Frag doch den Undertaker

Hilfe, das Grab soll weg!

Wie wird der Mund einer Leiche verschlossen?

Hallo,
ich brauche dringend hilfe.
Der Bruder von meiner Oma will ihre gemeinsame Mutter ausgraben lassen also bzw.das grab aufgeben.Meine Oma will das aber nicht sondern will das Grab behalten und will dann selbst dafür bezahlen und sich um die grab Pflege kümmern.So der Mann von der Friedhofs Verwaltung sagt dazu muss der Bruder ihr auf so einen schreiben Unterschreiben das sie das Grab übernehmen kann etc.Der Bruder will aber das nicjt unterschreiben weil er ziemlich gehässig ist und gönnt seiner Schwester nichts.Was sollen wir da tun? Hat man da irgendwelche Möglichkeiten das sie das Grab übernehmen kann und sie die Möglichkeit hat sich darum.zu kümmern bzw. Es aufrecht zu erhalten ansonsten wird das Grab nämlich weg gemacht. …und man könnte es ja auch nochmal 20 Jahre verlängern…..wir brauchen dringend hilfe…..bitte…..

Hallo,

herzlichen Dank für die Zuschrift.

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Wenn ich die Sachlage richtig verstanden habe, hat Ihr Großonkel damals für das Grab bezahlt und ist Grabnutzungsberechtigter.
Zumindest ist er mal als solcher bei der Friedhofsverwaltung eingetragen.
Er kann damit bestimmen, wie das Grab gepflegt und ob es aufgelöst wird.

Das Grab der Urgroßmutter steht also vor der Auflösung. Die Nutzungszeit dürfte abgelaufen sein.
Damit wird der Grabnutzungsberechtigte zumeist angeschrieben und gefragt, ob das Grab aufgelöst werden soll oder ob er noch einmal Geld für 10 oder 20 Jahre investieren will.

Das es sich bei dem Großonkel um den Bruder Ihrer Großmutter handelt, nehme ich mal an, daß es sich um einen älteren Herrn handelt, dem die Grabpflege inzwischen zuviel oder gar lästig geworden ist. Das Grab dürfte ja auch schon Jahrzehnte bestanden haben.

Die Entscheidung, nun einen Schlußstrich zu ziehen, und das Grab wegmachen zu lassen, kann man also grundsätzlich nachvollziehen.

Es ist aber genausogut verständlich, daß es mitunter Angehörige gibt, die ein Grab lieber fortbestehen lassen würden.
In diesem Fall ist das die Schwester des Grabnutzungsberechtigten, also Ihre Oma.
Sie kann nun die Grabpflege bzw. die Grabnutzung vom Onkel übertragen bekommen.

Man könnte nun meinen, Bruder und Schwester, also Großonkel und Oma, seien ja gemeinsam totenfürsorgeberechtigt, sie sind ja beide gleichermaßen Kinder der Verstorbenen. Das war auch zum Zeitpunkt der Bestattung so.
Nachdem aber die Mindestruhezeit abgelaufen ist, gilt die Verstorbene sozusagen als vergangen. Sie ist nach Auffassung von Gesetz und Behörde schlicht und ergreifend weg. Es gibt also keine Tote mehr, um die man sich nun streiten könnte.

Übrig bleibt allein dieses Miniaturgrundstück auf dem Friedhof, an dem der Großonkel einen Anspruch hat, die Oma aber nicht.

Willigt der Großonkel nicht ein und gibt er nicht die erforderliche Unterschrift, so ist auf dem normalen Wege nichts mehr zu machen.

Es bleibt vermutlich nur, sich schnell mit einem Anwalt in Verbindung zu setzen, um eventuell auf diesem Weg etwas zu erreichen.

Fraglich ist allerdings, wie lange die Oma das Grab ihrer Mutter noch pflegen kann und wer später einmal die Grabpflege übernehmen wird.
Es ist immer schnell gesagt, daß man sich um so etwas kümmert, aber die Pflege eines Grabes, vor allem wenn es mit Blumen bepflanzt ist, kann zu einer regelrechten Arbeit ausarten, der man manchmal sogar mehrmals wöchentlich nachkommen muß.

Eine Idee, die manche Leute umsetzen, ist folgende:
Man füllt etwas von der Graberde in ein Gefäß ab und überführt diese Graberde in den eigenen Garten oder ein anderes schönes Grundstück.
An einer schönen Stelle streut man die Erde aus und kann dann dort immer der Verstorbenen gedenken.
Einige Menschen brauchen, auch lange nach dem Tod eines Angehörigen, solche Anlaufstellen.

Andererseits sollte man sich überlegen, ob nach einer so langen Zeit nicht vielleicht doch der Gedanke an eine endgültige Abschiednahme und das Abräumen des Grabes die beste Möglichkeit ist.

Mit besten Grüßen

Peter Wilhelm


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Lesezeit ca.: 5 Minuten | Tippfehler melden | Peter Wilhelm: © 27. Januar 2015

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8 Kommentare
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Winnie
9 Jahre zuvor

Zitat:

Man füllt etwas von der Graberde in ein Gefäß ab und überführt diese Graberde in den eigenen Garten oder ein anderes schönes Grundstück.

Also sozusagen homöopathische Verlegung mit hoher Verdünnung. 😉

Chris
9 Jahre zuvor

zumindest hier in München, wo auf den Friedhöfen mittlerweile zig-tausend Erdgräber „leer stehen“ würde man der Dame sicher mit Handkuss das abgelaufene Grab zur Weiternutzung anbieten.

Einfach mal die zuständige Friedhofverwaltung fragen, ob die Oma das Grab nach Ablauf der Nutzungszeit nicht einfach übernehmen kann.

Thomas
9 Jahre zuvor

Ich schließe mich Chris an: Nochmal mit der Verwaltung reden. Bei uns auf dem Dorf fragt die Friedhofsverwaltung erst gar nicht groß nach, wenn jemand Geld auf den Tisch legt oder einen langjährigen Nutzungsvertrag unterschriebt – ein Erdgrab weniger, das die Staftgärtner mit Dauergrün bepflanzen müssen.

cleo
9 Jahre zuvor
Christian
Reply to  cleo
9 Jahre zuvor

Die andere Anfrage und weitere Informationen von der Fragestellerin sind auch interessant.

Erica
9 Jahre zuvor

Wie wird eigentlich verfahren, wenn derjenige, der einen neuen Nutzungsvertrag macht, dann die Grabpflege nach einigen Jahren doch nicht mehr leisten kann und das Grab verwahrlost?

Chris
Reply to  Erica
9 Jahre zuvor

in München passiert während der Nutzungsdauer gar nichts! Am Ende der Nutzungszeit wird man angeschrieben, ob man verlängern möchte. Kommt der Brief zurück, (Verstorben oder z.B. Umzug nicht gemeldet) wird eine Karte auf das Grab gesteckt, mit der Bitte sich zu melden. Passiert das nach ca. 3 Monaten nicht, wird abgeräumt.

In unserem Gräberfeld gab es da mal eine traurige Geschichte. Eine hochbetagte Dame – offenbar ohne Angehörige muss dem Tierschutzverein etwas hinterlassen haben.

Jedes Jahr an Allerheiligen legte dieser einen Kranz auf das Grab. Die Kränze stapelten sich bis zum Nutzungsende. Weggemacht hat da die ganzen Jahre keiner was…

Pastoerle
9 Jahre zuvor

Vielleicht will die Oma das Grab einfach auch nur deshalb weiter haben, weil sie selbst später dort beerdigt werden will.




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