Branche/Kommune

Friedhofsgebühren in Alsdorf drastisch erhöht

Soeben habe ich im Radio gehört, dass ein schon lange strittiges Thema von der Stadt Alsdorf nun beschlossen wurde. Die Friedhofsgebühren worden dort von € 170 auf über € 800 angehoben und zwar per sofort. Ist dies mit „erhöhter Grabpflege“ oder ähnlichem überhaupt zu rechtfertigen? Leider habe ich bisher keinen Online-Eintrag gefunden, welchen ich Dir mitsenden könnte. Ich finde den Anstieg von über 300 % unglaublich dreist. Ist das rechtlich der Kommune erlaubt so zu entscheiden?

Es sind die Leute, die wir wählen, die so etwas entscheiden. Ist einem an einer Sache besonders gelegen, muß man sich vor der Wahl mit den Betreffenden auseinandersetzen und ihnen gegebenenfalls nach der Wahl gehörig auf die Füße treten, wenn sie etwas entscheiden, das man nicht haben will. Es liegt also nun auch an den Bürgern, sich bemerkbar zu machen. Aber an sich dürfen die gewählten Bürgervertreter so etwas entscheiden.

Eine Erhöhung von 170 € auf 800 € ist allerdings schon sehr heftig. Zumeist wird damit argumentiert, daß schon lange keine Erhöhung mehr erfolgt sei und inzwischen viele Leute andere Bestattungsformen (Stichwort: Beisetzungswald) wählen. Diese Einnahmen gingen nun den Friedhöfen verloren und deshalb müsse man nun die Kosten neu auf die Anzahl der Bestattungen umlegen.
Geprügelt werden hier also wieder einmal die Falschen, nämlich diejenigen, die dem örtlichen Friedhof treu bleiben.

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Um dem entgegenzuwirken, müßte man eine Form finden, wie man diejenigen, die die Friedhöfe nicht nutzen, in geeigneter Form zur Kasse bittet.
Man darf nicht vergessen, daß Friedhöfe auch eine wichtige Bedeutung als Parkanlage und grüne Lunge der Städte haben. Sie dienen also dem Gemeinwohl. Insofern müßten alle Bürger an den Kosten dafür beteiligt werden.
Daß dieses Ansinnen, einen Zuschlag für andere Bestattungen zu erheben, nicht leicht umsetzbar ist, ist mir durchaus bewußt.

Aber manche Kommunen haben Ähnliches schon getan. So kostet eine Feuerbestattung in manchen Städten dann mehr, wenn die Einäscherung nicht im städtischen Krematorium erfolgt ist.
Krematorium und Friedhof werden in einer Mischkalkulation abgerechnet und diese Rechnung geht nicht mehr auf, wenn die Bestatter zu billigeren Krematorien fahren.

Aber auch anders herum kann man es sehen: Statt die Gebühren für die weiter „Friedhofswilligen“ noch mehr zu erhöhen, und diese dadurch auch noch zur „Friedhofsflucht“ anzustiften, sollten die Kommunen schauen, ob sie nicht ähnliche Angebote (Stichwort: Waldhaine, Rasengräber, Alleegräber etc.) anbieten, die eine Alternative zu den entfernteren Bestattungen darstellen und die Leute zur Rückbesinnung auf den örtlichen Friedhof animiert.

Die von Dir nicht gefundene Gebührenerhöhung in Alsdorf habe ich Dir mal herausgesucht, Du findest sie hier im Netz: http://alsdorf.de/…/ortsrecht/67311.pdf

Allerdings kostet eine Erdbestattung im Reihengrab in Alsdorf immer noch „nur“ 1.745 €. In der als besonders teuer verschrieenen Stadt Bochum zahlt man dafür 2.480,- € (Quelle).

Insgesamt muß man sagen, daß 170 € ein nicht mehr zeitgemäßer Preis waren.

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(©si)