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Duft

Gegen Werbung habe ich ja im Grunde nichts. Wir machen ja auch Werbung und Klappern gehört ja bekanntlich zum Uhrwerk Handwerk. Aber manche Werbemaschen sind schon lästig oder passen so ganz und gar nicht zu unserem Gewerbe.

Eine Masche, die in den letzten Monaten ganz besonders beliebt ist, besteht darin, daß freundliche Leute irgendwelche Koffer oder Kollektionen bei uns im Büro lassen. „Ich lasse Ihnen das einfach mal da, schauen Sie es sich an und wenn sie etwas haben wollen, einfach auf der Liste abhaken, Preis steht daneben. Ich komme in zwei Tagen wieder und hole den Rest wieder ab und kassiere.“

Auf diese Weise ist schon mal eine Riesenkiste mit allerlei Bastelkram bei uns gelandet, dann war mal jemand mit Kinderbüchern da und schließlich auch einer mit einem Koffer voller Parfüm und Rasierwasser usw. Man kennt doch diese Duftwässer, die so riechen sollen wie was anderes, die auch so ähnlich heißen wie was anderes, aber nicht das andere sind, obwohl der Verkäufer ja keinen Hehl daraus macht, daß das sowieso alles aus der selben Fabrik komme…

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So, und dieser Koffer mit den Rasierwässern und Parfüms steht jetzt schon ein halbes Jahr bei uns im Büro. Zwei Mitarbeiter haben sich je eine Flasche rausgenommen und auch bav auf der Liste abgehakt, aber der Verkäufer ist nie wiedergekommen. Auf dem Abhakzettel steht nur „Impressario Dienstleistungen“ und auf den Verpackungen der Produkte nur „Fragrance International, New York, London, Paris, Mailand“. Keine Spur von einer Adresse oder so.

Dürfen wir den Quatsch jetzt behalten? Aufs Fundbüro müssen wir das ja wohl kaum bringen, weil wir es ja nicht gefunden haben.


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Lesezeit ca.: 2 Minuten | Tippfehler melden | Peter Wilhelm: © 8. Oktober 2007 | Revision: 28. Mai 2012

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Thomas
17 Jahre zuvor

http://dejure.org/gesetze/BGB/241a.html
Es dürfte aber fraglich sein, ob das hier einschlägig ist…

Lilifee
17 Jahre zuvor

Hallo Thomas,

du hast das BGB verlinkt. Tom ist aber Kaufmann. Für Ihn gilt das HGB. Und da sieht es ganz anders aus….

Gruß

Lilifee

Thomas
17 Jahre zuvor

Das HGB gilt aber nicht statt des BGB, sondern ergänzend bzw. überlagernd. Die von mir genannte Vorschrift schützt aber nur Verbraucher, von daher ist es eben fraglich, ob hier an Verbraucher geliefert werden sollte. Allerdings hat der Einkauf von Parfüms nun nicht unbedingt etwas mit dem Bestattergewerbe zu tun; und für die Mitarbeiter gilt das sowieso.

17 Jahre zuvor

Hat der Typ, der einst den Koffer gebracht hat, eine Quittung dafür bekommen oder hatte er einen Zeugen dabei? 🙂

Sponge
17 Jahre zuvor

Ich würde, wenn der wiederkommt, eine Lagergebühr von 15 Euro pro Monat fordern. Einfach mal Müll abladen für nix?

Verpacke den Koffer ordentlich und tue den an eine Stelle im Lager wo er nicht stört. Wenn der nach einem Jahr nicht abgeholt wird – verkaufen oder versteigern an einen gutgläubigen Dritten. Der Koffer ist ja nicht abhandengekommen. Die Kohle aufm Konto deponieren – fertig.

Ersitzung bei beweglichen Sachen tritt erst in 10 Jahren ein – da dürfte das Zeug schon umgekippt sein.

zummy
17 Jahre zuvor

Hier kommt wohl eher Gläubigerverzug in Betracht:

http://dejure.org/gesetze/BGB/293.html http://dejure.org/gesetze/BGB/300.html http://dejure.org/gesetze/BGB/304.html

Angebot entbehrlich, da Abholzeit fest vereinbart war.

Kommt allerdings drauf an, ob man die Rückgabe des Koffers als Leistungspflicht ansieht.

Tom haftet also nur noch für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, falls der Koffer beschädigt wird. Außerdem kann er, falls ihm durch die Lagerung Kosten entstehen, diese ersetzt verlangen.

17 Jahre zuvor

"Ersitzung"? Heist das so? Lustig

Thomas
17 Jahre zuvor

Tja, die juristische Sprache ist manchmal etwas seltsam…

Allerdings kann man nur ersitzen, wenn man der Meinung ist, man sei Eigentümer.

Marco
17 Jahre zuvor

Ja, das heißt Ersitzung, diese dürfte aber wegen § 937 Abs. 2 BGB ausgeschlossen sein, http://dejure.org/gesetze/BGB/937.html

Mac Kaber
17 Jahre zuvor

Ihr werft da mit §§§§§ um euch, tsssss, dabei dürfen nur Rechtsanwälte auskünfte geben. Passt auf, dass sich da mal kein Abmahnverein meldet.

Ersitzung, tolles Wort — ja, das ist das was alle meine Bekannten und Freunde tun, wenn ich ihnen etwas verliehen habe. Ich weiß nach einem halben Jahr nicht mehr was ich wem geborgt habe, und "nein" sagen kann ich halt auch nicht.

Marco
17 Jahre zuvor

@Mac Kaber: Auf meiner Visitenkarte steht, ich darf 😉

undertaker
17 Jahre zuvor

Nur Anwälte dürfen Auskünfte geben? Das wäre ja mal ganz was Neues. Einigen wir uns zunächst einmal auf die zur Rechtsberatung befugten Personen, damit die ganzen Steuerberater, Notare usw. nicht alle bald schon arbeitslos werden. Desweiteren werden hier keine rechtsberatenden Auskünfte gegeben sondern ein aktuell geschilderter Fall wird von Laien und Fachleuten, auch anhand von Zitaten aus dem deutschen Recht, diskutiert.

undertaker
17 Jahre zuvor

@Shopblogger: Nein, keine Quittung, kein Zeuge. Aber da sollte alles auf lange Frist sowieso kein Problem sein. Die Mädchen vorne im Büro sind der Meinung, das Parfüm verdunste sowieso sehr leicht, und während sie das sagen, riechen sie sehr gut.

@all:

Sie werden den Besitz also nicht ersitzen, sondern eher erduften.

Im Übrigen handelt es sich meiner Meinung nach sowieso auch nicht um ein HGB-Geschäft, weil sich der Vertreter ganz eindeutig nur an die bei mir beschäftigten Mitarbeiter gewandt hat, die allenfalls auf privater Ebene in ihren Pausen die entsprechenden Kaufgeschäfte getätigt hätten.

Ich persönlich bedufte mich nicht im Büro, ich bin immer schon rasierwasserbeduftet, wenn ich hinuntergehe.

17 Jahre zuvor

Vielleicht ist der gute Vertreter ja einem Deiner Kollegen "unter" die Finger gekommen 😉

Helmut
17 Jahre zuvor

Beim Shopblogger ist noch ein Regal frei. Jetzt sucht doch bitte mal einen Bestatter der über seinen Kisten wohnt.

17 Jahre zuvor

…..beduftet…..

Was für eine schöne Sprache!

17 Jahre zuvor

BGS anrufen. "Hier steht ein Koffer herum, der keinem zu gehören scheint, können Sie mal gucken?" Würde ich ziemlcih lustig finden, könnte aber ein ganz schön teurer Spaß werden, das muss man wohl dazu sagen. 😉

17 Jahre zuvor

Besser nicht, der wird sicher an Ort und Stelle gesprengt. Und dann wird aus dem Bestatterblog auf unbestimmte Zeit ein Wiederaufbaublog, und das wollen wir ja nicht.

Aber immerhin würden die Trümmer gut riechen…

17 Jahre zuvor

Ich wäre da vorsichtig mit solchen koffern, was wenn eichenlaub so etwas spionieren will oder sonstwer, ein aufnahmegerät und ne kamera ist klein und leicht wo versteckt in so nem koffer.

Spike2050
17 Jahre zuvor

Vlt waren die Vertreter ja inzwischen anderweitig deine Kunden und können ihr Zeug garnicht mehr abholen 🙂

ph0
17 Jahre zuvor

@Christian in Wien:

Dazu fällt mir spontan ein: wieso sollte man etwas so kleines in einem großen, auffälligen Koffer unterbringen, anstatt es sonstwie zu verstecken? Woher bezöge es Energie? Ich glaube kaum dass in dem Koffer hinter "Homme Sport" ein Radioisotopengenerator 30 Jahre Energieversorgung sichert. Und: Wer holt die Bänder dann ab? 😉 Oder soll das dann auch noch über grundstücksübergreifenden, unangemeldeten Funkkanal laufen, der an sich auffälliger als 20 Koffer sind? 😀

17 Jahre zuvor

@ ph0

Ne kamera mit tonübermittlung und sender bringt man locker in ner zigaretenschachtel unter, die stromversorgung ist kein problem, ein paar batterien in der kofferverkleidung und schon kann ich ein oder zwei tage senden mit einer reichweite von gut 40 – 60 meter. aber das muss ich gar nicht, ich bringe den koffer hin, das ding speichert es und ich hol den koffer wieder, alles kein problem, vor allem wenn es mir nur um tonaufnahmen geht, so ein mp3 player mit mikro irgendwo im koffer gut verbaut mit nem zusätzlichen akku hat locker die kapazität für ein paar tage.

Wickie79
17 Jahre zuvor

Also ich würde ein paar der Fläschchen leeren und mit Essig o.ä. wieder auffüllen. Und wenn der dann seinen Koffer wieder abholt wird er sicherlich beim nächsten Kunden kein Geschäft machen.

Was sind denn das überhaupt für komische Firmen die Leute mit nem Koffer vorbeischicken und die den dann einfach mal dalassen. Schade, dass bei uns so jemand noch nicht wahr.

Wir werden nur regelmäßig angerufen oder bekommen Werbefaxe die prima Notizzettel abgeben.

Hoschi
17 Jahre zuvor

Der ehemalige Duftverkäufer hat sich wahrscheinlich verbessert. Er schult jetzt TeleCom-Störungsmitarbeiter.

LadyMarguerite
17 Jahre zuvor

Oh, war da Chanel N°19 dabei? Dann kann so einer auch mal zu mir kommen … habe meins letztens nämlich zerschmissen. Und das Fläschchen war halbvoll, nicht halbleer 😉




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