Ich habe noch einmal die wichtigsten Schlagwörter (Hashtags) dieses Artikels für Sie zusammengestellt, damit Sie sich besser orientieren können:
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Holland?
Wäre ein Bestattungs-Lastenrad nach deutschem Recht erlaubt?
Interessanter Korbsarg.
…gibt es auch mit ein paar mehr PS:
http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/unternehmen/motorradbestattungen-eine-letzte-runde-fuer-den-zweiradfreund-11718799.html
Ja, den Sarg finde ich auch sehr schön. Aber der hätte auf deutschen Friedhöfen wohl eher keine Chance…
ich denke. das kommt drauf an, wie er innen „verkleidet“ ist.
… oder mit Standheizung, damit niemand friert:
http://ccasus.files.wordpress.com/2013/02/smart-bestatter_1_mini.jpg
(Achtung: Satire!)
Bestattungsanhänger waren früher noch häufiger anzutreffen, gibt es heute kaum noch (vgl. http://www.leichenwagen.de/index.htm?bild6.htm).
Ob der Transport in einem Lastenfahrrad o.ä. möglich ist, unterscheidet sich von Bundesland zu Bundesland. §47 BestattG NRW fordert ausdrücklich ein Kraftfahrzeug um die Leiche im Straßenverkehr zu transportieren. Wird der Sarg über privates Gelände oder nur vom Parkplatz auf den Friedhof gefahren, sollte das auch in NRW klappen.
Im hessischen FBG §25 ist die Formulierung günstiger. Hier wird nur eingeschränkt, welche PKW zur Beförderung überhaupt geeignet sind, allerdings nicht eingeschränkt, dass nur in PKW transportiert werden darf.