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Strafanzeige! – Ehering verschwunden – Hat der Bestatter ihn gestohlen?

wolkenhimmel

Mein Vater ist im Januar verstorben und wurde zwei Monate später als Urne beigesetzt.
Bei der Abholung meines Vaters, hat kein Familienmitglied daran gedacht, den Ehering abzunehmen.
Meine Mutter und wir Kinder gingen davon aus, dass der Bestatter ihn zurück gibt.

Er meinte wir hatten nichts besprochen und er wäre in der Urne und ob sie den geöffnet werden sollte. Nach einem kurzen Zögern, stimmten wir zu.

Darauf hin meinte er im Büro zu suchen und nun meint er, er wäre evtl.in der Hose bei Reinigung abgegeben worden und er hätte nachgefragt, der Ring wäre nicht da. Komisch, kein Angebot einer materiellen Entschädigung und für ihn scheint die Sache geklärt zu sein.

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Ist es sinnvoll bei der Polizei eine Anzeige zu machen?

Es ist natürlich sehr gut zu verstehen, daß man als Angehöriger an den Ehering zuletzt denkt.
Erst einmal gehört er ja fest zur Person und wird so gut wie nie abgelegt und dann möchte man ja auch dem Toten nicht sofort den Ring vom Finger ziehen.

So gelangen immer wieder Eheringe bis zum Bestatter. Ein ordnungsgemäß arbeitender Bestatter wird ein Protokoll über die am Verstorbenen vorgefunden Gegenstände machen oder doch als Mindestes einen Eintrag in die Sterbefallakte. Im Idealfall hält der Bestatter Rücksprache mit den Angehörigen, um zu erfahren, wie mit diesen Gegenständen verfahren werden soll.

In sehr vielen Fällen entscheiden sich die Angehörigen dafür, den Ehering als letzten Begleiter am Verstorbenen zu belassen.
Ein Bestatter sollte im Falle einer Feuerbestattung darauf hinweisen, daß der Schmuck nicht immer mit in die Urne gelangt, obwohl das seit neuerer Zeit so sein sollte.

Eine Verpflichtung, den Schmuck zu protokollieren und den Verbleib abzuklären gibt es aber nicht!

So kann der Bestatter davon ausgehen, daß am Verstorbenen belassener Schmuck absichtlich dort gelassen wurde und dort auch verbleiben soll.

Es ist dann für ihn im weiteren Verlauf kaum möglich, festzustellen, wo der Ring verblieben ist. Er könnte auf dem Friedhof oder im Krematorium weggenommen worden sein, er könnte bei der Einäscherung in die Asche oder Altmetallsammlung gekommen sein oder oder oder…

Ich sehe nicht, warum der Bestatter zu einer materiellen Entschädigung verpflichtet sein sollte. Das wäre nur dann denkbar, wenn man nachweisen könnte, daß genau er den Schmuck weggenommen hat. Dann käme natürlich auch eine Strafanzeige in Betracht.

Da aber nicht feststeht, und es wohl auch nicht bewiesen werden kann, wann und wo und durch wen der Ring weggekommen ist, würde eine Strafanzeige gegen eine bestimmte Person vermutlich nichts bringen.

Bestattern kann ich nur den Rat geben, Schmuck und Wertgegenstände exakt zu protokollieren, damit es genau zu diesen Mißverständnissen nicht kommt.
Angehörigen rate ich, alle wertvollen Gegenstände vom Verstorbenen zurückzubehalten. Sollte ein Schmuckstück, wie etwa ein Ehering aufgegeben werden und am Verstorbenen verbleiben, ist es extrem schwierig, der Verbleib auch zu garantieren.

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(©si)