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Es muss nicht immer ein Leichenwagen sein

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    Lesezeit ca.: weniger als 1 Minute | Tippfehler melden | Peter Wilhelm: © 25. Mai 2013

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    Lindenblatt
    11 Jahre zuvor

    Holland?

    Manuel
    11 Jahre zuvor

    Wäre ein Bestattungs-Lastenrad nach deutschem Recht erlaubt?

    Big Al
    11 Jahre zuvor

    Interessanter Korbsarg.

    Mephistophelia
    11 Jahre zuvor

    Ja, den Sarg finde ich auch sehr schön. Aber der hätte auf deutschen Friedhöfen wohl eher keine Chance…

    Lochkartenstanzer
    Reply to  Mephistophelia
    11 Jahre zuvor

    ich denke. das kommt drauf an, wie er innen „verkleidet“ ist.

    11 Jahre zuvor

    … oder mit Standheizung, damit niemand friert:
    http://ccasus.files.wordpress.com/2013/02/smart-bestatter_1_mini.jpg
    (Achtung: Satire!)

    madmuffin
    10 Jahre zuvor

    Bestattungsanhänger waren früher noch häufiger anzutreffen, gibt es heute kaum noch (vgl. http://www.leichenwagen.de/index.htm?bild6.htm).

    Ob der Transport in einem Lastenfahrrad o.ä. möglich ist, unterscheidet sich von Bundesland zu Bundesland. §47 BestattG NRW fordert ausdrücklich ein Kraftfahrzeug um die Leiche im Straßenverkehr zu transportieren. Wird der Sarg über privates Gelände oder nur vom Parkplatz auf den Friedhof gefahren, sollte das auch in NRW klappen.
    Im hessischen FBG §25 ist die Formulierung günstiger. Hier wird nur eingeschränkt, welche PKW zur Beförderung überhaupt geeignet sind, allerdings nicht eingeschränkt, dass nur in PKW transportiert werden darf.




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