Hier veröffentlicht der Publizist Informationen und Geschichten über den Bestatterberuf. Mehr über den in der Halloween-Nacht an Allerheiligen geborenen Autor finden Sie u.a. hier. Der Schriftsteller Peter Wilhelm lebt mit seiner Familie in Edingen-Neckarhausen bei Heidelberg.
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Gehen wir die Punkte alle mal durch. Als ehemaliger Kremamitarbeiter erlaube ich mir schon einige Sachkenntnis diesbezüglich:
1.) Soll mit beigesetzt werden.
Das funktioniert regelmäßig nicht. Die künstlichen Hüftgelenke sind schlichtweg zu groß für die Aschekapsel und selbige sind manchmal schon ohne „Schmuck“ randvoll gefüllt – ergo größere Kapsel bei höheren Kosten.
2.) Soll den Angehörigen ausgehändigt werden.
Um Gotteswillen. Das wirft gleich eine Handvoll Probleme auf. Erstens müsste man Buch führen, welcher Sterbefall was hinterlassen hat. Zweitens ist das Krema in der Beweispflicht, dass der Stf. wirklich nur EIN Hüftgelenk hatte. Drittens, was sollen Angehörige mit verbrannten Herzschrittmachern und Hüftgelenken. Und vorallem viertens ist das keine finale Lösung, weil was passiert, wenn die Angehörigen die Hinterlassenschaften nicht wollen?
3.) Soll vom Krema verkauft werden (Erlös Stadtsäckel).
Prinzipiell eine gute Idee – zumindest praktisch durchführbar. Bei privaten Krematorieren wäre dann das Geschrei groß. Bereicherung auf Kosten der Verstorbenen ^^
4.) Soll vom Krema verkauft werden (Erlös Angehörige).
Hier verweise ich auf Punkt 2. Der Verwaltungsaufwand wäre doch unüberschaubar und an der Kernkompetenz eines Krematoriums vorbei. Man müsste akkurat Buch über jeden Schmuckbestandteil in der Totenasche führen. Problematisch wird es dann, wenn der Opa vermeintlich mehr Schmuck dabei hatte, als tatsächlich in der Asche gefunden.
5.) Darüber sollen die Angehörigen entscheiden können.
siehe Punkt 2 und Punkt 4. Hinzu kommt jetzt noch das Buch führen über die persönlichen Wünsche, die im „Stille Post“-verfahren über den Bestatter rangetragen werden müssen. Offene Frage: Was wäre der default-Fall bei einer Sozbestattung oder bei entscheidungsunwilligen Angehörigen?
6.) Soll vom Krema verkauft werden (Erlös wohltätig).
Mein Favorit, da auch von uns damals so praktiziert. Im Schnitt kamen jährlich um die 2-3 Tausend Euro zusammen, über die sich irgendein karitativer Verein der Region freuen durfte. Aus Pietätsgründen haben wir jedoch NIE an die örtlichen Hospize oder Altersheime gespendet.
Ich habe nach dem anderen Artikel für die letzte Option gestimmt – der Hinweis auf den immensen Verwaltungsaufwand der Rückgabe oder Auszahlung an die Hinterbliebenen finde ich sehr berechtigt, und bei einer Abgabe an eine gemeinnützigen oder wohltätigen Zweck kann niemand mehr von Geschäftemacherei faseln. Die Hinweise vom Overtaker sind gut und einleuchtend.
Alles an übriggebliebenen Metallen ist Eigentum der Hinterbliebenen und Krematorien sollten per Gesetz dazu verpflichtet werden diese Hinterlassenschaften wortlos auszuhändigen.So wie es bisher gehandhabt wird ist für mich Diebstahl.Verkaufen und spenden kann ich auch selber machen und entscheide selbst wo das Geld hingeht.
Alles an übriggebliebenen Metallen ist Eigentum der Hinterbliebenen und Krematorien sollten per Gesetz dazu verpflichtet werden diese Hinterlassenschaften wortlos auszuhändigen.So wie es bisher gehandhabt wird ist für mich Diebstahl.Verkaufen und spenden kann ich auch selber machen und entscheide selbst wo das Geld hingeht.
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Mir fehlt die Möglichkeit – soll vom Krema verkauft werden (Erlös gemeinnützig)
Der Stadtsäckel ist per definitionem gemeinnützig.
mir fehlt der Punkt:
Soll vom Krema verkauft werden – Erlös wird gespendet
Sorry Icke, habe den Eintrag glatt übersehen
Soll vom Krema verkauft werden – Die Mitarbeiter sollen vom Erlös schön einen trinken gehn.
Soll vom Krema verkauft werden – Geld wird mit beigesetzt.
Gehen wir die Punkte alle mal durch. Als ehemaliger Kremamitarbeiter erlaube ich mir schon einige Sachkenntnis diesbezüglich:
1.) Soll mit beigesetzt werden.
Das funktioniert regelmäßig nicht. Die künstlichen Hüftgelenke sind schlichtweg zu groß für die Aschekapsel und selbige sind manchmal schon ohne „Schmuck“ randvoll gefüllt – ergo größere Kapsel bei höheren Kosten.
2.) Soll den Angehörigen ausgehändigt werden.
Um Gotteswillen. Das wirft gleich eine Handvoll Probleme auf. Erstens müsste man Buch führen, welcher Sterbefall was hinterlassen hat. Zweitens ist das Krema in der Beweispflicht, dass der Stf. wirklich nur EIN Hüftgelenk hatte. Drittens, was sollen Angehörige mit verbrannten Herzschrittmachern und Hüftgelenken. Und vorallem viertens ist das keine finale Lösung, weil was passiert, wenn die Angehörigen die Hinterlassenschaften nicht wollen?
3.) Soll vom Krema verkauft werden (Erlös Stadtsäckel).
Prinzipiell eine gute Idee – zumindest praktisch durchführbar. Bei privaten Krematorieren wäre dann das Geschrei groß. Bereicherung auf Kosten der Verstorbenen ^^
4.) Soll vom Krema verkauft werden (Erlös Angehörige).
Hier verweise ich auf Punkt 2. Der Verwaltungsaufwand wäre doch unüberschaubar und an der Kernkompetenz eines Krematoriums vorbei. Man müsste akkurat Buch über jeden Schmuckbestandteil in der Totenasche führen. Problematisch wird es dann, wenn der Opa vermeintlich mehr Schmuck dabei hatte, als tatsächlich in der Asche gefunden.
5.) Darüber sollen die Angehörigen entscheiden können.
siehe Punkt 2 und Punkt 4. Hinzu kommt jetzt noch das Buch führen über die persönlichen Wünsche, die im „Stille Post“-verfahren über den Bestatter rangetragen werden müssen. Offene Frage: Was wäre der default-Fall bei einer Sozbestattung oder bei entscheidungsunwilligen Angehörigen?
6.) Soll vom Krema verkauft werden (Erlös wohltätig).
Mein Favorit, da auch von uns damals so praktiziert. Im Schnitt kamen jährlich um die 2-3 Tausend Euro zusammen, über die sich irgendein karitativer Verein der Region freuen durfte. Aus Pietätsgründen haben wir jedoch NIE an die örtlichen Hospize oder Altersheime gespendet.
Ich habe nach dem anderen Artikel für die letzte Option gestimmt – der Hinweis auf den immensen Verwaltungsaufwand der Rückgabe oder Auszahlung an die Hinterbliebenen finde ich sehr berechtigt, und bei einer Abgabe an eine gemeinnützigen oder wohltätigen Zweck kann niemand mehr von Geschäftemacherei faseln. Die Hinweise vom Overtaker sind gut und einleuchtend.
Alles an übriggebliebenen Metallen ist Eigentum der Hinterbliebenen und Krematorien sollten per Gesetz dazu verpflichtet werden diese Hinterlassenschaften wortlos auszuhändigen.So wie es bisher gehandhabt wird ist für mich Diebstahl.Verkaufen und spenden kann ich auch selber machen und entscheide selbst wo das Geld hingeht.
Alles an übriggebliebenen Metallen ist Eigentum der Hinterbliebenen und Krematorien sollten per Gesetz dazu verpflichtet werden diese Hinterlassenschaften wortlos auszuhändigen.So wie es bisher gehandhabt wird ist für mich Diebstahl.Verkaufen und spenden kann ich auch selber machen und entscheide selbst wo das Geld hingeht.