Kann ich einen kleinen Teil (1 Fingerhut voll)der Asche meiner Mutter vor der Urnenbeisetzung entnehmen, um es von einem Goldschmied in ein Schmuckstück einarbeiten zu lassen?
Auf regulärem Wege leider nicht. Für Totenasche besteht in Deutschland Friedhofspflicht. Einzige Ausnahmen von dieser Regelung sind See- und Waldbestattung.
In jedem Fall ist es so, daß die Asche nicht an Angehörige ausgehändigt wird, weder ganz oder in Portionen.
Entsprechende Alternativen sind im Weblog ausführlich beschrieben, ein erfahrener Bestatter hilft da weiter.
Ich habe noch einmal die wichtigsten Schlagwörter (Hashtags) dieses Artikels für Sie zusammengestellt, damit Sie sich besser orientieren können:
Die Artikel in diesem Weblog sind in Rubriken / Kategorien einsortiert, um bestimmte Themenbereiche zusammenzufassen.
Da das Bestatterweblog schon über 20 Jahre existiert, wurde die Blogsoftware zwei-, dreimal gewechselt. Dabei sind oft die bereits vorgenommenen Kategorisierungen meist verlorengegangen.
Deshalb stehen über 4.000 Artikel in dieser Rubrik hier. Nach und nach, so wie ich die Zeit finde, räume ich hier auf.
Kann man da ehrlich sein und sagen, was es ist (eben wegen der Friedhofspflicht)?
Bestatter
15 Jahre zuvor
Es kommt auf das Bundesland an, in dem kremiert wird. In manhen Bundesländern ist das Abfüllen eines "symbolischen Teils" der Totenasche durchaus erlaubt. z.B. Niedersachsen, hier wurde die Entnahme eines symbolischen Teils von Ascheresten eines Verstorbenen zur Einbringung in einen Andenkenträger (ca. 5g) und / oder zur Weltraumbestattung am 23.05.1995 vom niedersächsischen Sozialministerium mit dem Aktenzeichen 405.3-12260g genehmigt.
Das bedeutet, wenn man den Verstorbenen z.B. in Niedersachesen kremieren lässt, ist es möglich, einen Teol der Asche in einem Schmuckstück unterzubringen. Wenn hierzu kein Goldschmied gefunden wird kann man über einen großen deutschen Urnenhersteller mit V. ein entsprechendes Medallion, genannt Arm-Urn-lett bestellen.
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Macht der Goldschmied denn das???
Kann man da ehrlich sein und sagen, was es ist (eben wegen der Friedhofspflicht)?
Es kommt auf das Bundesland an, in dem kremiert wird. In manhen Bundesländern ist das Abfüllen eines "symbolischen Teils" der Totenasche durchaus erlaubt. z.B. Niedersachsen, hier wurde die Entnahme eines symbolischen Teils von Ascheresten eines Verstorbenen zur Einbringung in einen Andenkenträger (ca. 5g) und / oder zur Weltraumbestattung am 23.05.1995 vom niedersächsischen Sozialministerium mit dem Aktenzeichen 405.3-12260g genehmigt.
Das bedeutet, wenn man den Verstorbenen z.B. in Niedersachesen kremieren lässt, ist es möglich, einen Teol der Asche in einem Schmuckstück unterzubringen. Wenn hierzu kein Goldschmied gefunden wird kann man über einen großen deutschen Urnenhersteller mit V. ein entsprechendes Medallion, genannt Arm-Urn-lett bestellen.