer Beschlagnahme überhaupt die Angehörigen für die Kühlungskosten aufkommen, oder wäre in diesen Fall nicht die Staatsanwaltschaft der Auftraggeber? Hier wäre auch interressant zu wissen, wie das in einem Fall ist, wenn das mal eben 14 Tage bis zur Freigabe dauern würde?
Was sich hier alles in Augsburg abspielt ist unglaublich … ich war geschockt vorerst „nur “ von der Leichenvertauschung zu hören und dan auch noch diese pietätlosen Fehler. Das wirft natürlich auch auf uns selbständigen Unternehmer ein schlechtes Licht aber da die „Branche“ hier in Augsburg eh sehr schlecht zu durchschauen ist bleibt am Ende alles beim Angehörigen hängen. Schade für die Angehörigen aber man kann sich einfach nicht absichern auch Bestatter sind nur Menschen und man kann auch noch so penibel Arbeiten es passieren immer wieder Fehler. (Wie z.B die Vertauschung) aber am ende will es keiner zugeben !
Ich finde es nur gut das die Bürger jetzt mal ein Auge auf die Bestatter haben ! Die dachten ja immer das was sie so machen alles hinter verschlossenen Türen geschied.
Hoffe auf einen kleinen Umschwung und das man ehrlich zu Angehörigen ist und Fehler zugibt.
Denn Rechnungen an Tote und Urnen in Behörden ist sicher nicht das was Angehörige in ihren schwersten Stunden brauchen.