Fundstücke

Fehlerhafte Leichenschauen

Seit Jahren prangere ich die teilweise unprofessionelle Handhabung bei den Leichenschauen an.
Nochmal: Jeder Augenarzt kann die Leichenschau durchführen, wie auch Ärzte, die nie Kontakt zu Patienten haben und nur im Labor arbeiten.
Sicher, den Tod eines Menschen kann jeder Arzt feststellen, aber darum geht es nicht. Es geht vielmehr darum, durch die Leichenschau festzustellen, was todesursächlich war.
Der Leichenschauer hat eine Kausalkette herzustellen, die letztlich den Grund für den Tod angibt.
Zu viele Leichenschauscheine geben aber einfach nur multiples Organversagen oder Herz-/Kreislaufstillstand als Todesursache an.


Der Leichenschauer soll keine kriminaltechnischen Untersuchungen anstellen. Er soll nur vorab feststellen, ob der Verstorbene eines natürlichen Todes gestorben ist. Ist das der Fall, weil der Arzt 1 und 1 richtig zusammenzählen kann, dann ist alles in bester Ordnung. Kann er aber 1 und 1 nicht richtig zusammenbringen, muß er nur das Kreuzchen bei „Todesursache ungeklärt“ oder „nicht natürliche Todesursache“ machen. Den Rest übernehmen dann die Spezialisten.

An solchen mangelt es. Deshalb kann derzeit nicht überall jeder Verstorbene von einem hierfür ausgebildeten Mediziner untersucht werden.
Bremen geht auch hier wieder einmal voran: In Bremen wird seit August jeder Gestorbene von einem ausgebildeten Leichenarzt begutachtet.

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Auch Frankfurt will nun mehr Licht ins Dunkel bringen. Wie das vonstatten gehen soll, steht in einem lesenswerten Artikel bei den Kollegen von Spiegel Online:

Fehlerhafte Todesbescheinigungen, unentdeckte Tötungsdelikte – die Qualität der Leichenschau in Deutschland ist oft schlecht. Die Stadt Frankfurt am Main will den Vorgang nun professionalisieren.

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/frankfurt-regelt-leichenschau-neu-rechtsmediziner-statt-hausaerzte-a-1187604.html

gefunden von Julia

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    In der Kategorie „Fundstücke“ präsentiere ich Sachen, die ich zum Thema Tod, Trauer und Bestattungen irgendwo gefunden habe.
    Hier erscheinen auch Meldungen aus der Presse und dem Internet, auf die mich meine Leserinnen und Leser hingewiesen haben.

    Lesezeit ca.: 2 Minuten | Tippfehler melden | Peter Wilhelm: © 15. Januar 2018

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    Ingrid Hoerner
    6 Jahre zuvor

    Tja, das leidige Thema. Der Arzt bekommt für die Leichenschau einen sehr kleinen Betrag. Hierfür möchte er eigentlich gar nicht arbeiten und somit werden den Angehörigen schnell Kosten in Rechnung gestellt, die nach GOÄ nicht angefallen sind. Der Aufenthalt beim Verstorbenen ist in der Regel nicht länger als wenige Minuten. Wenn der Todesfall in der Familie stattfindet, wird der Hausarzt wahrscheinlich das Kreuzchen bei „natürliche Todesursache“ machen, da er ansonsten ja schon den Angehörigen etwas Böses unterstellt. Wer macht das schon gerne, wenn der Mensch über Jahre sein Patient war oder die Angehörigen zu ihm kommen. Es wäre sinnvoll, wenn für das Ausstellen des Totenscheines, ein entsprechend ausgebildeter Arzt käme. Diese letzte Leistung müsste über die Krankenkasse, zu einem korrekten Preis, honoriert werden und dann könnte die 2. Leichenschau entfallen. Bei dieser Situation könnte der Arzt vor Ort entscheiden, ob eine Obduktion nötig ist oder ob die Einäscherung bzw. Bestattung erfolgen kann. Bei der jetzigen Situation fallen alle Kosten für die Einäscherung doppelt an. Erst kassiert der Arzt ab, der den Totenschein ausstellt, dann kommt… Weiterlesen »

    6 Jahre zuvor

    Kann das sein, das in USA diese Aufgabe der Coroner übernimmt? Irgendwie ist mir so..Aber in Deutschland will man wsl.für so eine Extrastelle wieder mal kein Geld ausgeben,immer das alte Lied…

    6 Jahre zuvor

    Wenn jemand verstorben ist,
    am besten den Hausarzt anrufen.
    Der kennt den/die Verstorbene
    und kann am besten den Totenschein ausfüllen.

    Das hat auch keine Eile,
    dafür braucht es keinen Notarzt und keine 112.

    Zu oft habe ich erlebt,
    dass der Notarzt sich dann weigerte den Schein auszufüllen –
    weil er den Toten nicht kannte …
    dann kommt die Tatort-Gruppe …
    Für die Angehörigen bedeutet das dann eine unnötige Traumatisierung, wenn die Staatsanwaltschaft dann beschließt: Beschlagnahmung der Leiche.

    Wie schon gesagt: am besten Hausarzt/Hausärztin rufen.

    LG




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