Frag doch den Undertaker

Fahrtkosten, Überführungen, Abrechnung

Heute Morgen schrieb ich über die Kosten von Überführungen und dazu meint ein Bestatter:

Die Kostenfrage spielt meines Erachtens nur eine geringe Rolle, denn zumindest in meiner Kostenrechnung kommt die Grundpauschale fürs Bestattungsfahrzeug nur einmal pro Bestattung und nicht je Fahrt zur Anrechnung, danach nur noch die individuellen Entfenrnungs- und Personalkosten.

Ich will dazu mal etwas ausholen:

Werbung

Zu uns kam immer die Inge zu Besuch. Woher wir die Inge kannten, weiß eigentlich im Nachhinein niemand mehr, jedenfalls will es jetzt keiner mehr gewesen sein, der sie mit in die Familie gebracht hat. Die Inge kam vor allem gerne zum Essen und hatte so die Angewohnheit, zum Beispiel bei Blumenkohl zu sagen: „Blumenkohl schmeckt nicht.“

Auch bei Salami sagte sie: „Salami schmeckt nicht.“

Und das sagte sie auch bei vielen anderen Sachen. Irgendwann habe ich zu Inge mal gesagt, sie möchte doch bitte lieber sagen, daß ihr Salami nicht schmeckt, aber doch bitte nicht grundsätzlich, daß Salami nicht schmeckt.
Jeder hat seinen persönlichen Geschmack, jeder hat seine eigenen Vorlieben und Eigenarten.

So ähnlich ist das auch manchmal mit den Kommentaren hier im Bestatterweblog. Ich bemühe mich immer, Antworten zu geben, die eine gewisse Allgemeingültigkeit haben, was bei den vielen unterschiedlichen Landesbestattungsgesetzen und ortspolizeilichen Bestimmungen ohnehin schon schwer genug ist.

Es melden sich dann aber immer welche, die es in ihrem speziellen Fall oder in ihrer Gegend völlig anders kennen oder handhaben und ein bißchen den Eindruck erwecken, als sei das überall oder grundsätzlich so oder es sei nur so richtig.

Das Bestattungswesen ist kein einfaches Thema und was in Niedersachsen richtig, üblich und allgemein bekannt ist, kann in Baden-Württemberg falsch, verboten oder vollkommen unbekannt sein.

Deshalb schrieb ich dem Bestatter, der pro Sterbefall nur einmalig die Fahrzeugkosten pauschal abrechnet:

Das ist gut, daß Du das mit den Überführungen so handhabst, es entspricht aber nicht den bundesweiten Gepflogenheiten der Branche.
Ich bekomme tagtäglich Bestatterrechnungen zugesandt und sehe immer wieder, daß zwei, drei oder gar vier bis fünf Überführungen abgerechnet werden und zwar jeweils zum vollen Pauschaltarif zwischen 180 und 540 Euro und völlig unabhängig davon, wieviele Särge bei dieser Fahrt bewegt wurden.
Nach allgemeinen Erfahrungen sind Sarg und Überführungen die teuersten Positionen auf der Bestatterrechnung.

Hashtags:

Ich habe zur besseren Orientierung noch einmal die wichtigsten Schlagwörter (Hashtags) dieses Artikels zusammengestellt:

Keine Schlagwörter vorhanden

Lesezeit ca.: 3 Minuten | Tippfehler melden


Hilfeaufruf vom Bestatterweblog

Das Bestatterweblog leistet wertvolle Arbeit und bietet gute Unterhaltung. Heute bitte ich um Deine Hilfe. Die Kosten für das Blog betragen 2025 voraussichtlich 21.840 €. Das Blog ist frei von Google- oder Amazon-Werbung. Bitte beschenke mich doch mit einer Spende, damit das Bestatterweblog auch weiterhin kosten- und werbefrei bleiben kann. Vielen Dank!




Lesen Sie doch auch:


(©si)