Konkreter Fall: Ich habe aktuell meine Mutter zu bestatten. Also dort angerufen, die sind auch gekommen aber mit einem Leichenwagen, der so groß war, daß schon ein Sarg drinstand! Du kannst Dir vorstellen, wie entsetzt wir waren, daß die Bahre mit unserer guten Mutter neben einem Sarg mit einer völlig fremden Person stehen mußte. Jetzt kommt der Hammer! Aufgeschrieben hat uns der Abzocker-Bestatter eine volle Überführung obwohl er ja wohl eine Doppelfahrt gemacht hat und wir nur die Hälfte hätten zahlen müssen. Er behauptet der Sarg sei leer gewesen und er hätte den nur dabei gehabt, falls wir die Abholung mit einem Sarg gewollt hätten.
Von hier aus kann ich natürlich nicht beurteilen, ob in diesem Sarg nun jemand drin lag oder nicht. Aber das spielt für die weiteren Betrachtungen auch nur eine untergeordnete Rolle.
In der Tat kann es möglich und örtlich üblich sein, daß der Bestatter mit Sarg und Trage zum Einsatz fährt und erst vor Ort in Absprache mit den Angehörigen entscheidet, ob er Sarg oder Trage nimmt.
In Anbetracht der doch oft recht hohen Überführungskosten möchte man natürlich annehmen, daß man einen Anspruch auf eine Einzelfahrt hat. Das ist aber durch gar nichts begründet, denn für den Preis den der Bestatter berechnet, leistet er auch genau das, was er verspricht. Er transportiert einen Verstorbenen sach- und fachgerecht von A nach B.
Das ist auch dann noch sach- und fachgerecht, wenn er noch einen weiteren Sarg abtransportiert. Die Wiener Bestattung beispielsweise setzt auch Fahrzeuge ein, die bis zu vier Särge aufnehmen können und man macht ebenfalls keine Preisunterschiede.
Tatsächlich sind die Fahrtkosten pauschaliert. Meistens kostet es innerorts pauschal soundsoviel, ab 50 km dann soundsoviel und alles was darüber hinausgeht wird nach gefahrenen Kilometern abgerechnet.
Wünschenswert und der Situation angemessen ist es, daß man bei Überführungen, bei denen die Angehörigen am offenen Sargraum stehen und beim Ausladen zuschauen, nur den Sarg dieses einen Sterbefalles dabei hat. Das könnte z.B der Fall sein, wenn die Trauerfeier in der Kapelle des Friedhofes A stattfand und man dann zum Friedhof B fährt, um dort die Beerdigung vorzunehmen. Da sieht es nicht gut aus, wenn die bei B wartenden Angehörigen zwei oder mehr Särge im Bestattungswagen sehen würden.
Besonders oft kommt es sicherlich nicht vor, daß bei solchen Anlässen mehrere Särge transportiert werden. Aber selbst wenn es so ist, geschieht das nicht aus Willkür, sondern aus Vernunft und Sachzwang.
Wünscht man ausdrücklich eine Einzelfahrt, kann man das dem Bestatter sagen, der wird dann sagen, daß er sowieso nur Einzelfahrten macht und das ist auch in den meisten Fällen so.
Wir z.B. fahren ausschließlich mit jeweils nur einer Person im Sargraum, wenn Angehörige in irgendeiner Form beteiligt sind. Muß der Verstorbene allerdings zum Krematorium gefahren werden oder aus einem Krankenhaus abgeholt werden, wo niemand von der Familie dabei ist, dann nehmen wir alle Verstorbenen mit, die den gleichen Weg haben.
Ich habe noch einmal die wichtigsten Schlagwörter (Hashtags) dieses Artikels für Sie zusammengestellt, damit Sie sich besser orientieren können:
Schlagwörter: fremder, Sarg
Gott, wie schrecklich. Da ist die gute Mutter tatsächlich mit einer wildfremden Person zusammen unterwegs.
Ist die im Leben eigentlich nie im ÖPNV unterwegs gewesen?
Salat
hat ähnlichkeit mit einer versandkostennörglerei bei ebay 8)
Sicher war die Mutter im ÖPNV unterwegs. Aber da waren dann keine völlig fremden _tote_ Personen, neben denen Mutti stehen musste.
Fahrgemeinschaften sind eine gute und angebrachte Methode, die Umwelt zu entlasten.
Das muss ich mir als Techniker im Kundendienst auch öfters anhören 😉
Anscheinend empfinden viele es so oder so unverschämt das man für die Fahrt etwas berechnet … und unsere Pauschalen sind da wirklich nicht SO hoch das man da meckern muss.
Im ÖPNV sicherlich nicht neben einer _toten_ Person, wohl aber neben vielen, deren Lebendigkeitsstatus ihrem eigenen gleich kommt. So auch im Bestattungswagen. Wo ist das Problem? 😉
Na, über die Lebendigkeit einiger Zeitgenossen auch im ÖPNV dürfen aber im Einzelfall Zweifel geäußert werden..
Salat
Sorry, hab den Ironie-tag vergessen…
Solange die nicht völlig fremd sind… :-O
„Um es kurz zu formulieren, wieviel % Preisnachlass von den Gesamtbestattungskosten möchten sie denn jetzt gern heraushandeln?“
„Ist das der einzige Punkt, oder haben sie noch weitere Kostensenkungspunkte die sie vorbringen möchten?“
„Nein, ich kann ihnen nicht einen von den vier Gehilfen nur zur Hälfte berechnen, auch wenn der gehinkt und ein Bein nachgezogen hat.