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Gräber, Ablauf, Besitz

Rechtschreibung geprüft

Wenn ich das Weblog lese, bekomme ich den Eindruck, dass nach Ablauf des Grabes die bezahlende Familie keinen Anspruch mehr auf das Grab hat. Stimmt es, dass Friedhöfe nach einer Maximaldauer das Grab räumen müssen und einer ANDEREN bezahlenden Familie zur Verfügung stellen MÜSSEN?

Bei uns in Kroatien gibt es zwei Fälle:
a) in grossen Städten ist der Friedhof Eigentum der Stadt und verpachtet Gräber an Familien und falls jemand 100 Jahre die jährliche Pacht zahlt, werden in dem Grab noch 100 Jahre die selben Verstorbenen sein (mehr noch, die Stadt muss den Zahlenden gesetzlich 20 Jahre Zahlungsfrist geben (?!?)). Neue Gräber besorgt sich die Stadt entweder durch Räumung mindestens 20 Jahre nicht bezahlter Gräber, Erweiterung der Friedhöfe oder wenn die Pächter ihre Grabrechte an Dritte verkaufen.

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b) Dörfer: hier sind Gräber meistens im FamilienBESITZ (manchmal noch im Besitz der Kirche) und die Gemeinden verdienen deshalb nichts dran – dafür sehen solche Friedhöfe sowie die Gräber aber meistens schäbig aus!

(falls du Zeit und Lust hast, such mal in der dt. Wikipedia: „Mirogoj“ – das ist der grösste Friedhof Kroatiens; oder „Friedhof Varazdin“ in der gleichnamigen Stadt).

Es ist hier nicht viel anders als in Kroatien.
Die Friedhöfe haben verschiedene Grabarten für verschiedene Bedürfnisse und Anforderungen im Angebot.
Reihengräber sind recht günstig, werden der Reihe nach vergeben, man hat keine Auswahl, welches Grab genommen wird, das Nächste was frei ist, bekommt man. Diese Gräber haben eine von vornherein festgelegte, aber örtlich unterschiedliche, Laufzeit.
Am Ende dieser Laufzeit kann man das Grab nicht verlängern, jedoch bieten die meisten Verwaltungen an, daß man die noch im Grab befindlichen sterblichen Überreste in ein Wahl- bzw. Familiengrab umbetten lassen kann.
Das Reihengrab an sich wird nach einer gewissen Übergangszeit erneut an eine andere Familie vermietet.

Wahlgräber kann man sich aussuchen und auch von vornherein eine längere Laufzeit vereinbaren und bezahlen. Solange jemand für dieses Wahlgrab die anfallenden Gebühren jeweils im Voraus bezahlt, bleibt dieses Grab erhalten. Das können auch mehrere hundert Jahre sein.

Für bekannte Söhne und Töchter der Stadt übernimmt aber häufig die Stadtverwaltung oder ein Kulturverein die dauernde Erhaltung der Grabstätte sozusagen als Ehrengrab und Denkmal.

Neben den städtischen Friedhöfen gibt es auch kirchliche Friedhöfe, die in Trägerschaft einer Religionsgemeinschaft stehen. Hier können unter Umständen andere Regelungen gelten, die den religionsspezifischen Erfordernissen entsprechen. So kennen Juden und Muslime das Ablaufen einen Grabes i. d. R. nicht. Dort wo eine Person begraben wurde, ist auch diese Person begraben, die Stelle wird normalerweise in Ehren gehalten, selbst wenn sich schon lange niemand mehr um das Grab kümmert.

Private Friedhöfe in Familienbesitz gibt es auch. Solche Friedhöfe sind gemessen an der Zahl der öffentlichen Friedhöfe aber eher selten und dort gelten wiederum ganz eigene familieninterne Regelungen. So finden sich solche Grablegen oft bei Burgen und Schlössern der früheren Feudalherren und den Angehörigen des Adels.

Nachtrag: Natürlich muß man für Gräber, die für 200 oder 300 Jahre im Familienbesitz bleiben sollen, die Gebühr nicht für die gesamte Zeit im Voraus bezahlen. Normalerweise werden Gräber für 20, 30 oder 40 Jahre „angekauft“ und vor Ablauf dieser Zeit werden die Nutzungsberechtigten angeschrieben und darüber informiert, daß das Grab nunmehr „verlängert“, also neu angekauft werden muß, ansonsten verfällt der Anspruch.

Fehler durch Lektorin Anya bereinigt.


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Lesezeit ca.: 4 Minuten | Tippfehler melden | Peter Wilhelm: © 5. August 2008 | Revision: 17. März 2016

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GunWoman
16 Jahre zuvor

da hat wohl der Buchstabenfraßmarder den letzten Rest geklaut ;)…

dompfaff
16 Jahre zuvor

Ja, in…?

Mave
16 Jahre zuvor

wo ich mich frag wenn man zb durch einen der größeren Friedhöfe der Stadt geht, da sind teilweise gräber die über 200-300 Jahre alt sind neben recht neuen gräbern, ich mein nach 300 Jahre zahlt das doch keiner mehr oder bzw vor 300 Jahren musste/konnte man noch für so lange zeit vorrauszahlen oder?

Mac Kaber
16 Jahre zuvor

In Allmerspann, so erzählte ein Vetter meiner Frau, ist das streng so geregelt, dass, von oben betrachtet, die Bestattungen von oben links nach unten rechts, Zeile für Zeile durchgeführt werden.
Ist der Friedhof „voll“, wird wieder oben links angefangen.

Zukünftige Leiche
16 Jahre zuvor

Was für Bedingungen müssen denn erfüllt sein, damit man einen privaten Friedhof führen kann? Muß man dazu der Besitzer einer historischen Burg sein, oder geht das auch im Garten des Reihenhauses?

16 Jahre zuvor

Ja, so ist das mit den Friedhöfen und den Möglichkeiten in Deutschland für diejenigen, die keine anderen Wege kennen.
Wer mehr wissen möchte, was man alles kostengünstiger bekommen kann der sollte sich einmal auf meiner Site schlau machen.

Ach ja, das mit den Umbettungen aus einem Reihengrab in ein Eigengrab hört sich gut an, ist aber mit hohen Kosten verbunden. Extrem, wenn es sich um eine Erdbestattung handelte.

Hoffe, das mein Link so manchem die Augen öffnet.

Julia
16 Jahre zuvor

Hallo!!!
Ich habe 2 Fragen und hoffe das ich hier richtig bin, ich habe 1997 meinem besten Freund verloren-
er hat sich das Leben genommen…heute stellen sich mir-nach 11 Jahren die Fragen:
1. Ist jetzt noch etwas von ihm übrig dort unten?
und
2. Wie lange bleibt ein Grab erhalten?

Wäre gut, wenn ihr mir Auskunft geben könntet…

Liebe Grüsse
Julia




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