Wenn sich Angehörige über die Beisetzung eines Verstorbenen nicht einig sind, kann es zu einem großen Theater kommen. Ein Fall aus den letzten Wochen kann hier als exemplarisch gelten.
Eine Frau aus dem Münsterland wendet sich an einen örtlichen Traditionsbestatter und meldet, dass ihr Ehemann verstorben ist.
Noch in derselben Nacht holen der Bestatter und sein Helfer den Verstorbenen ab und legen ihn in die hauseigene Kühlanlage.
Am nächsten Morgen kommt die Auftraggeberin beim Bestatter vorbei, bringt die notwendigen Unterlagen und einen schönen Anzug für ihren Mann.
Der Auftrag: Der Verstorbene soll im Münsterland eingeäschert werden und die Asche soll dann auf dem örtlichen Friedhof in einer gärtnerisch gepflegten Urnenanlage beigesetzt werden.
Diese Urnenanlagen erfreuen sich steigender Beliebtheit.
Es handelt sich um schön gestaltete große Grabanlagen, in denen viele Urnen, manchmal bis zu 100 Stück, beigesetzt werden.
Findlinge, viele Pflanzen und Kies finden hier oft Verwendung. Das sieht sehr ordentlich aus und wird mehrmals im Jahr von den Friedhofsgärtnereien, oft in Gemeinschaftsarbeit, gepflegt.
Diese Gräber sind meist schöner und aufwendiger gestaltet, als dass man es selbst auf einem Einzelgrab machen könnte.
Dafür zahlt man einmalig einen Preis, der die Pflege für 20 Jahre oder so beinhaltet.
Man hat eine Anlaufstelle, meist werden Namenstafeln angebracht, obwohl man die ganz genaue Stelle nicht kennt, an der die Urne beigesetzt wurde.
So ein Grab hat auch diese Frau für ihren Mann und später auch für sich selbst ausgesucht.
Nun hat die Familie aber einen Sohn.
Und dieser Sohn hat im Fernsehen einen Bericht über ein weibliches Bestattungsinstitut gesehen. In diesem Unternehmen kümmern sich ausschließlich Frauen um die Verstorbenen. Es heißt, sie gingen besonders empathisch und sorgsam mit den Verstorbenen um.
Insgesamt muss die Fernsehsendung einen so großen Eindruck auf den Sohn gemacht haben, dass er nun wünscht, sein Vater solle auch von diesem Unternehmen beigesetzt werden. Die Asche soll dann dem Meer übergeben werden.
Seine Wünsche sind also vollkommen anders als das, was der Vater wünscht.
Für den Sohn entscheidend ist es, dass er bei dem weiblich geführten Bestattungshaus beim Einbetten und Ankleiden des Verstorbenen mitwirken darf und angeblich anschließend auch zugucken darf, wie der Verstorbene im Krematorium dem Feuer übergeben wird.
Da sich das weiblich geführte Bestattungshaus in einer weit entfernten Großstadt befindet, soll unser Bestatter den Verstorbenen am besten noch in derselben Nacht mit dem Bestattungswagen dorthin bringen. Geld spiele keine Rolle und könne per Sofortüberweisung auch in großer Summe sofort bereitgestellt werden.
Der münsterländische Bestatter ist ratlos und wendet sich an mich.
Meine Aussage: Bleibe professionell, Du bist Deinem Auftraggeber verpflichtet. Die familiären Konflikte gehen Dich nichts an, halte Dich da raus und mache Deine Arbeit.
Die Sache ist klar: Die Ehefrau ist laut Landesbestattungsgesetz die Totenfürsorgeberechtigte und kann entscheiden, was gemacht wird.
Noch in der nächsten Nacht ruft der Sohn beim Bestatter an und verbietet ihm, die Beisetzung weiter durchzuführen.
Unser Bestatter bleibt professionell und sagt, dass er alles so macht, wie es seine Auftraggeberin in Auftrag gegeben hat. Dazu fühlt er sich gemäß seines Auftrags verpflichtet.
Doch nun kommt es: Der Sohn hat vor einiger Zeit seiner Mutter eine Vorsorgevollmacht vorgelegt und sie damit fürchterlich genervt. Der Vater konnte sich wegen fortgeschrittener Demenz selbst nicht mehr an den Entscheidungen beteiligen.
Weil in der Bestattungsvorsorge deutlich zu lesen stand, diese könne jederzeit ohne Angabe von Gründen gekündigt werden, hat die Mutter den Vertrag dann um des lieben Friedens willen unterschrieben.
Jetzt stehen sich zwei Parteien gegenüber und mittendrin unser kleiner braver Bestatter aus einem Dorf im Münsterland.
Seit 40 Jahren macht er, gemeinsam mit seinem Bruder und den beiden Ehefrauen, Bestattungen zu fairen Preisen und ist in seinem Dorf der Traditionsbetrieb schlechthin. Mit solchen Auseinandersetzungen ist der Bestatter völlig überfordert und hat Angst in juristische Auseinandersetzungen verwickelt zu werden.
Und die kommen dicke!
Auftragsgemäß bringt der Bestatter den Leichnam des verstorbenen Mannes zu einem Krematorium in einer nahegelegenen Stadt.
Wieder ruft der Sohn des Verstorbenen an, spart am Telefon nicht mit Beschimpfungen und Beleidigungen. Er wolle nun einen Anwalt beauftragen.
„Ich sehe nicht ein, dass so ein kleiner Pissbetrieb, wie ihrer, meinen Wünschen im Wege steht. Sie sind inkompetent und was sie machen ist kriminell.“
Unser Bestatter verlässt sich auf seine Auftraggeberin. Die sagt, dass der Vorsorgevertrag mit dem weiblich geführten Bestattungshaus in einer weit entfernten Großstadt ja jederzeit gekündigt werden könne, was sie auch sofort getan habe.
Damit habe der Sohn ja nun keine Handhabe mehr. Außerdem sei es immer der Wunsch ihres Mannes gewesen, gemeinsam mit ihr in ein solches Gemeinschaftsgrab zu kommen.
Am nächsten Tag meldet sich eine Rechtsanwaltskanzlei aus Köln. Der Bestatter möge bitte sofort jedwede Handlung unterlassen, man habe einen Antrag auf Einstweilige Verfügung beim Amtsgericht gestellt.
Ich rate unserem Bestatter, zunächst einmal die Einäscherung zu stoppen. Sicher ist sicher.
Das macht er auch.
Am Nachmittag bringt eine Gerichtsvollzieherin eine Einstweilige Verfügung. In dieser wird dem Bestatter bei Androhung einer Strafe von 300.000 Euro untersagt, den Verstorbenen einäschern zu lassen.
Nun nimmt sich auch die Auftraggeberin einen Anwalt. Der Verstorbene liegt mittlerweile 10 Tage im Krematorium im Kühlraum.
In einem solchen Kühlraum liegen Verstorbene gut und können unter üblichen Bedingungen so an die 14 Tage aufbewahrt werden. Schöner werden sie dabei aber nicht.
Kühlung unterbindet nicht den Zersetzungsprozess, sie verlangsamt ihn nur.
Erst in 14 Tagen soll es vor Gericht eine Güteverhandlung geben. Dabei sollen die zerstrittenen Parteien mithilfe ihrer Anwälte und des Gerichts einen Kompromiss oder eine Einigung finden.
Der Verstorbene gammelt aber die ganze Zeit weiter, so nennt es unser Bestatter.
Der Sohn beharrt darauf, beim Einbetten des Verstorbenen mithelfen zu wollen. Ich sage es Euch, er wird da nach so vielen Tagen kein schönes Erlebnis haben, so wie er sich das vorstellt.
Bis der Verstorbene dann eventuell tatsächlich in der weit entfernten Großstadt ankommt, sind möglicherweise 5 Wochen seit dem Eintritt des Todes vergangen…
Dazu muss der Verstorbene erst im Krematorium wieder abgeholt werden. Dann muss er 600 oder 700 Kilometer durch die ganze Republik gefahren werden. Danach wird er in dem weiblich geführten Bestattungshaus „schön gemacht“. Anschließend bringt man ihn in das Krematorium der weit entfernten Großstadt.
Obwohl das in Deutschland absolut unüblich ist, soll es dort möglich sein, dass die Angehörigen zuschauen können, wie der Sarg in den Ofen eingeschoben wird.
Das kann man beispielsweise auch in dem besonders vorbildlich geführten privaten Krematorium am Limes in Osterburken.
Dort gibt es extra einen schön gestalteten Raum, wo die Menschen zuschauen können, wenn die Ofentür sich hinter dem Sarg schließt. Möglich ist so etwas also, es ist aber dennoch unüblich.
Die meisten Krematorien sind sehr technische Anlagen und nicht auf Besucher eingerichtet. Auch der Ablauf und der Umgang mit den eingeäscherten Überresten ist sehr pragmatisch und technisch und eher nicht für die Augen der Hinterbliebenen geeignet.
Da geschieht nichts Schlimmes oder Abartiges, aber allein der Begriff „Knochenmühle“ sollte einem etwas zu denken geben.
Man kann es auch so sagen: Ein Krematorium ist eine sehr praktische Einrichtung, aber nicht unbedingt eine, bei der es Schönes zu sehen gibt.
Jetzt harren wir alle dem Gerichtstag entgegen.
Wie hätte ein Kompromiss aussehen können?
Nun, der Sohn hätte ins Münsterland kommen und bei unserem Bestatter beim Einkleiden und Einbetten mithelfen können. Da wäre der verstorbene Vater noch „frisch“ gewesen und eine solche Mitwirkung bei der Totenversorgung hätte tatsächlich ein sehr eindrucksvolles Erlebnis sein können.
Danach wäre die Einäscherung gewesen, bei der der Sohn ebenfalls bis kurz vor dem Moment des Einäscherns dabei sein könnte. Und mit ein wenig Überredungskunst hätte man ihm auch einen kleinen Teil der Asche abgefüllt, die er in der See hätte versenken können.
Wir werden sehen, wie es weitergeht.
Was meinst Du?
Episodenliste:
- girlie: KI
Ich habe noch einmal die wichtigsten Schlagwörter (Hashtags) dieses Artikels für Sie zusammengestellt, damit Sie sich besser orientieren können:
Schlagwörter: Gerangel
Wenn ich schon „Anwaltskanzlei aus Köln“ höre, reichts mir… 🙁
Und vom „weiblichen Bestattungsinstitut“ hat der Vater auch nix mehr.
Es gibt viele Möglichkeiten, es besser zu machen, aber manche Leute wollen es ja gerade nicht besser gemacht haben.
Eigentlich sollte man den 6 Wochen alten Leichnam dann dem Sohn nach Hause liefern. Ohne Kühlung…
Wird den Sohn sicherlich „gefreut“ haben (sollte es so geschehen sein…) den angegammelten Verstorbenen mit einzubetten….
Und äh „weiblich geführtes Bestattungsinstitut“… Na und? Was machen die Damen besser als eben Frauen zu sein? Bestatter u Bestatterinnen sollen jenseits ihres Geschlechts, einfach nur einen guten Job machen!
Es ist so geschehen. Entsprechende Anonymisierungen und Verfremdungen sind notwendig. Aber tatsächlich ist der Fall so aktuell, dass der Leichnam immer noch „eingelagert“ ist und sich von Tag zu Tag zum Schlechten hin entwickelt.
Zum „weiblichen“ Bestattungsinstitut: Das ist nur eine euphemistische Umschreibung des vehement feministischen Ansatzes, den dieses Haus zu verfolgen scheint.
Das gibt und gab es in der Branche immer mal wieder, dass Bestatter eine bestimmte Nische füllen möchten. Streng christliche geführte Häuser, die keine Suizidanten beerdigen wollten, esoterische Bestatter, Schwulenbestatter usw.
Ich meine, ein guter Bestatter kann jeden Kunden gut bedienen und ist für jeden Verstorbenen da. Niemand benötigt im Tod eine Sonderbehandlung durch Bestatterinnen oder Bestatter, die eine bestimmte Lebensphilosophie vertreten.
Es gibt ja auch keine Elektriker speziell für Katholiken…
Bah, na dann wird Sohnemann den Vater was matschig vorfinden, ich wäre nie auf die Idee gekommen. Religiöse oder esotherische Bestatter ok, Religionen und äh eso Anhänger haben so ihre Glaubensregeln, Bestatter für gleicheschlechtlich liebende Menschen nun ja.
Aber mehr Frauen – > Frauenquote wie auch immer, bei Konzernen, Wissenschaft, Politik ok. Dann reichts aber, Kunden und Kundinnen brauchen verlässliche Bestatter und Bestatterinnen. Das ist wichtig! Bekloppter Sohn……
Bah, na dann wird Sohnemann den Vater was matschig vorfinden, ich wäre nie auf die Idee gekommen. Religiöse oder esotherische Bestatter ok, Religionen und äh eso Anhänger haben so ihre Glaubensregeln, Bestatter für gleicheschlechtlich liebende Menschen nun ja. Aber mehr Frauen – > Frauenquote wie auch immer, bei Konzernen, Wissenschaft, Politik ok. Dann reichts aber, Kunden und Kundinnen brauchen verlässliche Bestatter und Bestatterinnen. Das ist wichtig! Bekloppter Sohn……
Wenn das die Damen sind, die Google mit der Suche „feministische Bestatterin“ findet, frage ich mich ernsthaft, ob der Sohn nur einen Rechtsbeistand braucht.
Danke für Deinen Kommentar.
Gehe aber bitte davon aus, dass der hier geschilderte Sachverhalt derzeit exakt so passiert, aber die genannten Umstände in so weit verändert wurden, dass unserem Freund, dem Bestatter aus dem Münsterland, keine rechtlichen Nachteile entstehen.
Die Überspitzung „feministisches Bestattungshaus“ steht synonym für ein Bestattungshaus, das sich aufgrund seiner Außenwirkung von anderen Beerdigungsinstituten abheben möchte. Es muss sich aber in Wirklichkeit um kein feministisch geleitetes Haus handeln.
Ich hätte auch „vegan“ oder „esoterisch“ nehmen können; das soll nur einen Umstand und keine Weltanschauung etc. wiedergeben.
Das Schlimme an der Situation für unseren Bestatter, der da zwischen die Mühlsteine geraten ist, ist ja, dass er von Anwalt und Gericht mit in die Verantwortung gezogen wird und somit auch, was die Gerichts- und Verfahrens- sowie die Anwaltskosten anbetrifft, sich hohen Forderungen gegenübersieht.
Lieber Peter (für mich bist du irgendwie immer noch Tom),
Ich zweifle weder an dem von dir geschilderten Sachverhalt, noch daran, dass du hier ausreichend anonymisiert hast. Ich bin über ein Bestattungshaus gestolpert, das nicht das betroffene sein muss, jedoch ziemliche Werbung fährt, und esoterisch/feministische Anschauungen hat, bei denen es mir, vorsichtig formuliert, die Schuhe auszieht. Beispielsweise Aussagen wie „das einbetten durch die Angehörigen ersetzt Trauertherapie“. Mir tut der Bestatter leid, der hier zwischen die Fronten geraten ist, und ich habe null Verständnis für das Verhalten des Sohns. Der Wunsch des Verstorbenen sollte Priorität haben, und nicht irgendeine andere Bestattungsform, egal ob das Seebestattung, tibetische himmelsbestattung oder Seelenhebammen sind, und ich zweifle an jemandem, der 1. den Wunsch des Verstorbenen ignoriert und sich 2. von Werbung beeinflussen lässt
Sehr geeherter Herr Wilhelm,
ich arbeite momentan bei einem Bestatter in Kassel in Hessen. Wir haben hier auch ein sehr schönes Krematorium bei dem die Angehörigen die Einfuhr des Sarges in die Feuernische beobachten können. Die Abschiednahme endet dann meist, wenn sich die Stahltür hinter dem Sarg schließt. Das ist immer sehr interessant und warm… Wie Sie im Artikel schon erwähnt haben, ist ein Krematorium eine sehr technische Anlage. Das sieht man dann auch, wenn man hinter die Verbrennungsnischen geführt wird. Und wenn ich die Krematoriumsmitarbeiter ganz freundlich frage, lassen sie mich auch durch das Guckloch im technischen Bereiches schauen, wo man in der Feuernische den Verstorbenen bei verbrennen zusehen kann. Das ist immer sehr spannend zu betrachten.
Das ist seit Anbeginn der Feuerbestattung ein Thema, bei dem die Meinungen auseinandergehen. Die einen empfinden es als erlösenden Moment, der die endgültige Abschiednahme transportiert, wenn sie sehen können, wie der Sarg dem Feuer übergeben wird. Andere wollen das auf gar keinen Fall sehen und möglichst in keinster Form direkt damit in Kontakt kommen, dass eine Verbrennung des Leichnams stattfindet. Für den einen Personenkreis ist die Einäscherung ein starker Akt, der die Beseitigung des Körpers bedeutet. Für die anderen ist die Feuerbestattung eher etwas, das möglichst stark an eine klassische Erdbestattung erinnern soll, und der Abschnitt zwischen Abholung des Sarges und Bereitstellung der Urne sollte möglichst im Verborgenen geschehen. In den USA gibt es beispielsweise Bestattungshäuser, in denen die Kunden zwischen zwei Varianten wählen können: Einmal mit sichtbarer Feuerfahrt und einmal „silent“. In beiden Fälle wird der Sarg am Ende der Trauerfeier durch eine Luke in der Stirnwand des Gebäudes hinausgeschoben. Bei „silent“ wird der Sarg einfach nur hindurchgeschoben, bei der „Feuerfahrt“ werden kurz vor Schließen der Klappe noch sichtbare Flammen erzeugt, die auf den… Weiterlesen »
Ich dachte auch lange Zeit dass der Sarg beim „Runterfahren“ gleich im Ofen landet…..
Wieso ich das dachte weiß ich nicht, gesehen habe ich es noch nie live bei einer Trauerfeier.