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Frau Nussbaum liest vor -II-

Vor ein paar Tagen gab es hier einen Blogeintrag unter dem Titel „Frau Nußbaum liest vor“. Darin ging es um die Ankündigung eines längst stattgefundenen Werbeabends in einem Bestattungshaus. Die Inhaber dieses Bestattungshauses hatten die sicherlich hochehrenwerte Frau Nußbaum vom Literaturcafé ihrer Stadt eingeladen und zwei Stunden lang aus meinem Buch „Gestatten, Bestatter“ vorlesen lassen.

Hierüber wird nun auch im Web und in der Presse berichtet.

Als ich nach der Veranstaltung davon erfuhr, hatte ich lapidar geschrieben, daß man mich ja auch selbst hätte fragen können, ich hätte die an diesem Abend ausgelegten Bücher sogar noch signiert. Punkt.

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Wenn ich so etwas mache, dann bekomme ich nämlich ein kleines Honorar dafür und man hätte eventuell sogar mit Frau Nußbaum im Wechsel, mit verteilten Rollen lesen können. Wiegesagt, nur dann hätte ich etwas dafür bekommen.

Ist so nicht der Fall gewesen, egal. Damit kann ich leben, fand es nur schade, daß man sich im Vorfeld so gar nicht gemeldet hatte. Wäre doch ganz einfach gewesen.

Nun vermischen sich aber im Nachhinein zwei Vorgänge und das wiederum führt dazu, daß ich nun auf einmal Mails von „besorgten Literaturfreunden“ aus der Neandertalerstadt erhalte, die mich mit dem Modewort „Abzocker“ titulieren.

Das ist aber leider nunmal vollkommener Quatsch.

Es geht grundsätzlich um Folgendes:

Es steht ja vollkommen außer Frage, daß es sich bei einem bunten Abend oder Vorleseabend in einem Bestattungshaus um eine gewerbliche Veranstaltung handelt, zumal man öffentlich dazu eingeladen hat. Um eine Privatveranstaltung kann es sich somit nicht handeln. Der Gewerbetreibende mag zwar aus diesem Abend direkt keinen Gewinn erzielen, weil er keinen Eintritt verlangt hat, aber es ergibt sich doch unzweifelhaft ein gewisser Werbeeffekt für das veranstaltende Haus.
Hierzu kann man nicht einfach Musikstücke, Filme, Fotos oder Texte hernehmen und zeigen oder vortragen, ohne daß man dafür ordnungsgemäß an den jeweiligen Rechteinhaber eine Gebühr entrichtet. Das ist doch allgemeines Grundwissen über das jeder Kaufmann verfügt.

Nun vermischen sich aber, wie ich oben bereits anführte, zwei Dinge. Zum einen hatte ich angemerkt, daß ich ja noch lebe und man mich selbst für Lesungen und Signierstunden anfragen kann.
Zum anderen hat das veranstaltende Bestattungshaus nun im Nachhinein eine Honorarforderung meiner Literaturagentur bzw. des Verlages erhalten.
Offenbar meinen nun einige „Literaturfreunde“, ich würde nun nachträglich ein Honorar fordern.
Das ist nicht der Fall.

Nochmals: Ich hatte es eher mit Belustigung gesehen, daß ausgerechnet jemand, der so ähnlich heißt, wie die hier allseits beliebte Frau Birnbaumer-Nüsselschweif, meine Texte vorliest und grantelnd angemerkt, daß ich das gegen Honorar sogar selbst gemacht hätte. Damit war die Sache für mich erledigt.

Nur habe ich natürlich das Urheberrecht an meinen Texten, das kann man auch nicht abgeben oder übertragen, aber die Nutzungsrechte habe ich an den Verlag abgetreten und Sachwalter hierfür ist eine Literaturagentur.
Allein mit denen muß der Rechteverletzer sich nun auseinandersetzen und allein an die wird er wegen der unautorisierten Veranstaltung eventuell etwas zahlen müssen, nicht jedoch an mich.

Das sind also zwei Paar Schuhe. Auf der einen Seite ist es doch für einen Blogger, der auch Bücher schreibt, eine klasse Sache, wenn er mal irgendwohin eingeladen wird, in einer schönen Pension wohnen und essen darf und nette Leute kennenlernt. Das war leider hier jetzt nicht der Fall; gut und erledigt – schade.

Auf der anderen Seite werden von den Rechteinhabern Rechteverletzungen aufgespürt für die man ggf. geradestehen muß. Aber das geht nicht von mir persönlich aus, noch bekomme ich den geforderten Betrag.

Die „Literaturfreunde“ können sich also wieder beruhigen.

Ich kann mir aber überhaupt nicht vorstellen, daß man wirklich so blauäugig sein kann und sich hinter der Aussage versteckt, man habe das alles nicht gewußt und sich gar nicht vorstellen können, daß man fremdes geistiges Eigentum gar nicht so ohne weiteres nutzen darf.
Das scheint mir schon arg weit hergeholt.

Wenn mir aber so etwas passiert, dann halte ich doch den Ball flach und bemühe mich um kurzfristige Schadensbegrenzung auf dem „kleinen Dienstweg“. Ein Fläschchen Wein oder ein Neandertaler-Fresspaket…
Stattdessen tritt man aber nach und das ist nicht besonders schön.

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(©si)