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Ein Weg für Dich oder doch kein Weg? Urne für zu Hause

Schon vor Jahren habe ich hier im Bestatterweblog beschrieben, dass es den sogenannten Umweg über die Niederlande gibt, um in den Besitz einer Urne mit der Asche eines Verstorbenen zu gelangen.

Was ist denn nun der Umweg über Holland?

In den Niederlanden gilt ein anderes Bestattungsrecht als bei uns in Deutschland.
Dort müssen Totenaschen nicht auf einem Friedhof beigesetzt werden.
Sie können verstreut oder den Angehörigen übergeben werden.

Diesen Umstand macht man sich beim „Umweg über Käseland“ zu nutze. Der Verstorbene wird hier in Deutschland ganz normal „abgefeiert“ und dann eingeäschert. Der deutsche Bestatter und die Angehörigen geben gegenüber den deutschen Behörden vor, die Urne solle nun in Holland beigesetzt werden. Zu diesem Zweck wird die Urne an einen niederländischen Bestatter oder an hierauf eingerichtete und eingestellte Krematorien versandt. Für die deutschen Behörden ist der Fall damit erledigt. Die Asche wurde ins Ausland überführt und somit gilt hierfür ausländisches Bestattungsrecht.

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Nun kommt der kleine Trick ins Spiel, der den „Umweg über Holland“ ausmacht. Der niederländische Urnenempfänger setzt die Urne nun nämlich nicht bei, sondern sendet sie an die deutschen Angehörigen zurück.
Und, schwups, können diese damit machen, was sie möchten.

Illegal, Gesetzeslücke oder scheißegal?

Hierbei wird nicht, wie immer wieder behauptet wird, eine Gesetzeslücke clever ausgenutzt, sondern schlicht und ergreifend gegen geltendes Recht verstoßen.
Dreh- und Angelpunkt sind die Landesbestattungsgesetze (LBG). Abgesehen von Bremen schreiben die LBG die Friedhofspflicht für Totenaschen vor.
Es gibt mehrere gute Gründe, weshalb man die Asche eines Verstorbenen nicht mit nach Hause nehmen darf.
Allerdings gibt es mindestens genauso viele gute Gründe, aus denen Menschen sich das dennoch wünschen.

Wie stehst Du dazu, eine Urne mit nach Hause zu nehmen?

Meine liberale Haltung zu diesem Thema ist allgemein bekannt.
Ich will sie aber gerne noch einmal deutlich machen:

Ich finde, jeder sollte sich selbst frei entscheiden können, ob er die Asche eines Angehörigen daheim aufbewahren oder in die Obhut eines Friedhofs geben möchte.
Für das Verstreuen von Aschen könnten die Länder ohne weiteres bestimmte Areale an den Ufern von Flüssen oder in Wäldern freigeben.
Aus meiner Sicht ist der Mensch als solches durch die Einäscherung komplett weg. Anders als im Sarg befindet sich in der Urne nicht der Körper, sondern nur geringe Mengen nicht verbrennbarer mineralischer Rückstände.

Aber: Das ist gesetzlich so nicht vorgesehen. Also müssen wir uns an das geltende Recht halten.

Gerne wird von den Umgehern dieser gesetzlichen Regeln auch die Ärzteschaft aufs Korn genommen. Für eine Leichenschau erhalten die Ärzte ein nur sehr geringes gesetzlich geregeltes Honorar. Sie versuchen deshalb in vielen Fällen durch das Hinzuaddieren abenteuerlicher Gebührenpositionen dieses niedrige Honorar aufzubessern. Hier sage ich immer: Es kann nicht angehen, dass die Unzufriedenheit der Ärzte auf dem Rücken (und aus dem Geldbeutel) der Angehörigen ausgetragen wird. Die Ärzteschaft muß sich über ihre doch sonst gar nicht so schwache Lobby eben dafür einsetzen, dass für die Leichenschau ein anständiges Honorar in die Gebührenordnung der Ärzte (GOÄ) geschrieben wird. Bis das aber der Fall ist, haben sie gefälligst das korrekte Honorar abzurechnen.
Genau diese Position nehmen auch gerade diejenigen Personen ein, die immer wieder den „Umweg über Holland“ propagieren.
Fakt ist aber: Auch diese Personen müssen sich die gleiche Weisheit aufs Brot schmieren lassen.
Solange das nicht vom Gesetzgeber so vorgesehen ist, müssen wir uns an die geltende Regelung halten.

Nein. Er ist bis zu dem Punkt legal, wo sich die Urne mit der Asche auf niederländischem Hoheitsgebiet befindet.
Aber exakt ab dem Zeitpunkt, an dem die Urne wieder nach Deutschland kommt, steht sie wieder unter der Geltungshoheit deutscher Gesetze. Mithin besteht Friedhofspflicht.
Die Urne müsste unverzüglich auf einem Friedhof oder bei einer Friedhofsverwaltung abgegeben werden.

Geschieht das nicht, begeht man eine Ordnungswidrigkeit. M.W. sehen einige Bestattungsgesetze hierfür auch Strafen vor. Das war früher nicht so.

Wer also heute so handelt, läuft Gefahr, dass ihm die Behörden auf den Pelz rücken und große Schwierigkeiten machen.

Mein Bestatter macht auch so etwas. Handelt er illegal?

Beinahe jeder Bestatter in Deutschland bietet diesen Umweg an. Dieses Verfahren wird aber als Besonderheit in Ausnahmefällen angeboten.
Es gibt einfach Sterbefälle, bei denen diese Friedhofspflicht es verhindert, dass die Angehörigen in der von ihnen gewünschten Weise mit der Asche verfahren können. Ist der Leidensdruck hier groß, vermag der Bestatter zu helfen.
Er handelt aber nur dann illegal, wenn er an der Inbesitznahme der Urne durch die Angehörigen beteiligt ist. Das bloße Überstellen der Urne nach Holland und das Beschreiben des Umwegs selbst sind nicht illegal.
Es ist auch nicht falsch, wenn Bestatter für die Inanspruchnahme dieser besonderen Dienstleistung eine Aufwandsentschädigung verlangen. Jede Mühe verdient ihren Lohn.

Wer allerdings aus dieser Notlösung, was es in meinen Augen ist, ein Geschäftsmodell macht und offensiv mit der Umgehung deutschen Rechts wirbt, der handelt unredlich.

Bestatter, die so verfahren, können seitens des Gewerbeamtes als unzuverlässig eingestuft werden und ihnen könnte der Betrieb des Unternehmens aus gewerberechtlicher Sicht untersagt werden.

Warum passiert da nichts? Die kommen doch alle ungeschoren davon

Das ist ein schlafender Hund. Und schlafende Hunde, so sagt der Volksmund, sollte man nicht wecken. Solange das im Ausnahmefall unter dem Mantel der Verschwiegenheit getan wird, ziehen die deutschen Friedhofsverwaltungen den Kopf schildkrötengleich zwischen die Schultern und unternehmen nichts. Sie erfahren ja auch so gut wie nie etwas davon.
Wird das Ganze aber auf Dauer und in Masse propagiert, werden die Behörden immer wieder darauf aufmerksam gemacht. Das kann letztlich dazu führen, dass Angehörige irgendwann mit dem Wunsch einer Urnenüberführung ins Ausland unter Generalverdacht stehen.

Was ist mit Webseiten, die offensiv hier ihre Hilfe anbieten?

Ich sehe dieses Treiben mit zusammengekniffenen Augen und stehe diesen Angeboten skeptisch gegenüber.
Ich würde auf gar keinen Fall mit so jemanden zusammenarbeiten, der sich auch noch damit brüstet, schon in hunderten von Fällen geholfen zu haben.
Gerade solche Personen stehen besonders im Fokus. Als Friedhofsbehörde wäre ich da besonders wachsam.

Was passiert eigentlich mit den Urnen daheim, wenn die mal keiner mehr haben will?

Gute Frage! Bis jetzt sind mir keine Fälle bekannt, dass damit Schindluder getrieben wurde.
In den meisten Fällen wird die Asche irgendwann irgendwo verstreut und die Urne entsorgt.
Als es vor Jahren im Düsseldorfer Landtag um eben diese Frage ging, wurde von Abgeordneten behauptet, die Niederländer hätten da ein Riesenproblem. Jedes Jahr würden unerwünschte Urnen aus den Grachten gefischt.
Eigenartig nur: Die niederländische Grachtenwacht wußte davon gar nichts.
Irgendwie gehen nämlich alle ausgehändigten Urnen irgendwie ihren Weg, ohne auf dem Müll zu landen.

Was für Bedenken gibt es gegen die Aushändigung der Urne?

Eines der Hauptargumente ist natürlich die hauchdünne Gesetzeslage. Letztlich begeht man eine Ordnungswidrigkeit.
Aber es gibt noch einen wichtigen Punkt. Dadurch, daß sich ein einzelner Angehöriger in den Besitz der Urne bringt, nimmt er möglicherweise dem Rest der Familie die Möglichkeit, auf dem Friedhof an einem Grab trauern zu können.
Ich weiß, wie sehr Menschen darunter leiden können, wenn sie nicht wissen, wo sich ihr toter Angehöriger befindet.

Fazit

Es ist gut, dass es diesen Weg gibt. Wer ihn beschreiten will, findet garantiert beim Bestatter vor Ort (oder dem im nächsten Ort) Unterstützung.
Ein anständiger Bestatter wird aber nicht von sich aus diesen nicht legalen Weg als völlig normale Alternative bewerben. Er hat das in petto und kann bei Bedarf helfen.
Vielmehr wird er andere alternative Bestattungsformen anbieten. Die Waldbestattung, eine Seebestattung oder die mittlerweile auf vielen Friedhöfe mögliche Verstreuung.

Zu dem Thema habe ich einen etwas älteren Eintrag auf den Seiten eines Bestattungshauses gefunden:

02. April 2014
Unser Bundesverband hat in einer Stellungnahme, bezugnehmend auf die Berichterstattung in der Sendung „RTL Extra“ folgende Mitteilung veröffentlicht:
Die Äußerungen von Frau Hoerner, wie z.B. „Abschied-Urne zu Hause, im Garten oder wo Sie möchten… Bestattungspflicht legal für 150 Euro umgehen inkl. anonymer Beisetzung! Urne zu Hause kein Problem“ verstoßen gegen geltendes Recht. In Deutschland besteht Beisetzungszwang für die Aschen Verstorbener. Jeder Verstorbene muss im Rahmen einer Erd- oder Feuerbestattung einem individuellen und endgültigen Bestattungsplatz zugeführt und dort bestattet werden (Beisetzungspflicht), und zwar in einem Behältnis, Sarg oder Urne (Behältniszwang), auf einem dafür vorgesehenen und zugelassenem allgemeinen Bestattungsplatz (Friedhofspflicht).
Die Werbung mit der Umgehung des Beisetzungszwangs ist ein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht unabhängig davon, ob Aschen tatsächlich zum „Reimport“ ins Ausland verbracht werden. In Deutschland ist es deshalb nicht möglich, die Bestattungspflicht legal zu umgehen. Der Bundesverband Deutscher Bestatter e.V. hat gegen Frau Ingrid Ch. Hoerner deshalb ein obsiegendes Urteil beim Landgericht Köln (Az.: 84 O 35/09 vom 07.09.2009) erstritten, wonach die genannten Äußerungen von Frau Hoerner im Fall der Zuwiderhandlung mit einer Geldbuße bis zu 250.000 €, ersatzweise Ordnungshaft bis zu sechs Monaten sanktioniert sind. Das Urteil ist rechtskräftig.
Dennoch verstößt Frau Hoerner beharrlich gegen die gerichtlich festgestellte Verpflichtung. Alle Vollstreckungsversuche blieben aufgrund dessen, dass es Frau Hoerner immer wieder gelingt, sich den Vollstreckungsmaßnahmen zu entziehen, erfolglos. Mittlerweile ermittelt die Staatsanwaltschaft Köln (Az.: 961 JS 107/14) in diesem Zusammenhang gegen Frau Hoerner.
Bestatter, die mit der „Urne zu Hause werben“, können ebenfalls wettbewerbsrechtlich abgemahnt werden. Die Nichtbeachtung des Beisetzungszwangs stellen Ordnungswidrigkeiten nach den jeweils geltenden Bestattungsgesetzen oder Bestattungsverordnungen dar. Dabei verhalten sich sowohl der Bestatter, der bei der Umgehung der Pflichten mitwirkt, wie auch der bestattungspflichtige Angehörige ordnungswidrig.
http://www.sauerbier-bestattungshaus.de/aktuelles/2014/warnung-vor-gesetzeswidriger-werbung-urne-zu-hause


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Lesezeit ca.: 12 Minuten | Tippfehler melden | Peter Wilhelm: © 23. Mai 2017

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FrauV
7 Jahre zuvor

Danke für den gelungenen Text. Du schreibst mir aus dem Herzen. Ich wundere mich aber, dass manche damit sogar Werbung auf der Firmenseite machen. Das ist so, als würde man nicht nass werden wollen und dann im Regen spazieren gehen 🙂

Ingrid Hoerner
Reply to  FrauV
7 Jahre zuvor

@FrauV: Es ist eine Frage, wie man die Werbung für „Urne zu Hause“ formuliert.
Wenn jemand es anbietet, dann hat er ganz schnell eine Klage vom BDB an der Backe.
Beraten und Wege zeigen kann jeder Bestatter, das kann man ihm nicht verbieten.
Bekannt ist mir, dass viele Bestatter den Weg über die Schweiz anbieten und die Urnen aushändigen. Alles gegen eine Unterschrift des Angehörigen.
Hier werden Angehörige nicht auf die Situation hingewiesen, dass es nicht legal ist.
Denn egal, über welchen Weg eine Aschenkapsel nach Hause kommt, es wird nicht legal sein.

Allerdings wird es nicht kontrolliert und es ist ein Anzeige-Delikt.
Ich kenne bisher jedoch niemanden der dafür schon einmal bezahlen musste.
Könnte aber je nach Bundesland evtl. auch teuer werden.

Ingrid Hoerner
7 Jahre zuvor

Tja, dann schreibt die böse Frau Hoerner auch mal was zu dem Text: Es gibt ein „obsiegendes Urteil“ weil es sich um ein „Versäumnisurteil“ handelt! Da es später noch einmal zu einem Gerichtstermin kam, bei dem ich zu 200 € Geldstrafe verurteilt wurde, kann man erkennen, was der BDB erreicht hat. Fragen Sie sich nicht auch manchmal warum man mich aus dem Verkehr ziehen möchte? Ich kann es Ihnen sagen: Ich kläre die Menschen besser auf und es würde bei mir auch nie passieren, dass die anderen Angehörigen die einen Tot beklagen auf der Strecke bleiben. Vielleicht ist Ihnen auch bekannt, dass man Asche – das sind die Knochen des verstorbenen Menschen – teilen kann. In ganz viele beliebig große/kleine Portionen. Ich bin auch nicht, wie man mir schon damals in dem Prozess vom BDB unterstellt hat ein Bestatter. Man hat mehrfach, auch jetzt noch einmal versucht mich wegen „Urkundenfälschung“ aus dem Verkehr zu ziehen. Leider ist das bisher auch nicht gelungen. Und, wie man fälschlich behauptet, dass ich mich permanent der Verfolgung entziehe, das… Weiterlesen »

shivling
Reply to  Ingrid Hoerner
7 Jahre zuvor

@Ingrid Hoerner:

Hallo Ingrid!
Ich schreibe Dir als Antwort auf einen älteren Beitrag, bei dem die Kommentarfunktion nicht mehr möglich ist, darin schriebst Du von Deinem Bruder. Entschuldige, wenn ich indiskret bin: Hieß Dein Bruder Holger? Dann kannte ich ihn… kannst mir eine Mail schreiben unter wolfgang.pusch@gmx.de , wenn nicht, einfach vergessen… 🙂
lg W.

-thh
7 Jahre zuvor

Er handelt aber nur dann illegal, wenn er an der Inbesitznahme der Urne durch die Angehörigen beteiligt ist. Das bloße Überstellen der Urne nach Holland und das Beschreiben des Umwegs selbst sind nicht illegal.

Schwer vorstellbar, wie das „Aufzeigen des Weges“ und die Überstellung der Urne nach Holland in dem Wissen und mit dem Willen, dass sie danach den Angehörigen zurückgesandt werden soll, weder Anstiftung noch Beihilfe zu der durch die Angehörigen ggf. begangenen Ordnungswidrigkeit sein soll …

-thh
Reply to  Peter Wilhelm
7 Jahre zuvor

@Peter Wilhelm: Nicht ausdrücklich, aber im Ergebnis. Das Ordnungswidrigkeitenrecht kennt keine Unterscheidung zwischen Tätern und Teilnehmern (also Anstiftern und Beihelfern) wie im Strafrecht, sondern den Einheitstäterbegriff (§ 14 OWiG). Demnach sind auch Anstiftung und Beihilfe zu einer Ordnungswidrigkeit sind ordnungswidrig und stehen insoweit der Begehung der Ordnungswidrigkeit gleich.

-thh
Reply to  Peter Wilhelm
7 Jahre zuvor

@Peter Wilhelm: Nicht ausdrücklich, aber im Ergebnis. Das Ordnungswidrigkeitenrecht kennt keine Unterscheidung zwischen Tätern und Teilnehmern (also Anstiftern und Beihelfern) wie im Strafrecht, sondern den Einheitstäterbegriff (§ 14 OWiG). Demnach sind auch Anstiftung und Beihilfe zu einer Ordnungswidrigkeit ordnungswidrig und stehen insoweit der Begehung der Ordnungswidrigkeit gleich.

Meine Asche
7 Jahre zuvor

Es ist doch wohl unbestreitbar, dass eine grabsteinharte Lobby aus Kirchen (mit dem Interesse ihre Gläubigen zusammenzuhalten und die Friedhöfe auszulasten), Kommunen (die verhindern wollen, dass die unausgelasteten Friedhöfe noch defizitärer werden), Bestattern, Steinmetzen und Floristen (deren nachvollziehbares Interesse es ist ihre potenziellen Kunden nicht zu verlieren) und konservativen Politiker (die ihre konservativen Wähler nicht verprellen wollen) und damit auch der Gesetzgeber, bisher jedwede Initiative in Richtung Freigabe der Asche Verstorbener abblocken. Trotz vielfältiger Versuche in verschiedenen Landesparlamenten, ist, bis auf Bremen, jeder Vorstoß seit Jahrzehnten gescheitert. Insofern scheint mir der freundliche Hinweis von Herrn Wilhelm nach dem Motto „Dein freundlicher Bestatter wird´s schon richten, aber bitte das Thema nicht zu sehr in den Vordergrund rücken um keine schlafenden Hunde zu wecken“ doch ganz aus seiner üblichen Art geschlagen. Sonst legt er doch den Finger in die Wunden, spricht Klartext und geht den direkten Weg. Warum plädiert er hier für den dauerhaften Umweg über den „verschwiegenen örtlichen Bestatter“? So wird sich in 100 Jahren nichts ändern! Aber seine (ehemaligen) Bestatterkollegen werden es ihm dauerhaft danken.… Weiterlesen »

Sebastian
Reply to  Meine Asche
7 Jahre zuvor

@Meine Asche:

Über Sinn und Unsinn einiger Bestandteile unserer Gesetzbücher lässt sich sicher streiten. Aber unabstreitbar ist sicher auch, das eben auch der Verbleib eines Leichnams bzw. dessen Rückstände geregelt sein muss.

Wer mag sich denn wirklich vorstellen, das man nach 30 oder 40 Jahren und 2x weitervererben die Asche von Opa Herbert noch pietätvoll behandelt, statt sie ins Klo zu kippen?

Mir persönlich wäre das ja sogar egal. Wenn ich nicht so weit vorausdenken würde das ich mir die Frage stelle: Und was, wenn nun jeder die Urne zuhause auf der Kücheneckbank stehen haben darf? Was passiert, wenn ich dann im Sommer im Garten sitze und mich auf einmal wundere, was da in der Luft zu uns herüberweht um dann festzustellen, das die Nachbarn ihre heiß und innig geliebte Oma Else in der Einflugschneise meines vor sich hin kokelnden Grills verstreuen?

Mir würde unweigerlich der Brechreiz kommen.

Meine Asche
Reply to  Sebastian
7 Jahre zuvor

@Sebastian
Die Bedenken wegen des Mißbrauchs einer möglichen Freigabe der Regelungen in allen Ehren, aber die Erfahrungen einer Vielzahl von Ländern, die bei dem Thema liberal sind (NL, CH, USA, …) zeigen, dass zu 99,9999999999999999999% keine Asche vom Nachbarn auf den Grill geweht kommt. Warum sollen in Deutschland (siehe auch Bremen) da auf einmal die Verhaltensgestörten leben?

Ingrid Hoerner
Reply to  Meine Asche
7 Jahre zuvor

@Meine Asche: Es sind ja nicht nur die von Ihnen aufgeführten Länder in denen man die Asche zu Hause haben darf. Es sind im Gegenteil nur ein paar wenige Länder die es so halten wie es in Deutschland ist!

Wenn Sie Bremen ansprechen, hier gibt es keine generelle Freigabe der Totenasche um diese zu Hause haben zu dürfen!
Es gibt viele Vorgaben um überhaupt an die Asche zu kommen, damit sie verstreut werden kann. Da diese Vorgaben, wie z. B. die Verfügung des Verstorbenen vorliegen muss, mindert die Möglichkeit. Denn wer heute evtl. dement ist oder gar nichts verfügt, da können die Angehörigen nicht an die Urne kommen.
Deshalb kommen mehr Menschen aus Bremen über mich an die Schiene Niederlande und können dann frei entscheiden, wie sie mit der Asche umgehen.
Somit wird die Bremer Statistik immer falsch sein.

Meine Asche
Reply to  Peter Wilhelm
7 Jahre zuvor

@Peter Wilhelm: Lieber Herr Wilhelm, wir sind anscheinen doch nicht so weit auseinander. Ihre Frage: Warum aber wird der Umweg versucht als leichte Alternative darzustellen? 1. Weil es nun einmal keinen legalen Weg gibt, der Asche in Deutschland habhaft zu werden. 2. Weil die Gegner der Aschefreigabe den Umweg und die Liberalisierung zudem im Gegenzug meist -sehr übertrieben gesetzesbrecherisch (siehe die auch in diesem Blog wiedermal begonnene Diskussion über Ordnungswidrigkeiten, Strafen etc.), – regelhaft als pietätlos (siehe: das Youtube Video oben oder die Vision Asche über dem Grill) verdammen. Damit die Menschen, die sich möglicherweise mit dem Gedanken tragen, die Asche eines Verstorbenen z.B. an einem stillen und einsamen Bach im Wald auszustreuen (um auch mal von dem stereotypischen Bild der Urne (mit Fenster) im Regal wegzukommen) überhaupt den Mut finden, sich nicht gleich vom ersten „das ist verboten“, „das stört die Totenruhe“, „das wirst Du ein Leben lang bereuen keinen Ort der Trauer zu haben“, „das bietet der Bestatter nicht an“ abschrecken zu lassen, wird der Umweg via NL oder CH von Verfechtern der… Weiterlesen »

Meine Asche
Reply to  Peter Wilhelm
7 Jahre zuvor

@Peter Wilhelm:
… danke für Ihre Antworten.
Und wie „wirken wir jetzt auf die Verantwortlichen ein“? Möglichst so, dass ich noch selbst in den Genuss der Aschefreigabe mich betreffend komme 😉 ?
Allein unser gemeinsames Übereinkommen in diesem Blog reicht wohl nicht. Die PIRATEN (in Schleswig-Holstein (hatten eine Eingabe im Landtag gemacht, gescheitert und sind jetzt rausgeflogen)) wählen bringt auch nichts, und Politiker/Parteien die sich dafür stark machen kenne ich auch nicht. Mit so einem „irrelevanten“ Thema möchte sich kein Politiker auch nur einen Wähler verprellen. Und bisherige juristische Urteile zeigen ganz deutlich, dass von der Seite aus keine Liberalisierung ohne politische Vorgabe kommen wird.
Also, was tun?

-thh
Reply to  Meine Asche
7 Jahre zuvor

@Meine Asche: -sehr übertrieben gesetzesbrecherisch (siehe die auch in diesem Blog wiedermal begonnene Diskussion über Ordnungswidrigkeiten, Strafen etc.), Daran ist nichts übertrieben. Es handelt sich – jedenfalls in manchen Bundesländern – um eine Ordnungswidrigkeit und damit nicht nur um einen Gesetzesbruch, sondern sogar um einen solchen, der mit Verwaltungsstrafe belegt ist. Und wenn dann noch die Gesetze geändert würden und die Asche legal freigegeben werden würde, fänden sich sicherlich auch mehr Menschen für diese Bestattungsform. Vielleicht, vielleicht auch nicht. Ob eine solche Liberalisierung wünschenswert wäre, halte ich im übrigen durchaus für fraglich. Eine Untersuchung in den USA zeigt, Wie untersucht man das denn zuverlässig? Eine bloße Befragung wird wohl kaum zu dem Ergebnis führen, dass jemand äußert, er habe die Asche demletzt weggekippt, weil ihn die Urne störte. dass dort eine von 5 Urnen zu Hause deponiert wird Ich halte es für eher zweifelhaft, ob man Ergebnisse fremder Bestattungskulturen ohne weiteres 1:1 übertragen kann. Wie hoch ist denn der Prozentsatz der Menschen, die in den USA im Falle einer Erdbestattung zuvor einbalsamiert werden? Und wie… Weiterlesen »

Ingrid Hoerner
Reply to  Meine Asche
7 Jahre zuvor

@Meine Asche: Sie sprechen mir aus dem Herzen!
Danke für diesen Beitrag!
Demnächst werde ich ein bisschen was tun damit die Öffentlichkeit mehr erfährt. 🙂

7 Jahre zuvor

Ein Fenster in der Urne wäre nett, dann kann die Asche des Verstorbenen uns vom Regal beim Wohnen zuschauen.
Ich finde diese Diskussion absurd und bizarr. Ich kann mir nichts schönes vorstellen, als die Reste unserer Lieben, sei es als Asche oder Gebeine, in einem schönen Park, genannt Friedhof, zu wissen, umgeben von schönen Pflanzen und Tieren, die dort zu finden sind.

Leopoldine
Reply to  Hans-Georg
7 Jahre zuvor

@Hans-Georg:
Jedem Tierchen sein Pläsierchen..;o)

Ingrid Hoerner
Reply to  Hans-Georg
7 Jahre zuvor

@Hans-Georg

Ein Fenster in der Urne wäre nett, dann kann die Asche des Verstorbenen uns vom Regal beim Wohnen zuschauen.

Ich kenne viele, die die Asche in wundervollen Gefäßen haben, die auch durchsichtig sind. Da braucht die Asche kein Fenster. 🙂

Mein Kettenanhänger mit Totenasche meiner Mutti ist aus Glas.

Es darf doch jeder so denken wie er mag und wenn für Sie der schöne Park – Friedhof – der richtige Weg ist, dann werden sie nicht gezwungen andere Wege zu gehen!
Aber diejenigen, die es anders sehen, die werden zu Dingen gezwungen, die sie nicht gut finden und das ist das, wogegen ich kämpfe und was ich moniere.

Die Diskussion wäre unnötig, wenn es in den Bundesländern keine Bestattungspflicht für Totenasche gäbe!

Petrus
7 Jahre zuvor

danke,
Peter Wilhelm.

Anläßlich der Beerdigung meines jüngeren Bruders im Februar diesen Jahres in Bayreuth (Sarg bleibt zu, Sarg Eiche hell, Eiche bricht nicht so schnell ein, ohne Verzierungen, Sterbetalar einfach) habe ich noch ein bißchen mit einem Mitarbeiter des sehr langjährigen Bestattungsinstuts meines Vertrauens (die heißen so ähnlich wie „Himmel“) mich unterhalten, über diese Holland-Sache. Die Antwort war ganz einfach: „ja, das gibt es. Aber da machen wir nicht mit.“

Ingrid Hoerner
Reply to  Petrus
7 Jahre zuvor

@Petrus: Ob das Institut Himml mitmacht oder nicht, ist nicht wichtig. Das kann auch jeder Bestatter für sich entscheiden.
Eins sollte aber auch jeder Bestatter einmal überlegen: Ein Sterbefall den man aus einem bestimmten Grund ablehnt, den übernimmt ein anderer Bestatter. Ist dieser Bestatter dann gut und auch noch günstig, dann kann man sicher sein, dass er im Familien-, Freundes- und Bekanntenkreis empfohlen wird.
Letztlich geht dann z. B. ein Sterbefall der eine ganz normale Beisetzung für den Friedhof wird, auf über den Bestatter.
Somit verliert ein Bestatter nicht nur einen Sterbefall sondern es können in der Folge viele sein.
Mein Spruch dazu: „Ein Bestatter kann sich sein Grab auch selbst schaufeln.“

Den Spruch habe ich auch von einer Bestatterin mal zu hören bekommen: „Frau Hoerner, wenn es irgendwann erlaubt wird, dann komme ich gerne auf sie zurück.“
Meine Antwort lautete: „Wenn es erlaubt ist, dann werde ich nicht mehr gebraucht!“

Ich habe mir zu diesem Satz damals gedacht, wie weit hat die Bestatterin bei ihrer Argumentation gedacht?

Lilith
7 Jahre zuvor

Lieber Peter, Bei der ganzen Diskussion über die Legalität der Beisetzung einer Urne oder deren Inhalt außerhalb deutscher Friedhöfe oder ähnlichen genehmigten (teuren) Orten stellt sich mir die Frage, ob der deutsche Friedhofszwang nicht gegen EU-Recht verstößt. Hat dagegen schon einmal jemand geklagt? Ich werde es sicher nicht tun, es entspricht nicht meinen finanziellen Möglichkeiten, außerdem ist mir das Leben vor dem Tod wichtiger. Ich glaube kaum, daß es der Pietät widerspricht, wenn man mit der Wahl des Bestattungsortes dem Wunsch des Verstorbenen entspricht. Warum soll die Asche auf den Friedhof einer Stadt beerdigt werden, in der keiner der Angehörigen mehr lebt? Vielmehr könnte das ein Platz in einer Landschaft (nicht gerade der Marktplatz oder die Lieblingskneipe)sein, der für den Verstorbenen eine persönliche Bedeutung hatte. Für meine Eltern gäbe es diesen Ort, an dem sie viele glückliche Stunden verbracht haben. Auch ich strebe eine finale Karriere als Baumdünger an. Dabei denke ich an einen ganz bestimmten Baum, der mir inzwischen gehört. Die Familie meiner Untermieter dort war schon vor mir da, inzwischen verbindet uns eine… Weiterlesen »

Ingrid Hoerner
Reply to  Lilith
7 Jahre zuvor

@Lilith:

…ob der deutsche Friedhofszwang nicht gegen EU-Recht verstößt.

Darüber denke ich schon länger nach. Aber mir fehlen die finanziellen Mittel das durch zuziehen.

…Bestattungsortes dem Wunsch des Verstorbenen entspricht.

Man kann den Wunsch des Verstorbenen einbeziehen, jedoch habe ich in den Niederlanden gelernt, dass das Hauptaugenmerk auf den lebenden liegen muss, denn diese müssen mit dem Verlust leben lernen. Dem Toten kann man eigentlich nichts Gutes mehr tun.
Abgesehen von einer ordentlichen Versorgung natürlich.

…So wie eine Grabpflege auf dem Friedhof meiner Meinung nach keine lästige Pflicht, sondern ein Ort zur Trauerbewältigung sein sollte

Dazu braucht man keinen Friedhof, wenn der Mensch – die Totenasche – sich in meiner Nähe befindet, dann bewältige ich die Trauer besser und bin auch nicht an Öffnungszeiten und Wetter gebunden.

Hinter Friedhöfen und Grabeskirchen sowie Seebestattung und Friedwald stecken nur die Möglichkeiten der Geldeinnahme!




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