Dear Undertaker,
ich hätte einige Fragen zum Thema Bestattungsvorsorge:Zum Sarg hattest Du, dass ein „ähnliches Modell“ zum Einsatz kommt, falls das gewählte mehr lieferbar ist. Beim Blumenschmuck ist es noch einfacher.
Aber was macht Ihr, wenn z.B. der Verstorbene sich einen bestimmten Trauerredner gewünscht hat und dieser nicht mehr praktiziert? Oder die Bläsergruppe des Jägervereins sollte spielen, nur hat sich dieser Verein leider letztes Jahr zerstritten aufgelöst?
Kommt es z.B. oft vor, dass Angehörige nichts von der Bestattungsvorsorge wissen und bereits bei einem anderen Bestatter die Beerdigung organisiert haben? Wie wird das dann gehandhabt, wenn die Hinterbliebenen nach der ersten Trauer und Durchsicht des Papierkrams (vor/nach der Beerdigung) auf der Matte stehen?
Es ist relativ selten, daß jemand eine Bestattungsvorsorge abschließt und sich dann nie mehr darum kümmert. Normalerweise „pflegen“ die Leute ihre Vorsorgen und verständigen den Bestatter, wenn sich an den Verhältnissen und Bedingungen etwas ändert. Manchmal ändern sich die Musikwünsche oder man entscheidet sich bezüglich der Blumen und der Anzeige anders usw..
Im Verlaufe der Jahre kommt es auch immer wieder einmal zu Gebührenerhöhungen oder die kommunalen Bestimmungen ändern sich, sodaß wir die Kunden von uns aus kontaktieren müssen. In diesem Fall fehlt auch nie der Zusatz, daß die Kunden gebeten werden, einmal alle getroffenen Vereinbarungen auf Aktualität hin zu überprüfen.
Man kann aber auch davon ausgehen, daß diejenigen Kunden, die ihre Vorsorge im Auge behalten, etwas mehr Wert auf die genaue Einhaltung legen, als die Kunden, die sich jahre- oder jahrzehntelang nicht kümmern.
Zum zweiten Teil Deiner Frage:
Ja, es kann passieren, daß die Angehörigen von einer Bestattungsvorsorge nichts wissen und der Auftrag komplett von einem anderen Institut abgewickelt wird. Eventuell vereinnahmte Gelder zahlen wir dann an die Hinterbliebenen. Falls die Beauftragung der Konkurrenz mit Absicht geschah sogar abzüglich einer Bearbeitungsgebühr.
Bis jetzt ist es aber noch nie vorgekommen, daß sich überhaupt gar niemals mehr jemand gemeldet hat, irgendwann finden die Leute, wie Du richtig mutmaßt, immer die Vorsorgeunterlagen oder die entsprechenden Ausweise.
Allerdings wird die Suche nach dem Erbe in ganz vielen Fälle so zügig durchgeführt, daß auch meistens rechtzeitig die Vorsorge entdeckt wird.
Im Zweifelsfall holen wir dann den Verstorbenen bei der Konkurrenz ab oder einigen uns mit dem Mitbewerber.
Ich habe noch einmal die wichtigsten Schlagwörter (Hashtags) dieses Artikels für Sie zusammengestellt, damit Sie sich besser orientieren können:
Schlagwörter: fragen, Lektorin A, vorsorge
Wenn ich das hier mal richtig Verstanden hab, wird alles erst nach der Bestattung ganz normal als Einnahme versteuert wie es bei z.B. Barzahlern auch ist.
Es gibt da ja mehrere Möglichkeiten.
Versicherung: –> Bestatter wird nach Rechnungsstellung von der Versicherung bezahlt.
Vorsorge auf eigenem Sparbuch: Da kommt nach dem Tod nur der Bestatter dran. Er bezahlt sich also seine Rechnung mit dem Sparbuch selbst.
Oder, wenn das Geld beim Bestatter hinterlegt ist, hat dieser ein Konto wo solche Gelder „Twischengeparkt sind. Diese werden erst dann als Einnahme verbucht wenn er sich seine Rechnung davon selbst bezahlt.
Denke mal das das jetzt alles nur recht einfach geschrieben ist von mir. Aber irgendwie so wird es laufen. Was aber eigentlich immer gleich ist. Das Geld wird erst nach Rechnungsstellung verbucht. Also so wie es jeder Unternehmer macht.
Wird so eine Vorsorge eigentlich besteuert?
Also bei Fälligkeitsdatum (^^) 5%?
Und jetzt wird die alte alleinstehende Frau Meierlein in ihrer zugemüllten Wohnung gefunden, keine Angehörigen, sie wird Polizeileiche und die Anderen haben sie, das Sozialamt durchsucht die Wohnung, findet nur 3000€ im Kopfkissen,
Der Wohnungsinhalt kommt in den Schüttgutcontainer. Die günstigste Beerdigung bezahlt, der Reinerlös geht an die Stadt.
Der Bestatter mit der Vorsorge bekommt das zufällig mit und denkt: „Na, mal abwarten, ob jemand zu mir kommt. Wenn nicht, verfällt es halt. Glück gehabt.“
noch mal die selbe Frage wie gestern, kann man seinen Suizid „organisieren“? Besteht eine Mitteilungspflicht des Bestatters an die „gängigen“ Institutonen ?