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Halloween

Ist doch noch ziemlich lange bis Halloween (31.10.). Gestern hat aber die Managerin eines grossen Kinopalastes angerufen und zwei schwarze Särge bestellt. Die möchte sie für die Gruselnacht an Halloween als Deko haben.

Wir würden ja mehr verdienen, wenn wir ihr die Särge verkaufen würden, aber wie ich schon mal beschrieben habe, ist es uns zu heikel, weil wir nicht wissen, was nach der Aktion mit den Särgen passiert. Also habe ich vorgeschlagen, dass wir die Särge für die paar Tage ausleihen. Das kostet bloss den Transport und die Leihgebühr.

Leihgebühr? Was verlangt man für das Ausleihen von zwei Särgen?

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Ich habe mich mit der Kino-Managerin auf jeweils 20 Kinokarten geeinigt. Mann, was war die Freude bei meinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern groß!

In Anbetracht der Diskussion um den Gothic-Sarg, soll dies einmal zeigen, dass wir keineswegs auf stur schalten, sondern es immer eine Frage der Glaubwürdigkeit und der Sinnhaftigkeit des Gegenübers ist.


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Lesezeit ca.: 2 Minuten | Tippfehler melden | Peter Wilhelm: © 12. August 2007 | Revision: 28. Mai 2012

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tyndra
17 Jahre zuvor

das ist – ganz ohne zweifel – DER perfekte deal. das gibt einen frohen kinoherbst!

Mimi
17 Jahre zuvor

Wow, das nenn ich mal klasse Leihgebühr!

Andreas
17 Jahre zuvor

Das mit den Kinokarten hast du aber nicht auch ganz zufällig und uneigennützig aus steuerrechtlichen Gründen gemacht, stimmts? *liebguck und pfeif*

undertaker
17 Jahre zuvor

Quatsch, bei uns kann man sowieso nix "schwarz" machen (hehe, schönes Wortspiel 🙂 )

Die kaufen nichts bei uns und wir machen keinen Gewinn. Aber die Frage ist interessant, mal am Montag den Steuerberater fragen, ob und wie man sowas verbucht.

Wir haben noch nie irgendwas gemacht, um irgendeinen merkwürdigen Vorteil bei der Steuer rauszuschlagen. Wo man sparen kann, da sparen wir, dafür haben wir einen Steuerberater, aber irgendwelche krumme Touren sind mir viel zu anstrengend.

Andreas
17 Jahre zuvor

Lieber undertaker, dass war doch auch nie im Leben so negativ gemeint, wie es vllt in deinen Ohren geklungen haben könnte. Krummen Touren oder sowas würde ich dir wirklich nicht unterstellen!

Nur manchmal ist es halt aus steuertechnsichen Gründen besser, geldwerte Sachen anzunehmen, als Bargeld. Aber frag wirklich mal deinen Stuerberater, mich würde es persönlich auch interessieren, wie man sowas am besten bucht. 😉

undertaker
17 Jahre zuvor

@Andreas: So hatte ich das auch nicht aufgefasst. Ich war nur erstaunt, dass ich selbst gar nicht darauf gekommen bin, dass sowas ja auch steuerlich bedeutsam sein könnte.

Aber Fakt ist, bei uns kann keiner schwarzarbeiten, zumindest kann sich keiner was zum Arbeiten mit nach Hause nehmen 🙂

ph0
17 Jahre zuvor

Je länger ich deinen Blog verfolge, desto mehr denke ich, dass du der Prototyp des perfekten Arbeitgebers sein könntest, aus Sicht deiner Mitarbeiter 😉 Daumen hoch!

ToWi
17 Jahre zuvor

Wobei ich ehrlich gesagt die Nutzung als Bett immer noch Würdevoller empfinde als die Nutzung als Deko in einem Kino…

Wobei die Leihgebühr durchaus gut gewählt ist.

ellyce
17 Jahre zuvor

Paß bloß auf – Du verscherbelst den ans Kino geliehenen Sarg gewinnbringend bei einem Todesfall und am Grab quietscht dann die Tochter des Verstorbenen "Das ist doch der Sarg aus dem Kino!"

😉

undertaker
17 Jahre zuvor

@ToWi: Ich kenne das Kino. Es ist einer dieser großen modernen Kinopaläste. Die Särge stehen in 15 Meter Höhe auf einer Plattform und sind nur von der Treppe und der oberen Empore zu sehen, aber nicht zu erreichen. Bei dem einen wird der Deckel aufstehen und ein Plastikskelett herausschauen.

Särge als Film- oder Theaterrequisite sind durchaus üblich und vollkommen normal. Es dürfte kein besseres Theater geben, das nicht gleich mehrere Exemplare im Fundus hat.

undertaker
17 Jahre zuvor

@Ellyce: Was sollen wir sonst damit machen, außer verkaufen? Und gewinnbringend verkaufen ist unser Geschäftszweck. Es gibt keine vernünftigen Kaufleute, die über das gesamte Sortiment hinweg ohne Gewinn verkaufen können.

Wir haben immer mal wieder den Fall, dass Särge sich zu Särgen zweiter Wahl verwandeln. Aber dazu schreibe ich demnächst eh noch mal einen eigenen Artikel.

René
17 Jahre zuvor

HI,

nur zur Aufklärung. Das ist ein sog. "tauschähnlicher Umsatz". Du gibst die Särge und erhältst dafür Kinokarten. Ergo ergibt sich Umsatzsteuer in Höhe von 19 % des Wertes der 20 Kinokarten (20 x 10 EUR = 200 EUR x 19 %). Dafür erhältst Du ja eine Rechnung, die wiederum mit Vorsteuerausweis. Damit ist die UST-Belastung ggf. 0. Falls du allerdings die Kinokarten an die Mitarbeiter und/oder für dich und Deine Familie verwendest, ergibt sich Umsatzsteuer aus der Entnahme der Leistung. Weiterhin ergibt sich ggf. ein Sachbezug bei deinen Arbeitnehmern, der der Lohnsteuer zu unterwerfen ist und Sozialversicherung auslöst.

Und das alles wegen einem Sarg……

Viele Grüße aus dem Steuerdschungel.

undertaker
17 Jahre zuvor

@Rene: Cool! 🙂

Ich gebe aber gar keine Särge her, zumindest nicht auf Dauer. Sondern wir zeigen sie dort als Werbung für unser Haus her. Die hierfür entstehenden Kosten kann ich als Werbekosten, ähnlich wie bei einer Messe oder Ausstellung geltend machen. (Transport, Reinigung, Wiederaufbereitung)

Die Kinokarten bekomme ich vollkommen privat geschenkt, weil ich so süße blaue Augen und einen Knackarsch habe.

Andreas
17 Jahre zuvor

Lool die selbe Idee hatte ich auch gerade 😉

Könnte nicht das Kino auch auf die Idee kommen, dass zu wenig Bestatter ins Kino gehen und sie die 20 Karten, als Werbekarten herausgeben, dann haben die auch gleich noch was von 😉

17 Jahre zuvor

Coole Sache!

René
17 Jahre zuvor

Tja…. dann erklär DAS mal dem Finanzbeamten Deines Vertrauens!?!… DA könnt ihr mal so richtig miteinander lachen!

Und außerdem: die Karten gibst Du ja nicht deinen Mitarbeitern, nein, niemals… sonst wäre es….. LOHN!

Aber das wirst Du ja nicht machen, weil im Holzbearbeitenden Gewerbe Kinokarten nicht im Tarif vorgesehen sind….

undertaker
17 Jahre zuvor

@Rene: Ich unterhalte mich grundsätzlich nicht mit dem Finanzamt. Dafür habe ich Leute, die das gut bezahlt bekommen. Aber in der Tat gibt es über diesen Geschäftsvorfall keinen anderen Vertrag als den der besagt, dass wir zu Werbezwecken unsere Särge nebst einem Schild welches auf unser Unternehmen hinweist, in dem Kino aufstellen dürfen. Eine wie immer geartete gegenseitige Bezahlung schliesst das Schriftstück aus. Die Kinokarten sind uns ausdrücklich unabhängig von dieser Ausstellung zur freien Verfügung überlassen worden.

Bei einem Betrieb mit 14 Mitarbeitern, an denen über 50 Familienangehörige inkl. Kinder hängen, dürften 20 Kinokarten kaum eine entsprechende Wirkung haben, um nicht wiederum vor jedem Gericht einen Schmunzelanfall beim Richter auszulösen, falls das Finanzamt da tatsächlich auf stur stellen würde.

Aber das ist nur die vertragliche Seite, die mir der Steuerberater für solche Fälle vorgegeben hat, ich werde mich spaßeshalber mal erkundigen, wie das tatsächlich aussieht und hätte keine Probleme damit, das ordentlich zu versteuern.

Ähnlich kompliziert ist das ja auch mit dem Mittagessen, das wir unseren Mitarbeitern jeden Tag spendieren.

17 Jahre zuvor

Also "kleiner Aufmerksamkeiten" bis 40EUR incl. Mwst. müssen nicht versteuert werden:
http://www.arbeitsrecht-infoline.de/steuerfreier_
Und SO TEUER sind jetzt Kinokarten noch nicht!

Ich finds ne tolle Sache, deine Mitarbeiter werden sich freuen!

René
17 Jahre zuvor

Klar… ich geh auch davon aus, dass kein Prüfer deswegen graue Haare bekommt. Du wolltest "nur" weiter oben wissen, wie das steuerlich genau aussieht…. Grau ist die Theorie, Bunt die Praxis…." oder so ähnlich.

ToWi
17 Jahre zuvor

Ja also als Requisite für ein Theaterstück oder im Film – das ist klar. Und auch etwas völlig anders.

Aber auf so einer Werbe-Veranstaltung (denn mehr ist das nicht)…

Wie gesagt, ich kann es nicht wirklich nachvollziehen. Aber das ist ja auch zum Glück nicht zwangsläufig nötig! 😉

8 Jahre zuvor

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