Allgemein

Fehler bei Grablaufzeiten?

Ich möchte hier kurz um ein Erlebnis bei der Bestattung meines Onkels berichten, welche kürzlich stattfand.
Also mein Onkel hatte lange Zeit schwere Diabetes, … und nach 3 Monaten schliesslich doch verstarb.

Nun musste also die Beerdigung stattfinden. Auf einem naheliegenden Friedhof befanden sich zwei Gräber nebeneinander, nämlich die meiner beider Grosseltern.
Nun ist es aber so, dass mein Grossvater bereits seit 31 Jahren in seiner Ruhestätte liegt, während das meiner Grossmutter erst seit 15 Jahren besteht und noch 5 Jahre Grablaufzeit hat.

Die Grablaufzeit meines Grossvaters hingegen beschränkte sich auf 30 Jahre, ist somit also vor etwa 1 Jahr abgelaufen.
Es wurde also gewünscht, dass der Verstorbene in das ehemalige Grab meines Grossvaters begraben werden sollte.
Bei der Beerdigung mussten wir aber feststellen, dass stattdessen das Grab meiner Grossmuter ausgehoben worden war.

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Was kann da schiefgelaufen sein?

Ich möchte ja keinem Schuldzuweisungen machen, aber mal angenommen der Auftrag wurde tatsächlich so verstanden, dass das Grab meiner GM verwendet werden sollte. Wurde die Friedhofsverwaltung nicht auf die noch laufende Grablaufzeit hinweisen? Immerhin wurden ja für die 5 Jahre bezahlt.

Es interessiert mich einfach, finde es in dem Sinne auch nicht makaber, Fehler können passieren und jetzt ist eh zu spät.
Mit bestem Dank!

Das kann ich so ohne weiteres nicht beantworten, da mir wichtige Informationen fehlen. Um was handelt es sich bei den genannten Jahreszahlen? Sind das Mindestruhezeiten, Grablaufzeiten?
Es ist nämlich so, daß jeder Friedhof bestimmte Mindestruhezeiten hat. Die Mindestruhezeit ist die Zeit, die ein Leichnam im Boden liegt, bis er als endgültig vergangen gilt. Das hat nichts damit zu tun, ob tatsächlich noch Reste vorhanden sind, aber nach dieser Zeit ist bei den allermeisten Verstorbenen das Meiste vergangen.
Bei einfachen Reihengräbern in denen nur eine Person beigesetzt werden kann, liegt die Grablaufzeit häufig sehr nahe hinter der Mindestruhezeit.
So ist es z.B. oft so, daß die Mindestruhezeit 15 Jahre beträgt und die Laufzeit der Reihengräber 17 oder 18 Jahre.

Bei Wahl-, Kauf- oder Familiengräbern, die verlängert werden können, ist die Mindestruhezeit genausolang, jedoch kann das Grab mehrfach belegt werden und wird auch meist für einen längeren Zeitraum, z.B. 30 Jahre angekauft. Das bedeutet, daß in ein zweistelliges Grab nicht nur zwei Personen gebettet werden können, sondern immer zwei Personen gleichzeitig. Ist bei einer die Mindestruhezeit abgelaufen, kann diese Stelle wieder belegt werden.

So kommt es, daß manche Familien zwar nur ein zwei- oder vierstelliges Grab haben, dort aber bis zu acht oder gar zehn Namen auf dem Grabstein stehen.

Ich kann nur mutmaßen, aber vielleicht ist bei Deinem Großvater mit 30 Jahren die Gesamtlaufzeit des Grabes abgelaufen, dann müßte es ggf. neu angekauft werden.
Bei der Großmutter hingegen könnte mit 15 Jahren die Mindestruhezeit abgelaufen und damit wieder eine Stelle im Grab freigeworden sein.

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(©si)