Frag doch den Undertaker

Haben Bestatter eine Dokumentationspflicht?

Haben Bestatter eine Dokumentationspflicht so, wie medizinisches Pflegepersonal und Ärzte?

Angenommen es verstirbt ein Patient im KH, das PP dokumentiert das Auffinden des leblosen Patienten, der informierte Arzt führt die Todesfeststellung sowie die Leichenschau durch, anschließend wird das Bestattungsinstitut informiert. Wenn also der Bestatter den Leichnam zum Institut überführt, dokumentiert dieser dann auch den „Erhalt“ des Leichnams und so etwas wie „Leichnam um die Uhrzeit an dem Tag von KH xy übernommen, Leichenflecken sehen so aus, Totenstarre ist so und so ausgebildet…?
Wenn ja, kann man diese Dokumentation als Hinterbliebene bzw. Der Bevollmächtigte des Verstorbenen einsehen?

Nein, eine solche Dokumentationspflicht gibt es nicht.

Werbung

Bestatter können anhand ihrer Unterlagen nachvollziehen, wann ein Verstorbener geholt, und wann er wieder weggebracht wurde.
In einigen wenigen Bestattungshäusern wird genauer dokumentiert, aber das ist nicht die Regel.

Der Verstorbene verändert sich während der Zeit im Bestattungsunternehmen so, wie es alle Verstorbenen tun. Hinzu kommen die Veränderungen, die der Bestatter vertrags- und auftragsgemäß an dem Verstorbenen vornimmt. Das kann ja bis hin zur Einbalsamierung, also auch dem Austausch der Körperflüssigkeiten gehen.

Hier haben die Bestatter weitestgehend freie Hand, weil unter ihren Händen nichts geschehen kann, was etwa zu Tode der behandelten Person führen kann oder was einer Körperverletzung nahe käme. An Toten kann man nach meiner Einschätzung keine Körperverletzung vornehmen.

Ein Recht, sämtliche Unterlagen eines Unternehmens einzusehen, also auch evtl. vorhandene Dokumentationen der eigenen Arbeit bei Bestattern, hat man als Kunde nicht. Da es aber regelmäßig keine solchen Dokumentationen gibt, stellt sich diese Frage aber auch nicht wirklich.

In meinen Augen ist eine umfangreiche Dokumentation auch überflüssig. Bestatter machen mit den ihnen anvertrauten Körpern nichts Schlimmes und es würde den Angehörigen keinerlei positive Erkenntnisse bringen, wenn sie wüssten, wann der Verwesungsgeruch zugenommen hat und wann es zum Austritt von Körpersekreten gekommen ist.

Die meisten Menschen vertrauen ihre Verstorbenen genau deshalb einem Bestatter an, weil sie von alledem nichts wissen möchten.


Ich habe noch einmal die wichtigsten Schlagwörter (Hashtags) dieses Artikels für Sie zusammengestellt, damit Sie sich besser orientieren können:

Keine Schlagwörter vorhanden

In „Frag doch den Undertaker!“ findest Du meine Antworten auf Fragen von Leserinnen und Lesern. Diese Fragen sind zum Teil Inhalte Dritter, die mich tagtäglich auf den verschiedensten Wegen erreichen. Es handelt sich also um meist nicht bearbeitete und nicht auf ihren Wahrheitsgehalt hin überprüfte Fragen Dritter. Für die Fragen sind allein die Übersender der Mitteilungen verantwortlich. Ich mache mir die Aussagen nicht zu eigen.
Ich erteile Auskünfte ausschließlich aufgrund meiner Erfahrung und erbringe keine Rechts-, Steuer- und Medizinberatung.

Lesezeit ca.: 3 Minuten | Tippfehler melden | Peter Wilhelm: © 31. Januar 2021

Hilfeaufruf vom Bestatterweblog

Das Bestatterweblog leistet wertvolle journalistische Arbeit und bietet gute Unterhaltung. Heute bittet das Bestatterweblog um Ihre Hilfe. Es fehlen in diesem Jahr noch über € 7.500,- um den Server, IT, Redaktion und um die anderen Kosten zu decken. Bitte beschenken Sie uns mit einer Spende, sonst müssen wir in Zukunft die meisten Artikel kostenpflichtig bereitstellen. Das wäre schade, auch weil das weitere unkreative Arbeiten erfordert, die wir zeitlich kaum stemmen wollen. Vielen Dank!




Lesen Sie doch auch:


Abonnieren
Benachrichtige mich bei
0 Kommentare
Inline Feedbacks
Alle Kommentare anzeigen



Rechtliches


0
Was sind Deine Gedanken dazu? Kommentiere bittex