Soeben habe ich im Radio gehört, dass ein schon lange strittiges Thema von der Stadt Alsdorf nun beschlossen wurde. Die Friedhofsgebühren worden dort von € 170 auf über € 800 angehoben und zwar per sofort. Ist dies mit „erhöhter Grabpflege“ oder ähnlichem überhaupt zu rechtfertigen? Leider habe ich bisher keinen Online-Eintrag gefunden, welchen ich Dir mitsenden könnte. Ich finde den Anstieg von über 300 % unglaublich dreist. Ist das rechtlich der Kommune erlaubt so zu entscheiden?
Es sind die Leute, die wir wählen, die so etwas entscheiden. Ist einem an einer Sache besonders gelegen, muß man sich vor der Wahl mit den Betreffenden auseinandersetzen und ihnen gegebenenfalls nach der Wahl gehörig auf die Füße treten, wenn sie etwas entscheiden, das man nicht haben will. Es liegt also nun auch an den Bürgern, sich bemerkbar zu machen. Aber an sich dürfen die gewählten Bürgervertreter so etwas entscheiden.
Eine Erhöhung von 170 € auf 800 € ist allerdings schon sehr heftig. Zumeist wird damit argumentiert, daß schon lange keine Erhöhung mehr erfolgt sei und inzwischen viele Leute andere Bestattungsformen (Stichwort: Beisetzungswald) wählen. Diese Einnahmen gingen nun den Friedhöfen verloren und deshalb müsse man nun die Kosten neu auf die Anzahl der Bestattungen umlegen.
Geprügelt werden hier also wieder einmal die Falschen, nämlich diejenigen, die dem örtlichen Friedhof treu bleiben.
Um dem entgegenzuwirken, müßte man eine Form finden, wie man diejenigen, die die Friedhöfe nicht nutzen, in geeigneter Form zur Kasse bittet.
Man darf nicht vergessen, daß Friedhöfe auch eine wichtige Bedeutung als Parkanlage und grüne Lunge der Städte haben. Sie dienen also dem Gemeinwohl. Insofern müßten alle Bürger an den Kosten dafür beteiligt werden.
Daß dieses Ansinnen, einen Zuschlag für andere Bestattungen zu erheben, nicht leicht umsetzbar ist, ist mir durchaus bewußt.
Aber manche Kommunen haben Ähnliches schon getan. So kostet eine Feuerbestattung in manchen Städten dann mehr, wenn die Einäscherung nicht im städtischen Krematorium erfolgt ist.
Krematorium und Friedhof werden in einer Mischkalkulation abgerechnet und diese Rechnung geht nicht mehr auf, wenn die Bestatter zu billigeren Krematorien fahren.
Aber auch anders herum kann man es sehen: Statt die Gebühren für die weiter „Friedhofswilligen“ noch mehr zu erhöhen, und diese dadurch auch noch zur „Friedhofsflucht“ anzustiften, sollten die Kommunen schauen, ob sie nicht ähnliche Angebote (Stichwort: Waldhaine, Rasengräber, Alleegräber etc.) anbieten, die eine Alternative zu den entfernteren Bestattungen darstellen und die Leute zur Rückbesinnung auf den örtlichen Friedhof animiert.
Die von Dir nicht gefundene Gebührenerhöhung in Alsdorf habe ich Dir mal herausgesucht, Du findest sie hier im Netz: http://alsdorf.de/…/ortsrecht/67311.pdf
Allerdings kostet eine Erdbestattung im Reihengrab in Alsdorf immer noch „nur“ 1.745 €. In der als besonders teuer verschrieenen Stadt Bochum zahlt man dafür 2.480,- € (Quelle).
Insgesamt muß man sagen, daß 170 € ein nicht mehr zeitgemäßer Preis waren.
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ich habe einen Vorgarten…… und es gibt Neumondnächte………
So ist das mit den Gebühren
Marburg hat auch letztes Jahr die Gebühren enorm erhöht. Wenn Ich das richtig im Kopf habe kostet eine Erdbestattung jetzt um die 2700€.
Viel Geld
Man muss aber auch mal sehen, welche Leistungen in den Beisetzungsgebühren enthalten sind. Bei der Gebührensatzung in Alsdorf ist zum Beispiel nicht ersichtlich, ob in den 800,- € auch die Nutzung der Leichenhalle, Sargträger, etc. enthalten ist. Von der Leichenhalle gehe ich mal aus, da sie sonst nirgends in der Gebührenordnung auftaucht. Ich kenne Friedhöfe, da wird alles einzeln berechnet – der einzelne Posten sieht dann natürlich nicht so hoch aus (Grabherstellung 300,- €, Sargträger 100,- €, Bestattungsleitung 100,- €, Leichenhalle 250,- €, . . . ), oder alles in einem Pauschalpreis berechnet, von dem es dann Abschläge gibt, wenn es beispielsweise keine Trauerfeier in der Halle gibt. Das sind dann aber auch oft schon über 1000,- € pauschal.
Ich bin zwar in der Tat kein Jurist, habe aber vor vielen Jahren mal ein paar Vorlesungen zum Öffentlichen Recht gehört. Und ich meine mich zu erinnern, damals gelernt zu haben, dass von der öffentlichen Hand erhobene Gebühren maximal die Kosten der in Anspruch genommenen Leistung decken dürfen. Der Staat bzw. die Gemeinde darf mit der Gebühr also keinen Gewinn machen.
Soll heißen: Entweder steht der drastisch erhöhten Gebühr eine Leistung gegenüber, die die Gemeinde tatsächlich mindestens so viel kostet (Personal, Material etc. – das muss die Gemeinde im Zweifel durch eine detaillierte und nachvollziehbare Kalkulation belegen können), oder die Gebühr ist rechtswidrig, dann kann und sollte man dagegen klagen.
Aber genau so wird es gemacht. Man löst das Friedhofsamt als Träger des Ganzen auf und bildet die Eigenbetriebe „Krematorium“, „Friedhofsgrün“ und „Friedhof“.
Das Krematorium schreibt schöne Gewinne, die dem Stadthaushalt für alles mögliche zugute kommen. Friedhofsgrün macht Gärtnerarbeiten, auch für privat (und teilw. als Konkurrenz zu Landschaftsgärtnern!) und macht ebenfalls Gewinne. Einzig die Friedhöfe machen Verluste. In kaum einer größeren Stadt decken die (auch noch so hohen) Friedhofsgebühren die Kosten. Friedhöfe sind personalintensiv, brauchen eine gewisse Logistik und Instandhaltung.
Man betrachtet die Kosten der letzten Jahre, die Stadt übernimmt aus sozialer Verantwortung einen Teil davon. Den Rest teilt man durch die Anzahl der Bestattungen usw. und kommt so auf die zu verlangenden Friedhofsgebühren.
Nicht umsonst ist der Vertragspartner nicht mehr die Stadtverwaltung als Behörde selbst, sondern eine Krematoriums-GmbH, eine Grün-GmbH und ein „Eigenbetrieb Friedhöfe“.
Noch als Ergänzung: In manchen Kommunen hat man es gar nicht mehr mit behördennahen Eigenbetrieben zu tun, sondern da wurden die entsprechenden Leistungen ausgeschrieben und werden von Privatunternehmen ausgeübt.
Hier in Basel ist das so:
„Jede Einwohnerin und jeder Einwohner des Kantons Basel-Stadt hat das Recht auf eine unentgeltliche Erd- oder Urnenbestattung.
Die unentgeltliche Bestattung beinhaltet die Beratung der Hinterbliebenen durch die Mitarbeiter/innen des Bestattungswesens, die Einsargung in einen Basler Staatssarg, das Einkleiden in ein Leichenhemd, die Überführung der verstorbenen Person auf einen Basler Friedhof (sofern innerhalb des Kantonsgebietes verstorben), die Aufbahrung in einem einfachen Aufbahrungsraum, eine Trauerfeier mit Orgelbegleitung in einer Friedhofkapelle, die Einäscherung, die Benützung eines Erdreihen-, Urnenreihen- oder anonymen Gemeinschaftsgrabes für die Dauer der gesetzlichen Ruhefrist sowie die Beisetzung der Urne oder die Beisetzung des Sarges in einem Grabe.
Alle Wünsche, die über dieses Grundangebot hinausgehen, sind kostenpflichtig.“
vgl. http://www.stadtgaertnerei.bs.ch/bestattungswesen/bestattungen.html
Ich finde das sehr demokratisch. Hinwegsehen muss man darüber, das man in Basel von der Stadtgärtnerei bestattet wird… 😉
Und ich ergänze noch ein „s“…