Frag doch den Undertaker

Grabaushub, Kosten, Wucher?

Bei uns im Sauerland habe ich folgende Rg. erhalten:
Ausheben und Verfüllen einer Wahlgrabstätte – 495,80
Ausschlagen und Grabverbau – 71,43
jeweils zzgl. Mwst.
macht zusammen 675,- EUR

das ist doch Wucher, oder?

Damit der Tatbestand des Wuchers vorliegt, müssen Leistung und dafür gefordertes Entgelt in einem auffälligen Mißverhältnis zu einander stehen.

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Nun sind 675 Euro auf den ersten Blick tatsächlich ziemlich viel. In manchen Gemeinden wird dafür nur 175 Euro gefordert, in anderen aber auch 890 Euro.

Man kann anhand Deiner Aufstellung nicht erkennen, wie aufwendig die Arbeiten waren.
Bei einer Wahlgrabstätte handelt es sich ja um ein Grab für zumeist mehrere Personen und wir wissen nicht, wieviele Beisetzungen dort schon stattgefunden haben, ob bereits beigesetzte Särge umgesetzt/-positioniert werden mußten und wie aufwendig da der Grabverbau war.

Zu den reinen Personalkosten für zwei Mann und zwei bis drei Stunden kommen ja noch die Kosten für Arbeitsgeräte, -maschinen und die Materialien hinzu.
Ich würde die Arbeit des Totengräbers auch nicht unter 500 Euro pro Grab machen wollen.

Wenn wir mal ein Grab schaufeln müssen, was in ganz seltenen Sonderfällen auf abgelegenen Dorffriedhöfen vorkommen kann, dann berechnen wir weitaus weniger, weil wir dann einmal die sonst kommunalen Gebühren selbst in der Hand haben und unsere Kunden nicht überstrapazieren wollen. Aber das ist ein Service im Rahmen einer Mischkalkulation.

So ist das aber auch bei den Friedhöfen. Diese werden oft als wirtschaftlich arbeitende Eigenbetriebe der Kommunen geführt und die einzelnen Gebühren ermittelt man, indem man die tatsächlich über einen bestimmten Zeitraum anfallenden Kosten in sachbezogene Arbeitseinheiten aufschlüsselt und durch die Zahl der (zu erwartenden) Sterbefälle teilt. So kommt man zu den Gebühren für die einzelnen Tätigkeiten.
Unterm Strich soll sich das Friedhofswesen tragen, keine Verluste machen und den städtischen Haushalt nicht belasten.

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(©si)