Einen Bärendienst haben sie der ganzen Branche erwiesen: Ein Krematoriumsbetreiber, ein Bestatter und dessen Betriebswirt haben 1 Million Euro mit der verbotenen Entnahme und dem Verkauf von Zahngold „verdient“. Hierfür wurden sie jetzt verurteilt:
Solche Geschichten gab es schon immer und gibt es auch immer wieder. Edelmetalle, allen voran Gold, wecken Begehrlichkeiten. Die Täter glauben, unentdeckt zu bleiben und meinen wahrscheinlich, dass das Gold bei ihnen besser aufgehoben sei, als in der Urne.
Zu den unausrottbaren urbanen Legenden gehört, dass Bestatter den ihnen anvertrauten Verstorbenen immer die Zähne herausbrechen.
Das ist aber Quatsch. Tausende von Bestattern und Krematoriumsmitarbeitern werden sich hüten, das zu tun. Zuviel steht auf dem Spiel.
Übrigens: Bei einer Kremierung müssen keine Zähne herausgebrochen werden, um an das Zahngold zu kommen, sondern dieses fällt als verklumpte Masse in der Asche an, und müsste nur einfach weggenommen werden.
Lange Zeit wurde Zahngold und auch andere Metalle aus der Asche entfernt und gesammelt. Das Metall wurde dann einer Scheidefirma übergeben, die den Erlös auszahlte. Je nach Betreiber wanderte der Erlös in den Haushalt des Krematorium oder wurde wohltätigen Zwecken zugeführt.
„Im Urteil berücksichtigt wurden allerdings nur die Fälle ab Juli 2015. Grund ist ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) von 2015, nach dem alle Überreste eines Toten, darunter auch Metalle, als Teil der Totenasche gewertet werden. Demzufolge ist die unbefugte Entnahme von Überresten wie Zahngold strafbar.“
Ich persönlich erinnere mich gut an ein kommunales Krematorium, in dem in den 1990er Jahren auch ein solcher Goldraub aufgeflogen ist.
Uns war schon immer aufgefallen, welchen Wohlstand die dort beschäftigten Männer durch die stets neuen und hubraumstarken, vor dem Krematorium geparkten Autos demonstrierten. Die Herren erzählten auch gerne von ihren Urlauben in der Karibik, in Thailand oder Wohnmobiltouren durch Kanada.
Scherzeshalber haben wir Bestatter immer schon gemunkelt, der Reichtum stamme vom Zahngold.
Irgendwann flog die Sache auf. Einer der Männer hatte regelmäßig Touren ins nicht weit entfernte Holland unternommen, um dort Zahngold zu verkaufen.
Was passierte dann? Zwei, drei Tage führte die Polizei Ermittlungen durch, die niemandem verborgen blieben. Seitens des Friedhofsamtes herrschte betretendes Schweigen. Wir lasen die Tageszeitung und warteten auf den enthüllenden Bericht. Aber nichts geschah. Nichts.
Als einzige spürbare Maßnahme erhielten die Bestatter ein Schreiben, in dem sie darauf hingewiesen wurden, den Schmuck, der an den Verstorbenen verbleibt, genau zu dokumentieren.
So ein bißchen kam uns das vor, als habe man den Schwarzen Peter nun in Richtung der Bestatter weitergeschoben. Aber seitdem hat man von den Vorkommnissen nie mehr etwas gehört. Es arbeiteten noch viele Jahre die selben Männer im Krematorium. Allmählich verblasste die Geschichte. Von etwas, von dem wir wussten, dass es passiert war, blieb nichts weiter übrig, als der Hauch eines Gerüchts. „Da war mal was, aber ob das stimmt?“
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verstorbenen menschen die goldzähne herauszubrechen, widert mich an. wenn die leiche nicht kremiert wird, sondern ein körpergrab bekommt, ist das ja die einzige möglichkeit, an das begehrte edelmetall zu kommen. allerdings glaube ich, dass es dann den erben zustünde. im falle der kremierung würde ich vorher die goldfüllungen oder goldzähne dokumentieren lassen und mir genau diese geschmolzenen klümpchen verausfolgen lassen….eine leiche oder deren asche zu beklauen , ist einfach nur schändlich !
Naja, was hat der Tote denn davon, wenn das Gold in der Urne liegt?
Das für wohltätige Zwecke zu nutzen, fänd ich da deutlich sinnvoller.
Wo ich aber absolut dabei bin: sich daran selber zu bereichern, das geht gar nicht!
@Naya: Ich bin der gleichen Meinung. Was nützt es dem Toten, wenn er das ganze Metall in der Urne hat. Ist bei dem anderen Prothesenstahl doch auch anders. Für mich selber wäre es egal, wenn man nach meinem Tod die Sachen raussiebt und dann weiterverwendet. Nur eines sollte sicher sein: Rausnehmen und wiederverwenden ja, der Erlös gehört der Allgemeinheit, sprich wohltätige Zwecke.Damit könnte ich dann „leben“